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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am Bahnhof Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,8 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
27.02.09, 07:19
Aktualisiert
27.02.09, 07:19
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am Bahnhof Liblar)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 151/2009 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 25.02.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 10.03.2009 Bemerkungen Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am Bahnhof Liblar Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Straßen enthalten Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 25.02.2009 Beschlussentwurf: Der bereits erfolgten Fällung einer Weide (Salix caprea, StU 0,87 m, 0,77 m, 0,57 m, 0,90 m) wird laut § 6 Abs. 1 (h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt nachträglich zugestimmt. Begründung: Im Dezember 2008 musste auf dem Parkplatz des Bahnhofs in Erftstadt-Liblar ein durch die Baumschutzsatzung geschützter Baum gefällt werden. Bei dem Baum handelte es sich um eine mehrstämmige Weide (Salix caprea, StU 0,87 m, 0,77 m, 0,57 m, 0,90 m), die eine stark eingerissene Vergabelung (Zwiesel) aufwies. Hierdurch war die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet. Es bestand dringender und sofortiger Handlungsbedarf, so dass die Erstellung eines Dringlichkeitsantrages nicht möglich gewesen ist. Aus diesem Grund ist die bereits erfolgte Baumfällung nachträglich zu genehmigen. (Bösche)