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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Friedhof Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,1 kB
Datum
10.03.2009
Erstellt
27.02.09, 07:19
Aktualisiert
27.02.09, 07:19
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Friedhof Liblar)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 114/2009 Az.: 65 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 10.02.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 10.03.2009 Bemerkungen Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung auf dem Friedhof Liblar Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Witschaftsplan 2009 des Eigenbetriebs Straßen enthalten Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 10.02.2009 Beschlussentwurf: Der Fällung von einer Winterlinde (Tilia cordata, StU 1,91 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: In unmittelbarer Nähe zur Trauerhalle auf dem Liblarer Friedhof steht eine durch die Baumschutzsatzung geschützte Linde, die massive Rindenschäden aufweist. Große Rindenbereiche sind bereits abgestorben, so dass der Baum in seiner Vitalität beeinträchtigt ist. Die Linde weist mehrere sog. Druckzwiesel auf, von denen einige bereits eingerissen sind. Ein Versagen/ Auseinanderbrechen der Baumkrone ist aufgrund der eingebauten Kronenverankerung bislang ausgeblieben. Kronenverankerungen bestehen aus Stahlgewindestangen als Anker sowie Verbindungselementen aus Drahtseilen. Die Kronenverankerung in der betreffenden Linde ist aller Wahrscheinlichkeit nach aufgrund von Korrosion in ihrer Funktion stark beeinträchtigt. Weitere Hinweise auf eine nicht mehr funktionierende Verankerung liefern in diesem Fall zusätzlich die bereits eingewachsenen Bestandteile der Verankerung. Daher besteht dringender Handlungsbedarf. Theoretisch besteht die Möglichkeit, eine neue Kronenverankerung/ -sicherung einzubauen. Aufgrund der massiven Rindenschäden und der bereits deutlich eingerissenen Zwiesel ist aus fachlicher Sicht allerdings eine Fällung des Baumes unabwendbar. (Bösche)