Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
03.03.2009
Erstellt
19.02.09, 06:48
Aktualisiert
19.02.09, 06:48
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 639/2008
Az.: 66 10-13
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 26.11.2008
Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
03.03.2009
Bemerkungen
Antrag bzgl. Sanierung und Verbreiterung des Radwanderweges an der Erft in
Blessem
Finanzielle Auswirkungen:
Eigenmittel zur Sanierung des Radweges wirken sich auf den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen im
Jahr 2010 in Höhe von ca. 25.000,00 Euro aus.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 26.11.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
zu 1) Der Radweg entlang der Erft im Abschnitt zwischen Frauenthaler Straße und B 265 ist mit
einer wassergebundenen Decke ausgestattet. Zeitweise wird er auch von landwirtschaftlichen
Fahrzeugen und Personenkraftwagen in unregelmäßigen Abständen befahren. Hierfür ist die
Deckschicht nicht ausgelegt, so dass sie auch bei stetiger Unterhaltung immer wieder
Unebenheiten aufweist. Eine Sperrung des Weges für Kraftfahrzeuge ist u.a. wegen der
Erreichbarkeit der rückwärtigen Grundstücke schwer umsetzbar.
Vor ca. 15 Jahren habe ich den Weg auf der ganzen Strecke sanieren lassen. Auch
zwischenzeitlich mussten Schäden (Schlaglöcher) an dem Weg immer wieder repariert werden.
Um den Weg dauerhaft in einem gutem Zustand zu halten ist nur der Einbau einer Asphaltdecke
sinnvoll. Im Rahmen des Projektes „Rad Region Rheinland“ beabsichtige ich daher einen Antrag
für einen Baukostenzuschuss (Sammelantrag über den Rhein-Erft-Kreis) zu stellen. Eine
Bewilligung der Zuschüsse wird mittelfristig in Aussicht gestellt. Der zu erwartende Eigenanteil der
Stadt ist erstmalig für das Jahr 2010 im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen einzustellen.
Die für die Stadt Erftstadt anfallenden Kosten (30% der Gesamtkosten) betragen ca. 25.000,00
Euro.
Für den Einbau einer Asphaltdecke an dem Weg entlang der Erft ist die Zustimmung der Unteren
Landschaftsbehörde notwendig. Diese werde ich um Erteilung der entsprechenden Genehmigung
bitten.
zu 2) Die Regelbreite des Weges zwischen Frauenthaler Straße und Ende Bebauung von-LeipnizStraße sollte 3,00m betragen. Im Abschnitt zwischen Ende Wohnbebauung und
Unterführung B 265 reicht eine Breite von ca.2,00m aus.
zu 3) Die Sanierung der Wegeoberflächen vor der Unterführung B 265 werde ich im Zuge der unter
1) geplanten Maßnahme durchführen.
zu 4) Eine Überschwemmung des Weges im Bereich der Unterführung der B 265 lässt sich
aufgrund des regelmäßigen Hochwassers der Erft leider nicht vermeiden. Das angeschlemmte
Schlick- und Sandgemisch muss ich daher nach jedem Hochwasser der Erft aufnehmen und
abfahren lassen. Eine Erhöhung des Weges in Höhe der Unterführung ist wegen des notwendig
einzuhaltenden Lichtraumprofils nicht möglich.
(Bösche)
-2-