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Antrag (Anlage 1 zur Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
259 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
12.03.09, 06:42
Aktualisiert
12.03.09, 06:42
Antrag (Anlage 1 zur Anlage 2) Antrag (Anlage 1 zur Anlage 2) Antrag (Anlage 1 zur Anlage 2)

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Anlage 1 zur Anlage 2 zur Vorlage 251/2008 Die bereits durchgeführten . . baulichen Maßnahmen im VZEK, Tonstr. 1 wurden entweder im Baugenehmigungsverfahren entsprechend der BauG NRW unter Berücksichtigung der Industriebaurichtlinie jeweils in der zum Zeitpunkt der AntragsteIlung letzten gültigen Fassung oder gem. Bundes-Immissionsschutzgesetz vom Staatlichen Umweltamt Köln bzw. von der Bezirksregierung Köln genehmigt. Eine Genehmigung nach dem BlmSchG schließt eine bauordnungsrechtliche Genehmigung mit ein (§ 13 BlmSchG ). Hier wurde das Bauordnungsamt der Stadt Erftstadt im Verfahren beteiligt und aufgefordert die entsprechenden bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Auflagen / Bedingungen zu formulieren. In allen Genehmigungsverfahren wurde jeweils ein Brandschutzkonzept eines staatlich anerkannten Sachverständigen für den Brandschutz als Bauvorlage vom Antragsteller gefordert und auch vorgelegt. Die Prüfung des jeweiligen Brandschutzkonzeptes erfolgte durch das Bauordnungsamt in Zusammenarbeit mit dem Brandschutzingenieur des Rhein-Erft-Kreises (Brandschutzdienststelle). Die Abnahmen erfolgten in bei den Verfahren durch das Bauordnungsamt. Bei den Genehmigungen nach dem BlmSchG waren die Abnahmen des Bauordnungsamtes beschränkt auf die in der abgegebenen Stellungnahme formulierten Auflagen. Die geforderten Auflagen / Bedingungen waren bei Abnahme stets eingehalten bzw. bei Nachforderung kurzfristig nachgebessert. Zum Teil wurden zur Abnahme Bescheinigungen des staatlich anerkannten Sachverständigen für den Brandschutz vorgelegt, dass die in dem Brandschutzkonzept aufgeführten Maßnahmen auch durchgeführt wurden. Einige bauliche Maßnahmen / Nutzungen wurden ursprünglich durch das Bauordnungsamt im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens genehmigt. In der Zwischenzeit erfolgten jedoch Umnutzungen / -bauten, die einer Genehmigung nach dem BlmSchG unterlagen. Diese Maßnahmen sind hier unter den "BlmSch-Verfahren"" erfasst. Dabei kamen die jeweils aktuellen Normen des Brand-, Immissions-, Arbeits- und Umweltschutzes zur Anwendung. Bauliche Maßnahmen, genehmigt wurden: Aktenzeichen 908/99 103/00 131/95 235/98 470/03 512/04 640/05 234/98 420/98 549/94 637/98 1343/98 272/00 368/01 die durch das Bauordnungsamt im Baugenehmigungsverfahren Durchgeführte Maßnahmen Neubau eines Kleinanlieferplatzes Neubau LKW-Parkplatz und Erweiterung LKW-Parkplatz Errichtung eines Betriebs- und Sozialgebäudes in Fertigbauweise Anbau Bürogebäude Errichtung einer Servicehalle und eines Bürocontainers Erweiterung der Servicehalle Errichtung einer Überdachung Anlieferung / Umladestation als Bestandteil der Abfallbehandlungsanlage ( Sperrmüll) Errichtung eines Stubbenaufbereitungsplatzes Neubau einer Ersatzteillagerhalle Betriebs- und Sozialgebäude für die Kompostierungsanlage Anbau Büro- und Sozialcontainer Errichtung einer Lagerfläche für verkaufsfertige organische Produkte Neubau einer Sprinkler-Zentrale und Anbau eines Vordaches an die AKEA Aufstockung und Fassadengestaltung des Bürogebäudes Bauliche Maßnahmen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz liche Umweltamt bzw. die Bezirksregierung genehmigt wurden: 457/96 981/00 401/01 1158/04 455/07 893/07 894/07 41/08 durch das Staat- Errichtung einer Kompostierungsanlage Kompostierungsanlage Änderung der Kompostierungsanlage Errichtung und Betrieb einer Abfallbehandlungsanlage im VZEK mit Nutzungsänderungen der Mehrzweckhallen 1, 2 und 3 und der AKEA Errichtung und Betrieb eines Klärschlammzwischenlagers (noch nicht ausgeführt) Betrieb eines Stubbenaufbereitungsplatzes Errichtung und Betrieb einer Kompostierungsanlage nach dem Gore Cover System ( noch nicht ausgeführt ) Errichtung und Betrieb einer Speiseresteaufbereitungsanlage ( noch nicht ausgeführt ) Aus den Abläufen und Dokumentationen der letzten Schadensereignisse~ wurde die Erkenntnis gewonnen, dass die Annahmen bzw. auch die daraus resultierenden Maßnahmen des Brandschutzes, obwohl mit der Gesetzeslagen in Übereinstimmung, nicht mit der Realität übereinstimmten bzw. den realen Gegebenheiten nicht hinreichend Rechnung trugen. Daher wurden nach langwierigen Absprachen mit den beteiligten Behörden und Auswertung der Einsatzberichte der Feuerwehr ein überarbeitetes, den Realitäten besser gerecht werdendes Brandschutzkonzept gefordert. Da bisher keine Ergebnisse vorgelegt und Zusagen nicht fixiert wurden, wird dieses Gutachten jetzt per Ordnungsverfügung zur Vorlage beim Bauordnungsamt der Stadt Erftstadt bis zum 31.10.2008 gefordert. Diese Zeichnung und sämtliche Beilagen sind dem Empfänger nur zum vorgesehenen Zweck anvertraut. Gemän DIN 34 Ziffer werden alle Rechte vorbehalten, einschließlich des Eigentums an diesen Unterlagen. . 2.1 ,, I -/ / ----- VJ -0 "" '" +z I ~- CD I » f ::::0 r» .j>.::J <Do- VJ (J1S' "g-::J :::<0 o ::J CL <1> 'J I 'l- C --, 0< er --' ~t '-J [ c~. ~VJ <-.. i5 c. ~ c. . c. ~ n = ", ~., 0 :> .,"" ..... :> " <C ..... ~~<C ~~p, i H I~ ~'! n si ~! n ~~" 1< :> ~:> cI} <C " 0 '" "" " I 0~:> ., '" ~~<C ~p' :> N -+ i I i c .,0'" ..c- §<5 1 ~~~[ .'".,'" '" p0- ~'" 'ß IV 0; W \;;/ b U1 '" ~~~~U1 U1 U1 Ul \;;/ IV ~= \;;/ '" w -., -., -., -., ö: ö: 0: 0: .: