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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Brückenstraße/ E.-Dirmerzheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,1 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
27.02.09, 07:19
Aktualisiert
27.02.09, 07:19
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Brückenstraße/ E.-Dirmerzheim)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 152/2009 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 25.02.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 10.03.2009 Bemerkungen Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Brückenstraße/ E.Dirmerzheim Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Straßen enthalten Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25.02.2009 Beschlussentwurf: Der Fällung eines Silberahorns (Acer saccharinum, StU 0,60 m, 0,88 m, 0,72 m, 0,83 m, 0,75 m, 0,95 m) wird laut § 6 Abs. 1 (h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Bei dem durch die Baumschutzsatzung geschützten Baum in der Brückenstraße handelt es sich um einen mehrstämmigen Silberahorn. Der aus insgesamt 6 Stämmlingen bestehende Ahorn weist zahlreiche Zwiesel (=Vergabelungen) auf, in denen sich teilweise sog. Wassermulden ausgebildet haben. Hierbei handelt es sich um wachstumsbedingte Vertiefungen im Stammkopf bzw. Gabelungsbereich, die bei einem intakten Stamm kein Problem darstellen. In Zusammenhang mit der vorhandenen Faulstelle im betreffenden Zwieselbereich ist jedoch zur Herstellung der Verkehrssicherheit eine Fällung durchzuführen. Mittelfristig (ca. 5-10 Jahre) könnte der Baum durch eine Kroneneinkürzung sowie durch den Einbau einer Kronensicherung erhalten werden. Allerdings ist ein solcher Einbau aufgrund der zahlreichen Stämmlinge sehr kostenintensiv. Da es sich zudem um eine stark frequentierte Straße im Ortskern von Dirmerzheim handelt und der Silberahorn generell zu Windbruch neigt, ist ein Erhalt des Baumes aus fachlicher Sicht nicht erstrebenswert. (Bösche)