Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
13.03.09, 06:48
Aktualisiert
13.03.09, 06:48
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Helmut Ockenfels
Karl Arnold Str. 104
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Holzdamm 10
Herr
0 22 35 / 409-
Ihre Anfrage vom 12.02.2009
Rat
Betrifft:
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
13.03.2009
F 129/2009
24.03.2009
Anfrage bzgl. Planungs- und Ausführungsstand des Bürgerbüro ErftstadtLechenich
Sehr geehrter Herr Ockenfels,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
zu 1.: Das Objekt befindet sich derzeit in der sog. Ausführungsplanung. Der Bauantrag wurde
gestellt, die Ausschreibung für die Erstellung des Rohbaus wird derzeit vorbereitet.
zu 2.: Bisher vergeben wurden die Ingenieurverträge für die Architekturplanung, für die Tragwerkplanung und die Prüfstatik, für die Haustechnik, für das Schall- und Wärmeschutzgutachten, für das Brandschutzkonzept, für das Bodengutachten sowie für den Sicherheitskoordinator.
Der Auftrag für den Abbruch des bestehenden Gebäudes wurde erteilt. Mit den Arbeiten
wurde begonnen.
zu 3.: Vor der Auftragsvergabe an das Architekturbüro wurde eine detaillierte Kostenschätzung
erstellt. Gegenüber dieser Schätzung vom Mai 2008 haben sich aufgrund der Konkretisierung der Planungen Kostensteigerungen um ca. 2 % ergeben. Da jedoch das Ausschreibungsergebnis für die Abbrucharbeiten unter der Vorkalkulation lag, liegen die Kosten nun
wieder im ursprünglich geplanten Rahmen.
zu 4.: Bisher liegen keine Erkenntnisse vor, dass mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden
muss. Für die Gestaltung der Außenanlagen liegt ein Planungsvorschlag vor, der zu einer,
bezogen auf die Gesamtmaßnahme, geringen Überschreitung der Baukosten führen würde.
Ich werde den städtischen Gremien in einer Vorlage einen Beschlussvorschlag bzgl. der
Planung der Außenanlagen vorlegen.
zu 5.: Hinsichtlich des Energiestandards sind die Dämmung der Gebäudehülle sowie die Auslegung der Heizungsanlage von Bedeutung.
Zur Beurteilung der Gebäudehülle werden die Transmissionswärmeverluste den Wärmegewinnen durch Sonneneinstrahlung gegenüber gestellt. Nach den Berechnungen aus dem
Wärmeschutzgutachten unterschreitet das Gebäude die Anforderungen an einen Neubau
um 30 %. Erfahrungen mit in Dämmbeton ausgeführten Gebäuden zeigen, dass die tatsächlichen Verbrauchswerte deutlich unter den berechneten Werten liegen.
Zur Beheizung und Lüftung wird das Gebäude mit einer Wärmepumpe ausgestattet.
Mit freundlichem Gruß
(Bösche)
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