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Beschlussvorlage (Stufenausbauplan der Betreuung der unter 3-Jährigen bis zum Jahr 2013)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
06.02.09, 06:42
Aktualisiert
06.02.09, 06:42
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 88/2009 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51-/-082- Datum: 30.01.2009 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 18.02.2009 Bemerkungen Stufenausbauplan der Betreuung der unter 3-Jährigen bis zum Jahr 2013 Finanzielle Auswirkungen: Die erforderlichen Mittel müssen in den Folgejahren zur Verfügung gestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 30.01.2009 Beschlussentwurf: 1. Der Stufenausbau der Betreuung der unter 3-Jährigen in Erftstadt bis zum Jahr 2013 wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung beschlossen. 2. Eine Evaluation der Planung erfolgt jährlich zum 31.12. im Abgleich mit den dann vorliegenden Kinderzahlen. 3. Aufgrund der Planung sind unverzüglich die Investitionsanträge an das Land zu stellen. Begründung: Auf die V 352/2008 wird Bezug genommen. Die detaillierte, einrichtungsbezogene, mit groben Kosten versehene und mit den freien Trägern abgestimmte Planung liegt nun vor. Die Stufenausbauplanung für die U3Betreuung gilt als Grundlage für die Förderung nach dem Investitionsprogramm des Bundes und der Länder „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“. Nach einem Erlass des MGFFI vom 22.01.2009 (Anlage 1) ist die Jugendhilfeplanung für die Versorgung der U3-Jährigen dem Land bis spätestens Ende Februar einzureichen. Hierzu ist eine Entscheidung des Jugendhilfeausschusses erforderlich. Die Tabellen 1 und 2 (Anlage 2) stellen die jeweilige bezirksbezogene Situation in den Jahren 2010 (Rechtsanspruch für 2-Jährige geplant) und 2013 (Rechtsanspruch für 1Jährige beschlossen) im Überblick dar. Ein Vergleich zum Basisjahr 2008 ist möglich. Aus den Tabellen wird auch deutlich, dass in fast allen Einrichtungen bis zum Jahr 2013 Gruppenumwandlungen oder Anbaumaßnahmen notwendig werden. Nur vier Kindertageseinrichtungen (Ahrem, Minis, Sonnenkinder, Spatzen) sind nicht betroffen. Entsprechend der Zeitschiene in der Anlage 5 der V 352/2008 sind die einzelnen Maßnahmen in der Reihenfolge ihrer Umsetzung mit den entsprechenden Kosten für die städtischen Einrichtungen in Anlage 4 übersichtlich zusammengefasst. Aus den Darstellungen der einzelnen Einrichtungen (Nummer 1 bis 27) in Anlage 3 der Vorlage können die möglichen Änderungen und geplanten Maßnahmen abgelesen werden. Gemeinsam mit den freien Trägern der Kindertageseinrichtungen wurde die neue Struktur aufgrund der gesetzlich bedingten Änderungen beraten. Aus dem „Steckbrief“ der Einrichtungen ist auch erkennbar, in welchen Stadtteilen die die Einrichtung besuchenden Kinder wohnen. Eine Grafik ermöglicht eine schnelle Information über die Öffnungszeiten der Einrichtungen. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin: • • • • • • • Der Zeitrahmen ist sehr eng. Anträge für investive Maßnahmen des Jahres 2010 müssen bis zum 30.06.2009 beim Land eingereicht sein. Die Baukosten konnten lediglich grob und überschlägig ermittelt werden. Nach der Beschlussfassung durch den JHA ist die Beauftragung von Architekten erforderlich, die die Planungen erstellen und die Zuschussanträge vorbereiten. Im Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft sind bisher dafür keine Mittel im erforderlichen Umfang veranschlagt. Diesbezüglich ist eine entsprechende Beschlussfassung durch den Rat erforderlich. Die Beschlussfassung im Rahmen der Jugendhilfeplanung ist nicht nur für die städtischen Einrichtungen bedeutsam. Auch die Zuschussmaßnahmen der freien Träger sind davon abhängig. Die Planung geht davon aus, dass die neu zu schaffenden U3-Gruppen nicht losgelöst, sondern als integraler Bestandteil vorhandener Einrichtungen gebaut werden. Dies ist zum Teil mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Langfristig - die Neubauten haben eine 30-jährige Zweckbindung - ist aber sowohl der organisatorische wie aufsichtsrechtliche Aufwand geringer. Hinzu kommt, dass der altersheterogene Kindergarten den unter 3-jährigen Kindern mehr Bildungsanreize bietet und ihnen beim Wechsel in den Regelkindergarten ein Haus-/Raum- und personaler Bezugswechsel erspart bleibt. Auch die Betriebskosten der U3-Betreuung werden mit Bundesmitteln finanziert. Dies geschieht indirekt über die erhöhte Umsatzsteuerbeteiligung der Kommunen (siehe V 352/2008 Seite 2, Punkt 5) Eine Umsetzung innerhalb des Landes steht noch aus. Die Zuschüsse sind deshalb bei den städtischen Mehrkosten im Betriebskostenbereich noch nicht berücksichtigt. Die U3-Betreuung ist eine Pflichtaufgabe – nicht erst ab 2010 oder 2013. Die steigende Zahl im Tagespflegebereich erhöht den Personalbedarf. Bis 2013 ist in Zwischenschritten eine weitere Stelle einzurichten. I.V. (Erner) -2-