Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
17.12.09, 21:35
Aktualisiert
17.12.09, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Wahlausschuss
II/32.330.12.91.93/4
Termin
ö. S.
16.12.2009
X
Herr MüllerBeyreiß
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
578/2009
nö. S. TOP
14.12.2009
(Datum)
BETREFF:
Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Pulheim am
07. Feburar 2010
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Wahlausschuss beschließt gem. § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) die bis zum
14.12.09, 18.00 Uhr eingereichten Wahlvorschläge
1) der Gruppe „Gemeinsam für Pulheim“
2) der Gruppe „UYUM Integration“
für die Integrationswahl am 07.02.2010 zuzulassen.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 11.11.2009 forderte der Wahlleiter zur Einreichung von
Wahlvorschlägen für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Pulheim auf.
Gemäß § 15 des KWahlG können Wahlvorschläge nur bis zum 14.12.2009, 18.00 Uhr eingereicht
werden.
Bis zum Fristablauf wurden folgende Wahlvorschläge eingereicht:
1) Gruppe „Gemeinsam für Pulheim“
2) Gruppe „UYUM Integration“
Die Zusammenstellung ist als Anlage beigefügt.
Die Wahlvorschläge wurden unverzüglich nach Eingang dahingehend überprüft, ob sie allen Voraussetzungen des KWahlG und der Kommunalwahlordnung (KWahlO) entsprechen.
Hiernach kann festgestellt werden, dass alle vorliegenden Vorschläge ordnungsgemäß unterzeichnet/ mit Zustimmungserklärung versehen/ die Nachweise der ordnungsgemäßen Aufstellung
der Bewerber erbracht waren und somit gültig sind. Die eingereichten Wahlvorschläge werden erst
dann für die Wahl zum Integrationsrat verbindlich gemacht, wenn sie vom Wahlausschuss zugelassen worden sind.
Es wird daher die Zulassung der Wahlvorschläge empfohlen.
Keppeler
Bürgermeister
Schüngel
Amtsleiter
-2-
Müller-Beyreiß
Verfasser