Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
06.02.09, 06:42
Aktualisiert
06.02.09, 06:42
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 53/2009
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51- Datum: 15.01.2009
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
18.02.2009
Bemerkungen
Festlegung der Öffnungszeiten der städtischen Kindertagesstätten bei einer 35Stunden-Buchung
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 15.01.2009
Beschlussentwurf:
Die mit dem KiBiz eingeführte Buchung von (bis zu) 35 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit wird
für die städtischen Einrichtungen wie folgt festgelegt:
5 Std. vormittags und 2 Std. nachmittags
oder alternativ als Blocköffnung
7 Std. vormittags
oder alternativ
an drei Tagen 5 Std. vormittags und den beiden anderen Tagen ganztags.
Begründung:
Mit der Einführung von KiBiz wurden feste Buchungszeiten von bis zu 25 Std, bis zu 35 Std. und
bis zu 45 Std. eingeführt. Die Elternbeiträge sind nach der Elternbeitragssatzung der Stadt
Erftstadt dementsprechend gestaffelt.
In Erftstadt war es ab dem Kindergartenjahr 2007/2008 möglich, den sogenannten
Ganztagszuschlag zum Elternregelbeitrag entsprechend der Inanspruchnahme (einmal bis fünfmal
wöchentlich) zu splitten. Vorher war dies nicht möglich. Der Elternbeitrag war durch Gesetz
landesweit geregelt. Der Ganztagszuschlag wurde fällig, wenn der Kindergarten regelmäßig (auch
nur einmal wöchentlich) in Anspruch genommen wurde. Begründet wurde dieser Elternbeitrag mit
der Bereithaltung des Personals, denn das Personal war im Rahmen einer Ganztagsgruppe
eingesetzt.
Die Splitting-Regelung kam den Eltern sehr entgegen. Viele brauchten bei einer
Teilzeitbeschäftigung keinen vollen Kindergartenbeitrag mehr zu zahlen. Die freie Wahl der
ganzen Tage machte das Betreuungsangebot flexibel und damit noch einmal aus einer anderen
Sicht attraktiv.
Mit der Neuregelung des KiBiz wurde die Regelung deshalb für die städtischen Einrichtungen
übernommen (nach Aussage des Landesjugendamtes einmalig im ganzen Land).
Eltern, deren Kinder lediglich an einem oder zwei ganzen Tagen betreut wurden, zahlen nur den
35-Std.-Beitrag.
Die Verwaltung des Jugendamtes hat bereits zweimal im JHA erklärt, diese Regelung dergestalt
nicht halten zu können, da heute, anders als in den Vorjahren, das Personal nicht für eine
Ganztagsgruppe (45 Std.-Buchung) zur Verfügung steht. Das Personal ist nach einer 35-StdBuchung berechnet. 150 Kinder nehmen diese Regelung in den städtischen Kitas in Anspruch.
Die Verwaltung hat nicht vor, die Regelung gänzlich abzuschaffen. Sie plant aber, die beiden
Betreuungstage nach dem mehrheitlichen Bedarf der sie in Anspruch nehmenden Eltern auf zwei
feste Wochentage mit dem neuen Kindergartenjahr zum 01.08.2009 festzuschreiben. Nur so ist
der Einsatz des Personals zu planen. Nur so kann der Bildungsauftrag des Kindergartens erfüllt
werden.
Ein derartiger Vorschlag ist mit dem Stadtelternrat besprochen worden. Auch wenn diese
Regelung nicht allen Eltern gerecht wird, scheint sie ein gangbarer Kompromiss zu sein.
Das Thema wurde zwischenzeitlich mit allen Elternräten und vielen Eltern besprochen. Es traf auf
Verständnis. Gleichwohl gibt es in einigen Kindergärten Akzeptanzprobleme insbesondere bei
denjenigen Eltern, deren Arbeitstage mit zwei festen Öffnungstagen nicht in Einklang zu bringen
sind.
Der Argumentation, in diesen Fällen eine 45-Std-Buchung in Anspruch zu nehmen, wird der dann
erheblich steigende Elternbeitrag entgegengebracht.
Die größten Akzeptanzprobleme gibt es in Dirmerzheim. Dort wird das Thema noch einmal Ende
Januar im Kindergartenrat diskutiert werden. In den anderen Einrichtungen bleibt es bei zwei bis
10 Einzelfällen.
Um allen Einzelfällen gerecht zu werden, böte sich als Lösung für die Eltern eine zu schaffende
Sonderregelung an:
Die Eltern buchen 45 Stunden, belegen aber lediglich zwei ganze Tage (verbindlich fixiert, aber je
nach Bedarf an unterschiedlichen Tagen – wie zur Zeit). Die Stadt verlangt in diesen Fällen
lediglich den 35 Stunden Elternbeitrag.
Diese Sonderform wäre zweifelsohne im Sinne der Eltern. Sie kann aber angesichts der
Finanzlage der Stadt Erftstadt nicht empfohlen werden, da sie für die Stadt Mehrkosten in Höhe
von 118.000 € verursachen würde.
Die Verwaltung weist noch einmal darauf hin, dass die jetzige Regelung nicht haltbar ist. Sie wird
in keiner anderen Stadt in NRW angewandt.
I. V.
(Erner)
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