Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
27.02.09, 07:19
Aktualisiert
27.02.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 113/2009
Az.: - 61 -
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 09.02.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
10.03.2009
Rat
24.03.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Bebauungsplan Nr. 5, E.-Lechenich, Amselweg; 6. Vereinfachte Änderung
Bebauungsplan Nr. 5C, E.-Lechenich, Bussardweg; 1. Vereinfachte Änderung
Beschluss über die Verfahrensdurchführung
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
≈
Erftstadt, den 09.02.2009
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten Entwurfs
(Anlageplan 1) ein Verfahren gemäß §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) zur Vereinfachten
Änderung des Bebauungsplans Nr. 5, E.- Lechenich, Amselweg, und des Bebauungsplans Nr. 5C,
E.- Lechenich, Bussardweg, durchzuführen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 28.02.08 stellten die Eigentümer der Grundstücke Bussardweg 10 und Bonner
Straße 101 in Lechenich einen Bürgerantrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 5. Gewünscht
wurde die Erweiterung der überbaubaren Fläche sowie die Erhöhung der Geschossigkeit (von einauf zweigeschossig). Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat im Rahmen seiner bisherigen
Beratungen dazu u.a. eine Ortsbesichtigung am 23.09.2008 durchgeführt (s.a. B 131/2008).
Zwischenzeitlich wurde im Oktober 2008 ein Antrag auf Vorbescheid zu einem weiteren
Bauvorhaben in räumlicher Nähe zu den o.a. Grundstücken bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde
eingereicht. Geplant ist auf diesem Grundstück (Bonner Straße 103) die Errichtung eines
zweigeschossigen Mehrfamilienhauses (7 - 8 Wohnungseinheiten, ≈ 11,00 m Firsthöhe). Da auch
dieses Bauvorhaben die derzeit im Bebauungsplan Nr 5C festgesetzte überbaubare Fläche in
nicht geringem Umfang überschreitet - insoweit auch eine vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes erforderlich ist - und darüberhinaus der räumliche Zusammenhang besteht,
bietet sich städtebaulich eine Gesamtbetrachtung der Grundstücke zwischen den Straßen An der
Vogelrute, Bussardweg und Bonner Straße an, sodass der Planbereich für eine Vereinfachte
Änderung der Bebauungspläne Nr. 5 und Nr. 5C entsprechend erweitert bzw. angepasst werden
sollte (s. Übersichtsplan).
Im Dezember 2008 fanden bereits Abstimmungsgespräche mit den beteiligten
Grundstückseigentümern des Gesamtbereiches statt, um das grundsätzliche Interesse an einer
Änderung der Bebauungspläne bzw. um vorhandene Bauwünsche zu erfragen.
Bedenken bestehen laut einigen Grundstückseigentümern, insbesondere der unmittelbar durch die
o.a. Bauvorhaben betroffenen Grundstücksnachbarn, bezüglich der Beeinträchtigung der eigenen
Grundstücke durch die Erhöhung der Geschossigkeit, die Schattenbildung, die Beeinträchtigung
der Sicht und den zunehmenden Verkehr im Gebiet.
Der überwiegende Teil hat sich jedoch für die Änderung der Bebauungspläne ausgesprochen.
Die grundsätzliche Möglichkeit einer vereinfachten Änderung der Bebauungspläne ergibt sich aus
der Zurückstufung der Bonner Straße (von der Bundesstraße zur Stadtstraße) und der damit
verbundenen Aufhebung der Anbauverbotszone. Dadurch wird eine Ausweitung der überbaubaren
Flächen zur Bonner Straße hin möglich. Aus städtebaulicher Sicht ist eine solche Bebauung - zur
Bonner Straße hin orientiert - sinnvoll, denn die Ortseingangssituation wird dadurch klarer
strukturiert. Die Festsetzung einer zweigeschossigen Bebauung sollte dabei, auch aufgrund der
bereits vorhandenen Baustruktur - die umliegenden Grundstücke sind überwiegend
zweigeschossig bebaut - angestrebt werden.
Die bisherigen Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 5 und Nr. 5C sind im Anlageplan 2
dargesetellt.
Insgesamt schlägt die Verwaltung vor, zunächst die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem § (2) BauGB auf der Grundlage
des beigefügten Änderungsentwurfs durchzuführen. Die Ergebnisse werden dann dem Ausschuss
in seiner nächsten Sitzung zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
(Bösche)
Anlagen
Anlageplan 1 (Entwurf und Legende)
Anlageplan 2 (Bisherige Festsetzungen)
Übersichtsplan
-2-