Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt; Wehr- und Schleusenanlage der Bliesheimer Mühle, Merowingerstraße 115 in Erftstadt-Bliesheim, Denkmälerverzeichnis, Seite 163)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
26.02.09, 06:41
Aktualisiert
26.02.09, 06:41
Beschlussvorlage (Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt;
Wehr- und Schleusenanlage der Bliesheimer Mühle, Merowingerstraße 115 in Erftstadt-Bliesheim, Denkmälerverzeichnis, Seite 163) Beschlussvorlage (Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt;
Wehr- und Schleusenanlage der Bliesheimer Mühle, Merowingerstraße 115 in Erftstadt-Bliesheim, Denkmälerverzeichnis, Seite 163)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT nichtöffentlich Der Bürgermeister Az.: 63-3256/115-Wehr- und Schleusenanlage Bliesheimer Mühle, lfd. DL-Nr. 023 V 196/2008 Amt: - 63 BeschlAusf.: - 63 Datum: 26.02.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 09.12.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung 10.03.2009 Betrifft: Bemerkungen Eintragung in die Denkmalliste (Teil A) der Stadt Erftstadt; Wehr- und Schleusenanlage der Bliesheimer Mühle, Merowingerstraße 115 in Erftstadt-Bliesheim, Denkmälerverzeichnis, Seite 163 Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 26.02.2009 Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Eintragung der Wehr- und Schleusenanlage der Bliesheimer Mühle gemäß hier vorliegendem Antrag der Rhein. Denkmalpflege in der Gemarkung Bliesheim, Flur 4, Flurstück 139/131 in Erftstadt-Bliesheim. Erläuterung zu den Äußerungen der Beteiligten: Nach erfolgter Ortsbesichtigung am 22.01.2009 wurde dem Vertreter des Erftverbandes und den Vertretern der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises das Eintragungsverfahren zur Unterschutzstellung der Wehr- und Schleusenanlage erklärt. Beide Parteien bleiben weiterhin bei ihrer ablehnenden Äußerung, die Wehr- und Schleusenanlage in die Denkmalliste einzutragen. Von Seiten der Rheinischen Denkmalpflege, vertreten durch Herrn Dr. Buschmann, zuständig für die technischen Denkmäler im Rheinland, wird der vorliegende Antrag zur Eintragung der Wehrund Schleusenanlage aufrechterhalten, da die Widersprüche der zuvor genannten Parteien ohne konkrete Begründung abgegeben wurden. Beide Parteien sagten daraufhin zu, dass sie die Eintragung der o. g. Wehr- und Schleusenanlage in die Denkmalliste abwarten. Die Denkmalrechtlichen Belange überwiegen, zumal die Denkmalwertigkeit außer Frage steht und eine Durchlässigkeit für Fische auf Jahrhunderten, wenn überhaupt, nur eingeschrängt gegeben ist. Daher ist das Denkmal zunächst einzutragen. Über spätere Veränderungen ist in einem denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren gesondert zu entscheiden. Die Stadt Erftstadt ist für den Vollzug dieses Gesetzes zuständig. Deshalb ist sie auch dazu verpflichtet, die ihr vorliegenden Auflistungen aller Objekt oder per Antrag der Rheinischen Denkmalpflege in die städtische Denkmalliste einzutragen. An der Erhaltung und Nutzung besteht ein öffentliches Interesse, da es für die Geschichte des Menschen und für die Arbeits- und Produktionsverhältnisse von Bedeutung ist. Erhaltenswert ist es aus wissenschaftlichen, besonders architektur- und ortsgeschichtlichen Gründen. (Bösche) Anlagen -2-