Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
06.02.09, 06:42
Aktualisiert
06.02.09, 06:42
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 62/2009
Az.: 51 12-15/5
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 29.01.2009
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
18.02.2009
Bemerkungen
Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten gem. § 1, Abs. 2 Benutzungsordnung
für die städtischen Kindertagesstätten der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 29.01.2009
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss legt die in der Anlage angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten der
städtischen Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2009 fest. Die Öffnungs- und Schließzeiten der
freien Träger werden zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Einrichtungen haben gem. § 9 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) nach Anhörung der
Elternbeiräte die Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertagesstätte bedarfsgerecht festgelegt.
Abweichende Voten der Elternbeiräte sind nicht erfolgt.
Die Bestimmungen der §§ 18 und 19 Abs. 3 KiBiz, nach denen im Rahmen der Jugendhilfeplanung
entschieden wurde, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in einer Einrichtung
angeboten werden, sind der Festlegung der Öffnungs- und Schließzeiten zu Grunde gelegt.
Mit der Einführung des KiBiz zum 01.08.2008 war eine Änderung der Benutzungsordnung für die
städtischen Kindertagesstätten erforderlich. In seiner Sitzung am 20.02.2008 hat der
Jugendhilfeausschuss in V 38/2008 beschlossen, dass die Öffnungszeiten der städtischen
Kindertagesstätten weiterhin vom Jugendhilfeauschuss festgelegt werden.
In Vertretung
(Erner)