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Beschlussvorlage (Informationen zu den Stadtwerken - Anregung gem. § 24 GO NRW)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
21 kB
Datum
26.01.2010
Erstellt
26.01.10, 21:51
Aktualisiert
26.01.10, 21:51
Beschlussvorlage (Informationen zu den Stadtwerken - Anregung gem. § 24 GO NRW) Beschlussvorlage (Informationen zu den Stadtwerken - Anregung gem. § 24 GO NRW) Beschlussvorlage (Informationen zu den Stadtwerken - Anregung gem. § 24 GO NRW) Beschlussvorlage (Informationen zu den Stadtwerken - Anregung gem. § 24 GO NRW)

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss III/20 (Amt/Aktenzeichen) Termin 26.01.2010 ö. S. X Herr Thelen (Verfasser/in) 29/2010 nö. S. TOP 18.01.2010 (Datum) BETREFF: Informationen zu den Stadtwerken - Anregung gem. § 24 GO NRW VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Friedensinitiative/ATTAC HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Anregung von ATTAC bzgl. der Stadtwerke zur Kenntnis und erklärt die Angelegenheit für erledigt. -1- ERLÄUTERUNGEN: Mit Schreiben v. 05.11.2009 bittet die Friedensinitiative/ATTAC, den Bürger/innen kurzfristige und umfassende Informationen über die erfolgte Gründung der Stadtwerke Pulheim zur Verfügung zu stellen. Dazu wird um die Beantwortung einer Fragenliste gebeten (Anlage 1). Mit Schreiben v. 12.01.2010 wird darum gebeten, den Fragenkatalog schriftlich zu beantworten (Anlage 2). Zu den Fragen von ATTAC (in Fettdruck) im Einzelnen: Welchen Nutzen haben die Pulheimer BürgerInnen von der Gründung der Stadtwerke PENG, insbesondere im Vergleich gegenüber den bisherigen Partner RWE bzw. anderen Anbietern und welche Anreize werden für einen Wechsel zu PENG angeboten? Stellungnahme der Verwaltung: Der Unternehmensgegenstand der PENG GmbH (jetzt Stadtwerke Pulheim GmbH) ist die Übernahme, der Ausbau und die Unterhaltung von Energieversorgungsnetzen zur Sicherstellung einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit im Stadtgebiet Pulheim mit Energie. Die PENG GmbH (jetzt Stadtwerke Pulheim GmbH) wurde mit dem Ziel gegründet, die Strom- und Gasnetze von den jeweiligen Versorgern zu übernehmen und diese dann an eine Netzbetreibergesellschaft zu verpachten, an der die Stadt Pulheim nicht beteiligt ist. Durch die Verpachtung der Netze erhält die Stadt Pulheim zusätzliche Einnahmen. Die Netzbetreibergesellschaft stellt die Energienetze diskriminierungsfrei jedem Energielieferanten zur Verfügung. Da die PENG (jetzt Stadtwerke Pulheim GmbH) derzeit nicht als Energielieferant auftritt, können die Pulheimer Bürgerinnen und Bürger nicht zu dieser Firma wechseln. Ein unmittelbarer Nutzen für die Pulheimer Bürgerinnen und Bürger entsteht nicht, allenfalls indirekt über die verbesserte Haushaltssituation. Um wen handelt es sich bei den Partnern / Investoren: EdF, Violea oder Dalkia, sowie SBBG bei PENG? Stellungnahme der Verwaltung: Die Partner der Stadt in der PENG GmbH (jetzt Stadtwerke Pulheim GmbH) sind nur die Veolia Wasser aus Berlin und die Stadtwerke Braunschweig (B/S Energy). Wer davon sind die wirklichen Vertragspartner und wie lang ist die Laufzeit der Verträge? Stellungnahme der Verwaltung: Die Partner der Stadt in der PENG GmbH (jetzt Stadtwerke Pulheim GmbH) sind die Veolia Wasser und die Stadtwerke Braunschweig (B/S Energy). Die Verträge haben eine Laufzeit von 20 Jahren. - Welche Rolle spielt die SBBG, vormals Braunschweiger Stadtwerke bei der PENG? Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft (vormals Stadtwerke Braunschweig GmbH) SBBG spielt keine Rolle bei der PENG GmbH (jetzt Stadtwerke Pulheim GmbH).Partner sind die Stadtwerke Braunschweig (B/S Energy). -2- - Wie ist die Beteiligung an PENG in Höhe von 49% unter den Investoren aufgeschlüsselt? Stellungnahme der Verwaltung: Die BS /Energy hat 24,5 % Anteile und die Veolia Wasser hat 24,5 % Anteile an der PENG GmbH (jetzt Stadtwerke Pulheim GmbH). Dalkia bietet seine Dienste im Energiesektor als Public- Private- Partnership (PPP) an. Gilt das auch für den Vertrag mit PENG? Stellungnahme der Verwaltung: Es gibt keinen Vertrag der PENG GmbH (jetzt Stadtwerke Pulheim GmbH) mit Dalkia. Wie setzt sich der behauptete wirtschaftliche Vorteil in Höhe von über €7Mio. zusammen? Stellungnahme der Verwaltung: Der wirtschaftliche Vorteil berechnet sich nach der Barwertmethode. Für einen Zeitraum von 20 Jahren werden der bereitgestellte Kaufpreis der Netze und die Pachtzahlungen berechnet. In diesem Vorteil sind die Bereitstellung der Mittel durch die Partner für den Kauf der Netze und die Pachtzahlungen enthalten. Gibt es einen garantierten Sockelbetrag für die Stadt Pulheim neben den Konzessionsabgaben und / oder richten sich die Vergütungen nach den Einnahmen der Netzgesellschaft PENG? Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadt Pulheim ist neben der Konzessionsabgabe anteilig mit 51 % an einem positiven Ergebnis der PENG GmbH (jetzt Stadtwerke Pulheim GmbH) beteiligt. Welche Tarife werden die neuen Stadtwerke PENG anbieten? Stellungnahme der Verwaltung: Die Verhandlungen über die Einbeziehung des Vertriebs in die PENG GmbH (jetzt Stadtwerke Pulheim GmbH) sind noch nicht abgeschlossen, insoweit können noch keine Aussagen getroffen werden. Warum betreibt die Stadt Pulheim ihre Stadtwerke nicht autonom in Eigenregie wie z.B. die Städte Bergkamen oder Nümbrecht? Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadt Pulheim ist wirtschaftlich nicht in der Lage ohne Partner die Netze zu erwerben und verfügt auch nicht über das nötige Know How. Warum erfolgte vor Vertragsabschluß keine Information der Pulheimer BürgerInnen? Stellungnahme der Verwaltung: In den letzten beiden Jahren erfolgte eine kontinuierliche, umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger von Pulheim in der Presse. Die Artikel über die Anfänge der Stadtwerke sind am 21. Februar 2008 im Kölner Stadt Anzeiger erschienen. Es folgten weitere Artikel am 05. Juni 2008 in der Kölnischen Rundschau, am 27. Januar 2009 im Kölner Stadt Anzeiger, am 28. August 2009 in der Kölnischen Rundschau und dem Kölner Stadt Anzeiger und am 07. November 2009 in der Kölnischen Rundschau. -3- Wird die Stadt Pulheim mit PENG und seinen franz. Partnern zum Atomstrom-Anbieter? Stellungnahme der Verwaltung: Die Partner der Stadt in der PENG GmbH (jetzt Stadtwerke Pulheim GmbH) sind die Veolia Wasser mit Sitz in Berlin und die Stadtwerke Braunschweig (B/S Energy) mit Sitz in Braunschweig. Das Unternehmen erwirbt und verpachtet lediglich die Netze und verkauft keine Energie. BS|ENERGY sind die Stadtwerke von Braunschweig, deren Mehrheitsgesellschafter Veolia Wasser ist. In der Veolia Wasser ist das gesamte deutsche Stadtwerke Geschäft des Umweltdienstleisters Veolia Environnement angesiedelt. Die Partner der Stadt Pulheim BS Energy und Veolia Wasser betreiben keine Atomkraftwerke. Wie, wann und in welcher Form wird die Stadt Pulheim ihren BürgerInnen die Stadtwerke PENG vorstellen? Stellungnahme der Verwaltung: Über die Entwicklung ist kontinuierlich in der Presse berichtet worden. Eine ausführliche Pressekonferenz ist geplant für den Zeitpunkt, wenn die Verhandlungen zur etwaigen Einbeziehung von Vertriebsaktivitäten abgeschlossen sind. Ist eine Ausweitung der Stadtwerke zur Einbeziehung der Müll- Entsorgung vorgesehen und wann besteht hierzu die früheste Möglichkeit? Stellungnahme der Verwaltung: Der Rat der Stadt Pulheim hat in der Sitzung am 26.08.2009 beschlossen, die Müllentsorgung bis zum 31.12. 2017 an einen privaten Betreiber zu vergeben. -4-