Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,6 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
27.02.09, 07:19
Aktualisiert
27.02.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 121/2009
Az.: 6710-15
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.1 Datum: 12.02.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
10.03.2009
Bemerkungen
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Schulgelände des
Ville-Gymnasiums
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Immobilien enthalten
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 12.02.2009
Beschlussentwurf:
Der Fällung von einem mehrstämmigen Bergahorn (Acer pseudoplatanus, StU 0,83 m, 0,82 m,
1,22 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Auf dem Schulgelände des Ville-Gymnasiums in E.-Liblar steht ein mehrstämmiger Bergahorn, der
aufgrund der Summe seiner Stammumfänge durch die Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt
geschützt ist.
Sturmbedingt kam es am 10. Februar 2009 zu einigen Ausbrüchen von augenscheinlich intakten
Starkästen (ca. 20 cm im Durchmesser) des Baumes. Weiterhin weist der Baum einen sehr hohen
Totholzanteil auf, große Bereiche der Krone sind bereits vollständig abgestorben. Aufgrund seines
Standortes in unmittelbarer Nähe zum Schulhof und den Fahrradstellplätzen ist eine Fällung des
Baumes zwingend erforderlich, um eine Gefahr für die Schülerinnen und Schüler des VilleGymnasiums auszuschließen. Eine Erhaltung des Baumes durch baumpflegerische Maßnahmen
ist aus fachlicher Sicht nicht möglich.
(Bösche)