Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
11.03.2009
Erstellt
27.02.09, 07:19
Aktualisiert
27.02.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 71/2009
Az.:
Amt: - 082 BeschlAusf.: - 082 Datum: 10.02.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
11.03.2009
Preisgestaltung und Vergabekriterien im Bereich des BP-Nr. 80 A der Stadt Erftstadt,
Erweiterung Gewerbegebiet Friesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft auf der Einnahmenseite.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 10.02.2009
Beschlussentwurf:
1.
Der Verkaufspreis für Gewerbegrundstücke im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 80 A der
Stadt Erftstadt, Erweiterung Gewerbegebiet Friesheim, wird auf 55,00 Euro je Quadratmeter festgelegt.
2.
Die Vergabe der Grundstücke in dem oben genannten Bereich erfolgt im Rahmen der
gewerblichen Bodenbevorratungsplanung der Stadt Erftstadt vorrangig zur Ansiedlung
kleiner und mittlerer Gewerbebetriebe, insbesondere auch zur Verlagerung von ortsansässigen Betrieben.
3.
Von den gemäß § 8 III BauNVO ausnahmsweise zulässigen Wohnungen für Aufsichts- und
Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und –leiter wird je Grundstück maximal
die Errichtung einer Wohneinheit gestattet. Dabei ist eine bauliche Integration mit dem
Gewerbebetrieb vorzusehen, so dass sich eine räumliche Einheit zwischen dem Gewerbeund dem Wohnbereich ergibt und der gewerbliche Charakter des Gesamtobjektes
insgesamt in den Vordergrund tritt.
Begründung:
Der Bebauungsplan-Nr. 80 A hat vor ca. einem Jahr Rechtskraft erlangt. Seither ist die
Erschließungsplanung sowie die Vorbereitung der Ausschreibung der Erschließungsarbeiten
durchgeführt worden. Mit dem Beginn der Erschließung des Gebietes ist nach Auftragsvergabe in
der nächsten Ratssitzung im Monat April zu rechnen; die Erschließungsarbeiten werden dann
voraussichtlich Ende Juli abgeschlossen sein.
Das nahezu quadratische Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 80 A befindet sich im Südwesten des
Ortsteils Friesheim an der L 162. Es grenzt im Norden an das Mischgebiet entlang der
Heinestraße, im Osten an intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen und im Süden an das seit
den 70er Jahren bestehende Friesheimer Gewerbegebiet. Die alte Ortsmitte von Friesheim liegt
ca. 500 m nördlich.
Mit der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes soll vor allem kleineren und mittleren
Betrieben aus den Bereichen Handwerk, Gewerbe und Dienstleistung die Option zu Ansiedlung
bzw. ortsansässigen Firmen eine Verlagerungsmöglichkeit geboten werden.
Einzelhandelsnutzungen mit Verkaufsflächen an Endkunden sind in den als gewerblich
ausgewiesenen Bauflächen ausgeschlossen, wenn das angebotene Sortiment ganz oder teilweise
den Waren der Nahversorgung zugeordnet werden kann.
Ausgeschlossen sind dadurch – großflächige - Einzelhandelsbetriebe, die typischerweise einer
städtebaulichen Integration bedürfen.
Die Zulässigkeit von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber
und -leiter in dem Gebiet kommt den Bedürfnissen von kleineren und mittleren Gewerbebetrieben
entgegen, die eine Hauptzielgruppe für dieses Gewerbegebiet sind.
Um aber einer Entwicklung hin zum Mischgebietscharakter vorzubeugen, sind freistehende
Wohngebäude unzulässig. Eine Wohnnutzung ist daher nur integriert in den Gewerbebau, jedoch
nicht als selbstständiges Gebäude, möglich.
Grundlage für die Kalkulation des Grundstückspreises sind zum einen die notwendigen
Erschließungskosten. Nach den entsprechenden Beschlüssen im Betriebsausschuss Straßen vom
29.05.2008 und dem Betriebsausschuss Stadtwerke vom 04.06.2008 setzen sich diese für den
Bereich des BP-Nr. 80 A aus folgenden Beträgen zusammen:
Ablösungsbeiträge Straßenbau
Baukostenzuschuss Kanal f. Schmutzwasser
Baukostenzuschuss Kanal f. Oberflächenwasser
Ausgleich für die zu erwartenden Eingriffe in
Natur und Landschaft.
24,60 €/m²
7,22 €/m²
7,93 €/m²
1,41 €/m²
Zum anderen sind im Kaufpreis auch die Kosten im Zusammenhang mit der Flächenentwicklung
zu berücksichtigen. Diese sind im einzelnen:
Grunderwerbskosten
Vermessungskosten
14,63 €/m²
3,00 €/m²
Alles in allem belaufen sich damit die städtischen Vorlaufkosten auf 58,79 €/m².
Hinzu kommt allerdings noch der Baukostenzuschuss Wasser, den der jeweilige
Grundstückskäufer direkt an das Verbandswasserwerk Euskirchen abzuführen hat, da sich das
Bebauungsplangebiet im Einzugsbereich des Verbandswasserwerks befindet.
Dieser Baukostenzuschuss beläuft sich auf 2,98 €/m²,
Im Vergleich der Grundstückspreise liegt der Verkaufspreis damit unter den festgelegten
Grundstückspreisen, die derzeit etwa in Lechenich gelten (77,-- €/m² im Gewerbegebiet
„Zunftstraße“, 60,-- bis 75,-- €/m² im WirtschaftsPark Erftstadt).
In dem von der Größe und Ortslage her ähnlich strukturierten Gewerbegebiet Gymnich wurden die
Grundstücke allerdings zu einem Preis von 51,-- €/m² veräußert.
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Konkurrenzflächen wären vorrangig in benachbarten Kommunen Weilerswist und Zülpich
auszumachen, die zudem auch preislich günstiger liegen, von der räumlichen Lage her jedoch
nicht sehr attraktiv sind.
Im Preisgefüge wäre der vorgeschlagene Grundstückspreis damit unter Berücksichtigung anderer
Standorte und deren Bedingungen gerade noch eben vertretbar.
(Bösche)
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