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Beschlussvorlage (Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten gem. § 1, Abs. 2 Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
06.02.09, 06:42
Aktualisiert
06.02.09, 06:42
Beschlussvorlage (Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten gem. § 1, Abs. 2 Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten der Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 62/2009 Az.: 51 12-15/5 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 29.01.2009 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 18.02.2009 Bemerkungen Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten gem. § 1, Abs. 2 Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 29.01.2009 Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss legt die in der Anlage angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2009 fest. Die Öffnungs- und Schließzeiten der freien Träger werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Einrichtungen haben gem. § 9 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) nach Anhörung der Elternbeiräte die Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertagesstätte bedarfsgerecht festgelegt. Abweichende Voten der Elternbeiräte sind nicht erfolgt. Die Bestimmungen der §§ 18 und 19 Abs. 3 KiBiz, nach denen im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden wurde, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in einer Einrichtung angeboten werden, sind der Festlegung der Öffnungs- und Schließzeiten zu Grunde gelegt. Mit der Einführung des KiBiz zum 01.08.2008 war eine Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten erforderlich. In seiner Sitzung am 20.02.2008 hat der Jugendhilfeausschuss in V 38/2008 beschlossen, dass die Öffnungszeiten der städtischen Kindertagesstätten weiterhin vom Jugendhilfeauschuss festgelegt werden. In Vertretung (Erner)