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Beschlussvorlage (Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Pulheim am 07. Feburar 2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
17.12.09, 21:35
Aktualisiert
17.12.09, 21:35
Beschlussvorlage (Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Pulheim am 07. Feburar 2010) Beschlussvorlage (Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Pulheim am 07. Feburar 2010)

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Wahlausschuss II/32.330.12.91.93/4 Termin ö. S. 16.12.2009 X Herr MüllerBeyreiß (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 578/2009 nö. S. TOP 14.12.2009 (Datum) BETREFF: Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Pulheim am 07. Feburar 2010 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Wahlausschuss beschließt gem. § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) die bis zum 14.12.09, 18.00 Uhr eingereichten Wahlvorschläge 1) der Gruppe „Gemeinsam für Pulheim“ 2) der Gruppe „UYUM Integration“ für die Integrationswahl am 07.02.2010 zuzulassen. -1- ERLÄUTERUNGEN: Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 11.11.2009 forderte der Wahlleiter zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Pulheim auf. Gemäß § 15 des KWahlG können Wahlvorschläge nur bis zum 14.12.2009, 18.00 Uhr eingereicht werden. Bis zum Fristablauf wurden folgende Wahlvorschläge eingereicht: 1) Gruppe „Gemeinsam für Pulheim“ 2) Gruppe „UYUM Integration“ Die Zusammenstellung ist als Anlage beigefügt. Die Wahlvorschläge wurden unverzüglich nach Eingang dahingehend überprüft, ob sie allen Voraussetzungen des KWahlG und der Kommunalwahlordnung (KWahlO) entsprechen. Hiernach kann festgestellt werden, dass alle vorliegenden Vorschläge ordnungsgemäß unterzeichnet/ mit Zustimmungserklärung versehen/ die Nachweise der ordnungsgemäßen Aufstellung der Bewerber erbracht waren und somit gültig sind. Die eingereichten Wahlvorschläge werden erst dann für die Wahl zum Integrationsrat verbindlich gemacht, wenn sie vom Wahlausschuss zugelassen worden sind. Es wird daher die Zulassung der Wahlvorschläge empfohlen. Keppeler Bürgermeister Schüngel Amtsleiter -2- Müller-Beyreiß Verfasser