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Dringlichkeitsentscheidung (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Leistung von Zahlungen für die Erftstadt-Card)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,8 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
03.02.09, 06:40
Aktualisiert
03.02.09, 06:40
Dringlichkeitsentscheidung (Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Leistung von Zahlungen für die Erftstadt-Card)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 24/2009 Amt: 51 Az.:513 Datum: 06.01.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Termin Rat Betrifft: Bemerkungen 12.02.2009 TOP 24.03.2009 TOP Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Leistung von Zahlungen für die Erftstadt-Card Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 26/2009 wird gem. § 60 (1) S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Die Mittel werden noch für das Haushaltsjahr 2008 benötigt. Der Rat tagt erst am 24.03.2009. Zum Jahresbeginn 2008 wurden ausstehende Rechnungen aus den Monaten November und Dezember 2007 in Höhe von 4.000 € gezahlt. Dies hat zur Folge, dass im HJ 2008 Ausgaben für 14 Monate zu tätigen sind. Es wurden außerdem im Jahr 2008 ca. 300 Erftstadt-Cards mehr ausgestellt als im Jahr 2007.. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 24/2009 wird zugestimmt. Erftstadt, den 06.01.2009 (Bösche) Bürgermeister (Zerres) Stadtverordneter