Daten
Kommune
Kerpen
Größe
207 kB
Datum
06.03.2012
Erstellt
27.02.12, 18:39
Aktualisiert
27.02.12, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 17.2 / Liegenschaften
Sachbearbeiter/in: Beate Langeneckhardt
TOP
Drs.-Nr.: 55.12
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
13.02.2012
Bemerkungen
06.03.2012
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Verkauf von Grundstücken zur Wohnbebauung
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Langeneckhardt
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Comaccchio
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung Amt 20
Amt
Kämmerer
Erster
Bürgermeisterin Abt. 10.1
Beigeordneter
Ratsbüro
Sieburg
Seidenpfennig
Begründung:
Bezug nehmend auf den beiliegenden Antrag des Stadtverordneten Wolfgang Zimball vom
24.01.2012 (s. Anlage 1) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Türnich, Platanenallee
Die neue Kindertagesstätte in der Platanenallee wurde zwischenzeitlich in Betrieb genommen. Für
das alte Gebäude besteht aufgrund der Schadstoffbelastung keine Verwendungsmöglichkeit mehr
und soll abgerissen werden. Es ist beabsichtigt, das gesamte Gelände einer Wohnbebauung
zuzuführen. Hierfür ist der Bebauungsplan entsprechend zu ändern.
Auf dem insgesamt 1.842 qm großen Grundstück befindet sich ein teilweise erhaltenswerter
Baumbestand. Nach einer ersten Einschätzung können Teile dieses Baumbestandes in die
Planung mit einbezogen werden.
Die Grundstücksgröße erlaubt eine städtebaulich sinnvolle Bildung von Baugrundstücken.
Denkbar sind sowohl Einzelhaus- als auch Doppelhausgrundstücke (s. Anlagen 2 bis 5). Eine
detaillierte Aussage über die Anzahl und Höhe der Gebäude kann nach näherer Prüfung getroffen
werden. Angepasst an die vorhandene Bebauung könnten moderne Flachdachhäuser entstehen.
Die Lage des Grundstücks inmitten einer gewachsenen Struktur lässt eine zügige Vermarktung
erwarten. Unter Zugrundelegung eine Bodenrichtwertes von 180 €/qm ergibt sich ein Verkaufserlös von rund 332.000 €.
Die Abrisskosten liegen nach einer ersten Schätzung bei ca. 75.000 €. Unter Anrechnung dieser
Kosten kann zum heutigen Zeitpunkt von einem Nettoerlös in Höhe von rund 250.000 € bis
260.000 € ausgegangen werden.
Zeitschiene:
Die Ausschreibung der Abbrucharbeiten wird nach derzeitigem Stand bis Mitte März erfolgen,
sodass nach Auswertung und Auftragsvergabe der Abriss in der Jahresmitte vorgenommen
werden könnte.
Ein Aufstellungs- und Offenlagebeschluss könnte frühestens im April im Planungsausschuss
vorberaten und vom Rat in der Sitzung am 15.05.2012 gefasst werden. Nach der Offenlage
vor den Sommerferien wäre dann im Juli/August die 33-iger Reife gegeben und damit ein
Baubeginn möglich.
Parallel hierzu könnte ab Mitte Mai mit der Vermarktung der Grundstücke begonnen werden.
Brüggen, Waldstraße, ehemaliges Minigolfgelände
Für den Bereich des ehemaligen Minigolfgeländes wurden zwischenzeitlich erste Planungsentwürfe erstellt (s. Anlagen 6 bis 8).
Das gesamte Areal einschließlich des Gemeindehauses hat eine Größe von 2.638 qm. Die Grundstücksteilung erfolgte in Anlehnung an die Nachbargrundstücke. Hierdurch ergibt sich eine
vermarktbare Fläche von rund 1.500 qm. Gleichzeitig verbleibt für das ehemalige Gemeindehaus
im Hinblick auf eine ggf. spätere Vermarktung eine angemessene Größe von rund 1.150 qm.
Beschlussvorlage 55.12
Seite 2
Da sich das Grundstück in einem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB befindet, haben
sich Art und Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche in
die Eigenart der näheren Umgebung einzufügen.
Die Entwürfe sehen eine Bebauung mit zwei Doppelhaushälften oder zwei frei stehenden
Einfamilienhäusern vor. Die Erschließung erfolgt über die Waldstraße. Aufgrund des sich leicht
verjüngenden Grundstückszuschnitts ist eine freistehende Bebauung allerdings als nachrangig zu
betrachten.
Die Verwaltung geht von einer Vermarktung in diesem Frühjahr aus. Der Bodenrichtwert beträgt
170 €/qm, sodass eine Einnahme von rund 250.000 € erzielt werden könnte.
Vor dem Einstieg in die Vermarktung sind jedoch einige Vorarbeiten zu leisten, da sich auf dem
Gelände noch die ursprünglichen Beton-Spielbahnen aus den 1960-er Jahren einschließlich
Beleuchtung befinden. Sowohl die Bahnen wie auch die Beleuchtung sind vor einer Bebauung zu
entfernen. Entsprechende Angebote werden derzeit eingeholt. Die Kosten sind dann ggf. von dem
zu erzielenden Kaufpreis in Abzug zu bringen.
Vermarktung der Wohnbaugebiete
Alle im Eigentum der Stadt bzw. der Grundstücksentwicklungs- und verwertungsgesellschaft
stehenden Wohnbaugebiete wurden bzw. werden ab Vermarktungsreife auf der Homepage der
Stadt Kerpen angeboten. Darüber hinaus werden die Grundstücke auf entsprechenden
Werbetafeln in den jeweiligen Baugebieten – mit Ausnahme des Gebietes Buirer Weg - beworben.
Um die Vermarktung der Gebiete zu forcieren, wurden im Sommer 2010 weitere öffentlichkeitswirksame Maßnahmen umgesetzt:
Präsentation der Wohnbauflächen in einer gemeinsamen Initiative mit den in Kerpen
ansässigen Kreditinstituten (s. unten stehende Übersicht).
Entwicklung einheitlicher Flyer und großformatiger Poster im Vorfeld (s. Anlagen 9 bis 23).
Herausgabe einer entsprechenden Presseerklärung (s. Anlage 24).
Ausstellung Wohnbaugebiete
Kreditinstitute
KSK Köln
Raiffeisenbank Frechen-Hürth
Raiffeisenbank von 1895 e.G.
Commerzbank
Zeitraum
Geschäftsstellen/Filialen
Kerpen, Sindorf, Horrem,
28.08. bis 15.10.2010
Brüggen
Kerpen, Sindorf, Blatzheim,
29.12.10 bis 31.01.2011
Buir, Türnich
17.11. bis 31.12.2010
Horrem
17.11.2010 bis 31.12.2011 Kerpen
Resonanz
Die Resonanz bei den Kunden war nach Auskunft der Kreditinstitute durchweg positiv.
Interessenten wurden der Verwaltung benannt bzw. haben sich direkt mit der Verwaltung in
Verbindung gesetzt. In wieweit eine Grundstücksveräußerung nur durch diese Initiative bedingt
war, ist jedoch nicht belegbar.
Einbindung der Flyer in die Homepage der Stadt Kerpen.
Anzeigenschaltungen in Immoscout 24, einem der größten und meistbesuchten InternetImmobilienanbieter Deutschlands, ab Juli 2011 für zunächst 12 Monate.
Beschlussvorlage 55.12
Seite 3
Die Grundstücksnachfrage ist im vergangen Jahr im Vergleich zu 2010 gestiegen. Nach derzeitigem Stand sind von insgesamt 216 Grundstücken nur noch 55 Grundstücke verfügbar,
hiervon sind bereits 26 Grundstücke reserviert. Insbesondere die Nachfrage nach Grundstücken
im Vogelruther Feld ist ungebrochen. So liegen nach Aussage der DSK bereits heute für den
künftigen vierten Bauabschnitt des Vogelruther Feldes über einhundert Anfragen vor.
Nachfolgend eine Übersicht des aktuellen Vermarktungsstandes:
Aktueller Vermarktungsstand
Baugebiet
Buirer Weg
Burgackerstraße
Schildgenstraße
Vogelruther Feld
Wahlenpfad
*
²
³
freie
davon
Grundstücke reserviert
2
1
19
2
1
0
27
22
6
1
ursprünglich
verfügbare
Grundstücke
4
25
6
160
21
Kaufpreis in €/qm
165*
185²
175
155³
200
Verhandlungsbasis
Rabattierung des Kaufpreises im Rahmen der Förderung des Baus von Eigenheimen für junge
Familien: Für jedes Kind wird auf der Grundlage des Basis-Kaufpreises von 140 €/qm ein Rabatt
von 10 %, maximal 40 % gewährt.
Ermäßigung in Höhe von 25 % des Nettokaufpreises bei Anspruch auf öffentliche Mittel
Sachstand Burgackerstraße – Bunker
Die genaue Lage und bauliche Substanz des ehemaligen Tiefstollens auf den Flurstücken 399 und
402 wurde zwischenzeitlich festgestellt. Durch Baggerschurf wurde die östliche Seite des Tiefstollens freigelegt und der Innenraum nach Durchführung einer Kernbohrung mittels Kanalfernauge untersucht. Im Rahmen dieser Arbeiten waren rund 260 t Bodenaushub zu entfernen, die
Kosten betrugen rund 10.000 €.
Gemäß Forderung der Denkmalschutzbehörde ist jedoch der Tiefstollen begehbar zu öffnen, was
einen weiteren Baggerschurf am westlichen Zugang erfordert.
Eine Überbauung beider Flurstücke ist nach Einschätzung des Statikers realistisch. Dies setzt
jedoch voraus, dass der Bunker mit verdichtungsfähigem Material verfüllt wird, um potentielle
Bodenabsenkungen auszuschließen.
Auch aus Sicht des Denkmalschutzes kann der Bunker verschlossen und überbaut werden, wenn
durch die Denkmalschutzbehörde eine komplette Dokumentation und Vermessung stattgefunden
hat (=> begehbares Öffnen des Tiefstollens).
An eine potentielle Verfüllung des Tiefstollens knüpft die Denkmalbehörde ferner die Bedingung,
dass das Füllmaterial leicht wieder entfernt werden kann. Deshalb wird als Füllstoff KaFüMa
(Kanalfüllmassse) in Betracht gezogen, der nach Abbinden die Festigkeit von verdichtetem
Füllkies erreicht und notfalls mit händischen Mitteln entfernt werden kann.
Die Kosten für die zweite Öffnung werden sich im Bereich der ersten Arbeiten, somit rund 10.000
€, bewegen.
Die Verfüllung des Bunkers mit KaFüMa wird nach ersten Schätzungen ca. 25.000 € betragen.
Beschlussvorlage 55.12
Seite 4
Der anstehende Boden ist nicht für eine Verfüllung geeignet. Daher wurde zur Klärung, mit welchem Material ein bebaubarer Untergrund hergestellt werden kann (Ausschluss von Setzungen,
Stärke der Bodenplatte, ist die Errichtung eines Kellers möglich, etc.) und mit welchem Aufwand
bzw. Mehraufwendungen dies für den Bauherrn verbunden ist, ein Bodengutachter eingeschaltet.
Erste Ergebnisse werden voraussichtlich Mitte März vorliegen.
Erst wenn alle Kosten bekannt sind, kann nach einer Kosten-Nutzen-Analyse die Entscheidung
getroffen werden, ob eine Vermarktung der beiden Grundstücke sinnvoll ist oder ob von einer
Bebauung abzusehen ist.
Ein Antrag auf Denkmalschutz wurde zwischenzeitlich gestellt.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass jede Fraktion je ein Exemplar dieser Vorlage vorab als
Farbkopie erhalten hat, so dass die Anlagen bei Interesse in ihrer ursprünglichen Farbgebung
angeschaut werden können.
Beschlussvorlage 55.12
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