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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5, E.-Lechenich, Amselweg; 6. Vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 5C, E.-Lechenich, Bussardweg; 1. Vereinfachte Änderung Beschluss über die Verfahrensdurchführung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
13 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
27.02.09, 07:19
Aktualisiert
27.02.09, 07:19
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5, E.-Lechenich, Amselweg; 6. Vereinfachte Änderung
Bebauungsplan Nr. 5C, E.-Lechenich, Bussardweg; 1. Vereinfachte Änderung
Beschluss über die Verfahrensdurchführung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 5, E.-Lechenich, Amselweg; 6. Vereinfachte Änderung
Bebauungsplan Nr. 5C, E.-Lechenich, Bussardweg; 1. Vereinfachte Änderung
Beschluss über die Verfahrensdurchführung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 113/2009 Az.: - 61 - Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 09.02.2009 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 10.03.2009 Rat 24.03.2009 Betrifft: Bemerkungen Bebauungsplan Nr. 5, E.-Lechenich, Amselweg; 6. Vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 5C, E.-Lechenich, Bussardweg; 1. Vereinfachte Änderung Beschluss über die Verfahrensdurchführung Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen ≈ Erftstadt, den 09.02.2009 Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten Entwurfs (Anlageplan 1) ein Verfahren gemäß §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) zur Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 5, E.- Lechenich, Amselweg, und des Bebauungsplans Nr. 5C, E.- Lechenich, Bussardweg, durchzuführen. Begründung: Mit Schreiben vom 28.02.08 stellten die Eigentümer der Grundstücke Bussardweg 10 und Bonner Straße 101 in Lechenich einen Bürgerantrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 5. Gewünscht wurde die Erweiterung der überbaubaren Fläche sowie die Erhöhung der Geschossigkeit (von einauf zweigeschossig). Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat im Rahmen seiner bisherigen Beratungen dazu u.a. eine Ortsbesichtigung am 23.09.2008 durchgeführt (s.a. B 131/2008). Zwischenzeitlich wurde im Oktober 2008 ein Antrag auf Vorbescheid zu einem weiteren Bauvorhaben in räumlicher Nähe zu den o.a. Grundstücken bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Geplant ist auf diesem Grundstück (Bonner Straße 103) die Errichtung eines zweigeschossigen Mehrfamilienhauses (7 - 8 Wohnungseinheiten, ≈ 11,00 m Firsthöhe). Da auch dieses Bauvorhaben die derzeit im Bebauungsplan Nr 5C festgesetzte überbaubare Fläche in nicht geringem Umfang überschreitet - insoweit auch eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes erforderlich ist - und darüberhinaus der räumliche Zusammenhang besteht, bietet sich städtebaulich eine Gesamtbetrachtung der Grundstücke zwischen den Straßen An der Vogelrute, Bussardweg und Bonner Straße an, sodass der Planbereich für eine Vereinfachte Änderung der Bebauungspläne Nr. 5 und Nr. 5C entsprechend erweitert bzw. angepasst werden sollte (s. Übersichtsplan). Im Dezember 2008 fanden bereits Abstimmungsgespräche mit den beteiligten Grundstückseigentümern des Gesamtbereiches statt, um das grundsätzliche Interesse an einer Änderung der Bebauungspläne bzw. um vorhandene Bauwünsche zu erfragen. Bedenken bestehen laut einigen Grundstückseigentümern, insbesondere der unmittelbar durch die o.a. Bauvorhaben betroffenen Grundstücksnachbarn, bezüglich der Beeinträchtigung der eigenen Grundstücke durch die Erhöhung der Geschossigkeit, die Schattenbildung, die Beeinträchtigung der Sicht und den zunehmenden Verkehr im Gebiet. Der überwiegende Teil hat sich jedoch für die Änderung der Bebauungspläne ausgesprochen. Die grundsätzliche Möglichkeit einer vereinfachten Änderung der Bebauungspläne ergibt sich aus der Zurückstufung der Bonner Straße (von der Bundesstraße zur Stadtstraße) und der damit verbundenen Aufhebung der Anbauverbotszone. Dadurch wird eine Ausweitung der überbaubaren Flächen zur Bonner Straße hin möglich. Aus städtebaulicher Sicht ist eine solche Bebauung - zur Bonner Straße hin orientiert - sinnvoll, denn die Ortseingangssituation wird dadurch klarer strukturiert. Die Festsetzung einer zweigeschossigen Bebauung sollte dabei, auch aufgrund der bereits vorhandenen Baustruktur - die umliegenden Grundstücke sind überwiegend zweigeschossig bebaut - angestrebt werden. Die bisherigen Festsetzungen der Bebauungspläne Nr. 5 und Nr. 5C sind im Anlageplan 2 dargesetellt. Insgesamt schlägt die Verwaltung vor, zunächst die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem § (2) BauGB auf der Grundlage des beigefügten Änderungsentwurfs durchzuführen. Die Ergebnisse werden dann dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt. (Bösche) Anlagen Anlageplan 1 (Entwurf und Legende) Anlageplan 2 (Bisherige Festsetzungen) Übersichtsplan -2-