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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Schulgelände des Ville-Gymnasiums)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,6 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
27.02.09, 07:19
Aktualisiert
27.02.09, 07:19
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Schulgelände des Ville-Gymnasiums)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 121/2009 Az.: 6710-15 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.1 Datum: 12.02.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 10.03.2009 Bemerkungen Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Schulgelände des Ville-Gymnasiums Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Immobilien enthalten Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 12.02.2009 Beschlussentwurf: Der Fällung von einem mehrstämmigen Bergahorn (Acer pseudoplatanus, StU 0,83 m, 0,82 m, 1,22 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Auf dem Schulgelände des Ville-Gymnasiums in E.-Liblar steht ein mehrstämmiger Bergahorn, der aufgrund der Summe seiner Stammumfänge durch die Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt geschützt ist. Sturmbedingt kam es am 10. Februar 2009 zu einigen Ausbrüchen von augenscheinlich intakten Starkästen (ca. 20 cm im Durchmesser) des Baumes. Weiterhin weist der Baum einen sehr hohen Totholzanteil auf, große Bereiche der Krone sind bereits vollständig abgestorben. Aufgrund seines Standortes in unmittelbarer Nähe zum Schulhof und den Fahrradstellplätzen ist eine Fällung des Baumes zwingend erforderlich, um eine Gefahr für die Schülerinnen und Schüler des VilleGymnasiums auszuschließen. Eine Erhaltung des Baumes durch baumpflegerische Maßnahmen ist aus fachlicher Sicht nicht möglich. (Bösche)