Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
11.03.2009
Erstellt
27.02.09, 07:19
Aktualisiert
27.02.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 81/2009
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82- Datum: 29.01.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
11.03.2009
Anregung zur Öffnung des Schulhofes Theodor-Heuss-Hauptschule
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 29.01.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
In den Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft hatte ich Mittel in Höhe von
24.000,- € zur Errichtung eines Zaunes an der Hauptschule Lechenich eingestellt. In Rahmen der
Haushaltsplanberatungen wurde ich durch den Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft gebeten,
die Planung für die Zaunanlage im Fachausschuss darzustellen.
Mit der Vorlage 77/2008 habe ich diesem Anliegen Rechnung getragen. In der Vorlage wurde begründet, warum die Errichtung eines Zaunes notwendig ist. Weiterhin habe ich in der Begründung
ausdrücklich ausgeführt, dass der Schulhof weiterhin am Wochenende geöffnet bleiben soll, um
das Gelände als Spielplatz nutzen zu können. Die städtischen Gremien haben der Vorlage in der
Sitzung des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft am 4.3.2008 einstimmig zugestimmt. Dem
Bürgerantrag kann daher in vollem Umfang entsprochen werden.
Die Diskussion um die Nutzung des Schulhofes der Hauptschule Lechenich ist bisher vorrangig
über die Presse geführt worden. Dabei wurde wiederholt auf das nachbarrechtliche Verfahren hinsichtlich der Nutzung der Skateranlage sowie der Basketballkörbe hingewiesen. Dieses Verfahren
war nicht Anlass für die Errichtung des Zaunes.
Im Jahr 2004 wurde auf dem Schulgelände eine Skateranlage aufgestellt. Die mit der Nutzung der
Anlage verbundenen Lärmemissionen führten zu Beschwerden aus der Nachbarschaft. Ein Anwohner hat Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben. Im Zuge des Klageverfahrens wurde
dann die Nutzung der Basketballanlage problematisiert. Die Skateranlage wurde nur noch in relativ
geringem Umfang genutzt. Weiterhin hatte ich durch bauliche Maßnahmen an der Anlage die
Lärmemissionen erheblich verringert.
Für die Basketballanlage ergab ein von mir in Auftrag gegebenes Lärmschutzgutachten, dass
durch die Nutzung der Anlage am nächstgelegenen Wohnhaus die in den Abendstunden sowie an
Wochenenden zulässigen Lärmrichtwerte deutlich überschritten wurden. Das Gericht hat in der
mündlichen Verhandlung am 3.5.2007 vorgeschlagen, die Nutzung der Basketballkörbe an Wochenenden durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Dieser Anregung bin ich gefolgt. Seit
Mai 2007 werden die Körbe an jedem Wochenende abgenommen. Der Kläger hat – entsprechend
dem Vorschlag des Gerichtes – die Klage zurückgezogen.
Daher sollte die jetzige Regelung beibehalten werden, wonach der Schulhof an Wochenenden
öffentlich zugänglich ist und die Basketballkörbe abgehangen werden. Weiterhin werde ich prüfen
lassen, ob durch geeignete bauliche Maßnahmen die vom Betrieb der Basketballanlage ausgehenden Emissionen so reduziert werden können, dass die Nutzung auch am Wochenende gestattet werden kann.
(Bösche)
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