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Beschlussvorlage (Festlegung der Öffnungszeiten der städtischen Kindertagesstätten bei einer 35-Stunden-Buchung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
18.02.2009
Erstellt
06.02.09, 06:42
Aktualisiert
06.02.09, 06:42
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 53/2009 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51- Datum: 15.01.2009 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 18.02.2009 Bemerkungen Festlegung der Öffnungszeiten der städtischen Kindertagesstätten bei einer 35Stunden-Buchung Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 15.01.2009 Beschlussentwurf: Die mit dem KiBiz eingeführte Buchung von (bis zu) 35 Stunden wöchentlicher Betreuungszeit wird für die städtischen Einrichtungen wie folgt festgelegt: 5 Std. vormittags und 2 Std. nachmittags oder alternativ als Blocköffnung 7 Std. vormittags oder alternativ an drei Tagen 5 Std. vormittags und den beiden anderen Tagen ganztags. Begründung: Mit der Einführung von KiBiz wurden feste Buchungszeiten von bis zu 25 Std, bis zu 35 Std. und bis zu 45 Std. eingeführt. Die Elternbeiträge sind nach der Elternbeitragssatzung der Stadt Erftstadt dementsprechend gestaffelt. In Erftstadt war es ab dem Kindergartenjahr 2007/2008 möglich, den sogenannten Ganztagszuschlag zum Elternregelbeitrag entsprechend der Inanspruchnahme (einmal bis fünfmal wöchentlich) zu splitten. Vorher war dies nicht möglich. Der Elternbeitrag war durch Gesetz landesweit geregelt. Der Ganztagszuschlag wurde fällig, wenn der Kindergarten regelmäßig (auch nur einmal wöchentlich) in Anspruch genommen wurde. Begründet wurde dieser Elternbeitrag mit der Bereithaltung des Personals, denn das Personal war im Rahmen einer Ganztagsgruppe eingesetzt. Die Splitting-Regelung kam den Eltern sehr entgegen. Viele brauchten bei einer Teilzeitbeschäftigung keinen vollen Kindergartenbeitrag mehr zu zahlen. Die freie Wahl der ganzen Tage machte das Betreuungsangebot flexibel und damit noch einmal aus einer anderen Sicht attraktiv. Mit der Neuregelung des KiBiz wurde die Regelung deshalb für die städtischen Einrichtungen übernommen (nach Aussage des Landesjugendamtes einmalig im ganzen Land). Eltern, deren Kinder lediglich an einem oder zwei ganzen Tagen betreut wurden, zahlen nur den 35-Std.-Beitrag. Die Verwaltung des Jugendamtes hat bereits zweimal im JHA erklärt, diese Regelung dergestalt nicht halten zu können, da heute, anders als in den Vorjahren, das Personal nicht für eine Ganztagsgruppe (45 Std.-Buchung) zur Verfügung steht. Das Personal ist nach einer 35-StdBuchung berechnet. 150 Kinder nehmen diese Regelung in den städtischen Kitas in Anspruch. Die Verwaltung hat nicht vor, die Regelung gänzlich abzuschaffen. Sie plant aber, die beiden Betreuungstage nach dem mehrheitlichen Bedarf der sie in Anspruch nehmenden Eltern auf zwei feste Wochentage mit dem neuen Kindergartenjahr zum 01.08.2009 festzuschreiben. Nur so ist der Einsatz des Personals zu planen. Nur so kann der Bildungsauftrag des Kindergartens erfüllt werden. Ein derartiger Vorschlag ist mit dem Stadtelternrat besprochen worden. Auch wenn diese Regelung nicht allen Eltern gerecht wird, scheint sie ein gangbarer Kompromiss zu sein. Das Thema wurde zwischenzeitlich mit allen Elternräten und vielen Eltern besprochen. Es traf auf Verständnis. Gleichwohl gibt es in einigen Kindergärten Akzeptanzprobleme insbesondere bei denjenigen Eltern, deren Arbeitstage mit zwei festen Öffnungstagen nicht in Einklang zu bringen sind. Der Argumentation, in diesen Fällen eine 45-Std-Buchung in Anspruch zu nehmen, wird der dann erheblich steigende Elternbeitrag entgegengebracht. Die größten Akzeptanzprobleme gibt es in Dirmerzheim. Dort wird das Thema noch einmal Ende Januar im Kindergartenrat diskutiert werden. In den anderen Einrichtungen bleibt es bei zwei bis 10 Einzelfällen. Um allen Einzelfällen gerecht zu werden, böte sich als Lösung für die Eltern eine zu schaffende Sonderregelung an: Die Eltern buchen 45 Stunden, belegen aber lediglich zwei ganze Tage (verbindlich fixiert, aber je nach Bedarf an unterschiedlichen Tagen – wie zur Zeit). Die Stadt verlangt in diesen Fällen lediglich den 35 Stunden Elternbeitrag. Diese Sonderform wäre zweifelsohne im Sinne der Eltern. Sie kann aber angesichts der Finanzlage der Stadt Erftstadt nicht empfohlen werden, da sie für die Stadt Mehrkosten in Höhe von 118.000 € verursachen würde. Die Verwaltung weist noch einmal darauf hin, dass die jetzige Regelung nicht haltbar ist. Sie wird in keiner anderen Stadt in NRW angewandt. I. V. (Erner) -2-