Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,1 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
27.02.09, 07:19
Aktualisiert
27.02.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 114/2009
Az.: 65
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 10.02.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
10.03.2009
Bemerkungen
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Friedhof Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Witschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Straßen enthalten
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 10.02.2009
Beschlussentwurf:
Der Fällung von einer Winterlinde (Tilia cordata, StU 1,91 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (c) der
Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
In unmittelbarer Nähe zur Trauerhalle auf dem Liblarer Friedhof steht eine durch die
Baumschutzsatzung geschützte Linde, die massive Rindenschäden aufweist. Große
Rindenbereiche sind bereits abgestorben, so dass der Baum in seiner Vitalität beeinträchtigt ist.
Die Linde weist mehrere sog. Druckzwiesel auf, von denen einige bereits eingerissen sind. Ein
Versagen/ Auseinanderbrechen der Baumkrone ist aufgrund der eingebauten Kronenverankerung
bislang ausgeblieben. Kronenverankerungen bestehen aus Stahlgewindestangen als Anker sowie
Verbindungselementen aus Drahtseilen.
Die Kronenverankerung in der betreffenden Linde ist aller Wahrscheinlichkeit nach aufgrund von
Korrosion in ihrer Funktion stark beeinträchtigt. Weitere Hinweise auf eine nicht mehr
funktionierende Verankerung liefern in diesem Fall zusätzlich die bereits eingewachsenen
Bestandteile der Verankerung. Daher besteht dringender Handlungsbedarf. Theoretisch besteht
die Möglichkeit, eine neue Kronenverankerung/ -sicherung einzubauen.
Aufgrund der massiven Rindenschäden und der bereits deutlich eingerissenen Zwiesel ist aus
fachlicher Sicht allerdings eine Fällung des Baumes unabwendbar.
(Bösche)