Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,1 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
27.02.09, 07:19
Aktualisiert
27.02.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 152/2009
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 25.02.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
10.03.2009
Bemerkungen
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Brückenstraße/ E.Dirmerzheim
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Straßen enthalten
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 25.02.2009
Beschlussentwurf:
Der Fällung eines Silberahorns (Acer saccharinum, StU 0,60 m, 0,88 m, 0,72 m, 0,83 m, 0,75 m,
0,95 m) wird laut § 6 Abs. 1 (h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Bei dem durch die Baumschutzsatzung geschützten Baum in der Brückenstraße handelt es sich
um einen mehrstämmigen Silberahorn. Der aus insgesamt 6 Stämmlingen bestehende Ahorn weist
zahlreiche Zwiesel (=Vergabelungen) auf, in denen sich teilweise sog. Wassermulden ausgebildet
haben. Hierbei handelt es sich um wachstumsbedingte Vertiefungen im Stammkopf bzw.
Gabelungsbereich, die bei einem intakten Stamm kein Problem darstellen. In Zusammenhang mit
der vorhandenen Faulstelle im betreffenden Zwieselbereich ist jedoch zur Herstellung der
Verkehrssicherheit eine Fällung durchzuführen.
Mittelfristig (ca. 5-10 Jahre) könnte der Baum durch eine Kroneneinkürzung sowie durch den
Einbau einer Kronensicherung erhalten werden. Allerdings ist ein solcher Einbau aufgrund der
zahlreichen Stämmlinge sehr kostenintensiv. Da es sich zudem um eine stark frequentierte Straße
im Ortskern von Dirmerzheim handelt und der Silberahorn generell zu Windbruch neigt, ist ein
Erhalt des Baumes aus fachlicher Sicht nicht erstrebenswert.
(Bösche)