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Beschlussvorlage (Preisgestaltung und Vergabekriterien im Bereich des BP-Nr. 80 A der Stadt Erftstadt, Erweiterung Gewerbegebiet Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
11.03.2009
Erstellt
27.02.09, 07:19
Aktualisiert
27.02.09, 07:19
Beschlussvorlage (Preisgestaltung und Vergabekriterien im Bereich des BP-Nr. 80 A der Stadt Erftstadt, Erweiterung Gewerbegebiet Friesheim) Beschlussvorlage (Preisgestaltung und Vergabekriterien im Bereich des BP-Nr. 80 A der Stadt Erftstadt, Erweiterung Gewerbegebiet Friesheim) Beschlussvorlage (Preisgestaltung und Vergabekriterien im Bereich des BP-Nr. 80 A der Stadt Erftstadt, Erweiterung Gewerbegebiet Friesheim)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 71/2009 Az.: Amt: - 082 BeschlAusf.: - 082 Datum: 10.02.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: Termin Bemerkungen 11.03.2009 Preisgestaltung und Vergabekriterien im Bereich des BP-Nr. 80 A der Stadt Erftstadt, Erweiterung Gewerbegebiet Friesheim Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft auf der Einnahmenseite. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 10.02.2009 Beschlussentwurf: 1. Der Verkaufspreis für Gewerbegrundstücke im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80 A der Stadt Erftstadt, Erweiterung Gewerbegebiet Friesheim, wird auf 55,00 Euro je Quadratmeter festgelegt. 2. Die Vergabe der Grundstücke in dem oben genannten Bereich erfolgt im Rahmen der gewerblichen Bodenbevorratungsplanung der Stadt Erftstadt vorrangig zur Ansiedlung kleiner und mittlerer Gewerbebetriebe, insbesondere auch zur Verlagerung von ortsansässigen Betrieben. 3. Von den gemäß § 8 III BauNVO ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und –leiter wird je Grundstück maximal die Errichtung einer Wohneinheit gestattet. Dabei ist eine bauliche Integration mit dem Gewerbebetrieb vorzusehen, so dass sich eine räumliche Einheit zwischen dem Gewerbeund dem Wohnbereich ergibt und der gewerbliche Charakter des Gesamtobjektes insgesamt in den Vordergrund tritt. Begründung: Der Bebauungsplan-Nr. 80 A hat vor ca. einem Jahr Rechtskraft erlangt. Seither ist die Erschließungsplanung sowie die Vorbereitung der Ausschreibung der Erschließungsarbeiten durchgeführt worden. Mit dem Beginn der Erschließung des Gebietes ist nach Auftragsvergabe in der nächsten Ratssitzung im Monat April zu rechnen; die Erschließungsarbeiten werden dann voraussichtlich Ende Juli abgeschlossen sein. Das nahezu quadratische Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 80 A befindet sich im Südwesten des Ortsteils Friesheim an der L 162. Es grenzt im Norden an das Mischgebiet entlang der Heinestraße, im Osten an intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Süden an das seit den 70er Jahren bestehende Friesheimer Gewerbegebiet. Die alte Ortsmitte von Friesheim liegt ca. 500 m nördlich. Mit der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes soll vor allem kleineren und mittleren Betrieben aus den Bereichen Handwerk, Gewerbe und Dienstleistung die Option zu Ansiedlung bzw. ortsansässigen Firmen eine Verlagerungsmöglichkeit geboten werden. Einzelhandelsnutzungen mit Verkaufsflächen an Endkunden sind in den als gewerblich ausgewiesenen Bauflächen ausgeschlossen, wenn das angebotene Sortiment ganz oder teilweise den Waren der Nahversorgung zugeordnet werden kann. Ausgeschlossen sind dadurch – großflächige - Einzelhandelsbetriebe, die typischerweise einer städtebaulichen Integration bedürfen. Die Zulässigkeit von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und -leiter in dem Gebiet kommt den Bedürfnissen von kleineren und mittleren Gewerbebetrieben entgegen, die eine Hauptzielgruppe für dieses Gewerbegebiet sind. Um aber einer Entwicklung hin zum Mischgebietscharakter vorzubeugen, sind freistehende Wohngebäude unzulässig. Eine Wohnnutzung ist daher nur integriert in den Gewerbebau, jedoch nicht als selbstständiges Gebäude, möglich. Grundlage für die Kalkulation des Grundstückspreises sind zum einen die notwendigen Erschließungskosten. Nach den entsprechenden Beschlüssen im Betriebsausschuss Straßen vom 29.05.2008 und dem Betriebsausschuss Stadtwerke vom 04.06.2008 setzen sich diese für den Bereich des BP-Nr. 80 A aus folgenden Beträgen zusammen: Ablösungsbeiträge Straßenbau Baukostenzuschuss Kanal f. Schmutzwasser Baukostenzuschuss Kanal f. Oberflächenwasser Ausgleich für die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft. 24,60 €/m² 7,22 €/m² 7,93 €/m² 1,41 €/m² Zum anderen sind im Kaufpreis auch die Kosten im Zusammenhang mit der Flächenentwicklung zu berücksichtigen. Diese sind im einzelnen: Grunderwerbskosten Vermessungskosten 14,63 €/m² 3,00 €/m² Alles in allem belaufen sich damit die städtischen Vorlaufkosten auf 58,79 €/m². Hinzu kommt allerdings noch der Baukostenzuschuss Wasser, den der jeweilige Grundstückskäufer direkt an das Verbandswasserwerk Euskirchen abzuführen hat, da sich das Bebauungsplangebiet im Einzugsbereich des Verbandswasserwerks befindet. Dieser Baukostenzuschuss beläuft sich auf 2,98 €/m², Im Vergleich der Grundstückspreise liegt der Verkaufspreis damit unter den festgelegten Grundstückspreisen, die derzeit etwa in Lechenich gelten (77,-- €/m² im Gewerbegebiet „Zunftstraße“, 60,-- bis 75,-- €/m² im WirtschaftsPark Erftstadt). In dem von der Größe und Ortslage her ähnlich strukturierten Gewerbegebiet Gymnich wurden die Grundstücke allerdings zu einem Preis von 51,-- €/m² veräußert. -2- Konkurrenzflächen wären vorrangig in benachbarten Kommunen Weilerswist und Zülpich auszumachen, die zudem auch preislich günstiger liegen, von der räumlichen Lage her jedoch nicht sehr attraktiv sind. Im Preisgefüge wäre der vorgeschlagene Grundstückspreis damit unter Berücksichtigung anderer Standorte und deren Bedingungen gerade noch eben vertretbar. (Bösche) -3-