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Antrag (Antrag bzgl. Sanierung und Verbreiterung des Radwanderweges an der Erft in Blessem)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
03.03.2009
Erstellt
19.02.09, 06:48
Aktualisiert
19.02.09, 06:48
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 639/2008 Az.: 66 10-13 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 26.11.2008 Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 03.03.2009 Bemerkungen Antrag bzgl. Sanierung und Verbreiterung des Radwanderweges an der Erft in Blessem Finanzielle Auswirkungen: Eigenmittel zur Sanierung des Radweges wirken sich auf den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen im Jahr 2010 in Höhe von ca. 25.000,00 Euro aus. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 26.11.2008 Stellungnahme der Verwaltung: zu 1) Der Radweg entlang der Erft im Abschnitt zwischen Frauenthaler Straße und B 265 ist mit einer wassergebundenen Decke ausgestattet. Zeitweise wird er auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Personenkraftwagen in unregelmäßigen Abständen befahren. Hierfür ist die Deckschicht nicht ausgelegt, so dass sie auch bei stetiger Unterhaltung immer wieder Unebenheiten aufweist. Eine Sperrung des Weges für Kraftfahrzeuge ist u.a. wegen der Erreichbarkeit der rückwärtigen Grundstücke schwer umsetzbar. Vor ca. 15 Jahren habe ich den Weg auf der ganzen Strecke sanieren lassen. Auch zwischenzeitlich mussten Schäden (Schlaglöcher) an dem Weg immer wieder repariert werden. Um den Weg dauerhaft in einem gutem Zustand zu halten ist nur der Einbau einer Asphaltdecke sinnvoll. Im Rahmen des Projektes „Rad Region Rheinland“ beabsichtige ich daher einen Antrag für einen Baukostenzuschuss (Sammelantrag über den Rhein-Erft-Kreis) zu stellen. Eine Bewilligung der Zuschüsse wird mittelfristig in Aussicht gestellt. Der zu erwartende Eigenanteil der Stadt ist erstmalig für das Jahr 2010 im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßen einzustellen. Die für die Stadt Erftstadt anfallenden Kosten (30% der Gesamtkosten) betragen ca. 25.000,00 Euro. Für den Einbau einer Asphaltdecke an dem Weg entlang der Erft ist die Zustimmung der Unteren Landschaftsbehörde notwendig. Diese werde ich um Erteilung der entsprechenden Genehmigung bitten. zu 2) Die Regelbreite des Weges zwischen Frauenthaler Straße und Ende Bebauung von-LeipnizStraße sollte 3,00m betragen. Im Abschnitt zwischen Ende Wohnbebauung und Unterführung B 265 reicht eine Breite von ca.2,00m aus. zu 3) Die Sanierung der Wegeoberflächen vor der Unterführung B 265 werde ich im Zuge der unter 1) geplanten Maßnahme durchführen. zu 4) Eine Überschwemmung des Weges im Bereich der Unterführung der B 265 lässt sich aufgrund des regelmäßigen Hochwassers der Erft leider nicht vermeiden. Das angeschlemmte Schlick- und Sandgemisch muss ich daher nach jedem Hochwasser der Erft aufnehmen und abfahren lassen. Eine Erhöhung des Weges in Höhe der Unterführung ist wegen des notwendig einzuhaltenden Lichtraumprofils nicht möglich. (Bösche) -2-