Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
259 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
12.03.09, 06:42
Aktualisiert
12.03.09, 06:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur Anlage 2 zur Vorlage 251/2008
Die bereits durchgeführten
.
.
baulichen
Maßnahmen
im VZEK, Tonstr. 1 wurden entweder
im Baugenehmigungsverfahren
entsprechend der BauG NRW unter Berücksichtigung
der Industriebaurichtlinie
jeweils in der zum Zeitpunkt der AntragsteIlung letzten gültigen Fassung
oder
gem. Bundes-Immissionsschutzgesetz
vom Staatlichen Umweltamt Köln bzw. von
der Bezirksregierung
Köln
genehmigt.
Eine Genehmigung nach dem BlmSchG schließt eine bauordnungsrechtliche
Genehmigung
mit ein (§ 13 BlmSchG ). Hier wurde das Bauordnungsamt
der Stadt Erftstadt im Verfahren
beteiligt und aufgefordert die entsprechenden
bauordnungsrechtlichen
und bauplanungsrechtlichen Auflagen / Bedingungen zu formulieren.
In allen Genehmigungsverfahren
wurde jeweils ein Brandschutzkonzept
eines staatlich anerkannten Sachverständigen
für den Brandschutz als Bauvorlage vom Antragsteller gefordert
und auch vorgelegt. Die Prüfung des jeweiligen Brandschutzkonzeptes
erfolgte durch das
Bauordnungsamt
in Zusammenarbeit
mit dem Brandschutzingenieur
des Rhein-Erft-Kreises
(Brandschutzdienststelle).
Die Abnahmen erfolgten in bei den Verfahren durch das Bauordnungsamt. Bei den Genehmigungen
nach dem BlmSchG waren die Abnahmen des Bauordnungsamtes beschränkt auf die in der abgegebenen Stellungnahme formulierten Auflagen.
Die geforderten Auflagen / Bedingungen waren bei Abnahme stets eingehalten bzw. bei
Nachforderung kurzfristig nachgebessert.
Zum Teil wurden zur Abnahme Bescheinigungen des staatlich anerkannten Sachverständigen für den Brandschutz vorgelegt, dass die in dem Brandschutzkonzept
aufgeführten Maßnahmen auch durchgeführt wurden.
Einige bauliche Maßnahmen / Nutzungen wurden ursprünglich durch das Bauordnungsamt
im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
genehmigt. In der Zwischenzeit erfolgten jedoch Umnutzungen / -bauten, die einer Genehmigung nach dem BlmSchG unterlagen. Diese Maßnahmen sind hier unter den "BlmSch-Verfahren""
erfasst. Dabei kamen die jeweils
aktuellen Normen des Brand-, Immissions-, Arbeits- und Umweltschutzes zur Anwendung.
Bauliche Maßnahmen,
genehmigt wurden:
Aktenzeichen
908/99
103/00
131/95
235/98
470/03
512/04
640/05
234/98
420/98
549/94
637/98
1343/98
272/00
368/01
die durch das Bauordnungsamt
im Baugenehmigungsverfahren
Durchgeführte Maßnahmen
Neubau eines Kleinanlieferplatzes
Neubau LKW-Parkplatz und Erweiterung LKW-Parkplatz
Errichtung eines Betriebs- und Sozialgebäudes in Fertigbauweise
Anbau Bürogebäude
Errichtung einer Servicehalle und eines Bürocontainers
Erweiterung der Servicehalle
Errichtung einer Überdachung Anlieferung / Umladestation als Bestandteil
der Abfallbehandlungsanlage
( Sperrmüll)
Errichtung eines Stubbenaufbereitungsplatzes
Neubau einer Ersatzteillagerhalle
Betriebs- und Sozialgebäude für die Kompostierungsanlage
Anbau Büro- und Sozialcontainer
Errichtung einer Lagerfläche für verkaufsfertige organische Produkte
Neubau einer Sprinkler-Zentrale
und Anbau eines Vordaches an die AKEA
Aufstockung und Fassadengestaltung
des Bürogebäudes
Bauliche Maßnahmen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
liche Umweltamt bzw. die Bezirksregierung
genehmigt wurden:
457/96
981/00
401/01
1158/04
455/07
893/07
894/07
41/08
durch
das Staat-
Errichtung einer Kompostierungsanlage
Kompostierungsanlage
Änderung der Kompostierungsanlage
Errichtung und Betrieb einer Abfallbehandlungsanlage im VZEK mit Nutzungsänderungen der Mehrzweckhallen 1, 2 und 3 und der AKEA
Errichtung und Betrieb eines Klärschlammzwischenlagers
(noch nicht ausgeführt)
Betrieb eines Stubbenaufbereitungsplatzes
Errichtung und Betrieb einer Kompostierungsanlage nach dem Gore Cover
System ( noch nicht ausgeführt )
Errichtung und Betrieb einer Speiseresteaufbereitungsanlage ( noch nicht
ausgeführt )
Aus den Abläufen und Dokumentationen
der letzten Schadensereignisse~
wurde die Erkenntnis gewonnen, dass die Annahmen bzw. auch die daraus resultierenden Maßnahmen
des Brandschutzes, obwohl mit der Gesetzeslagen in Übereinstimmung,
nicht mit der Realität übereinstimmten bzw. den realen Gegebenheiten nicht hinreichend Rechnung trugen.
Daher wurden nach langwierigen Absprachen mit den beteiligten Behörden und Auswertung
der Einsatzberichte der Feuerwehr ein überarbeitetes, den Realitäten besser gerecht werdendes Brandschutzkonzept
gefordert. Da bisher keine Ergebnisse vorgelegt und Zusagen
nicht fixiert wurden, wird dieses Gutachten jetzt per Ordnungsverfügung
zur Vorlage beim
Bauordnungsamt
der Stadt Erftstadt bis zum 31.10.2008 gefordert.
Diese Zeichnung
und sämtliche
Beilagen
sind dem Empfänger
nur zum vorgesehenen
Zweck anvertraut.
Gemän DIN 34 Ziffer
werden alle Rechte
vorbehalten,
einschließlich
des Eigentums
an diesen Unterlagen.
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