Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,8 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
27.02.09, 07:19
Aktualisiert
27.02.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 151/2009
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 25.02.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
10.03.2009
Bemerkungen
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung am Bahnhof Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Straßen enthalten
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 25.02.2009
Beschlussentwurf:
Der bereits erfolgten Fällung einer Weide (Salix caprea, StU 0,87 m, 0,77 m, 0,57 m, 0,90 m) wird
laut § 6 Abs. 1 (h) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt nachträglich zugestimmt.
Begründung:
Im Dezember 2008 musste auf dem Parkplatz des Bahnhofs in Erftstadt-Liblar ein durch die
Baumschutzsatzung geschützter Baum gefällt werden. Bei dem Baum handelte es sich um eine
mehrstämmige Weide (Salix caprea, StU 0,87 m, 0,77 m, 0,57 m, 0,90 m), die eine stark
eingerissene Vergabelung (Zwiesel) aufwies. Hierdurch war die Verkehrssicherheit nicht mehr
gewährleistet. Es bestand dringender und sofortiger Handlungsbedarf, so dass die Erstellung
eines Dringlichkeitsantrages nicht möglich gewesen ist. Aus diesem Grund ist die bereits erfolgte
Baumfällung nachträglich zu genehmigen.
(Bösche)