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Anfrage (Anfrage bzgl. Planungs- und Ausführungsstand des Bürgerbüro Erftstadt-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
13.03.09, 06:48
Aktualisiert
13.03.09, 06:48
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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Helmut Ockenfels Karl Arnold Str. 104 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Holzdamm 10 Herr 0 22 35 / 409- Ihre Anfrage vom 12.02.2009 Rat Betrifft: Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 13.03.2009 F 129/2009 24.03.2009 Anfrage bzgl. Planungs- und Ausführungsstand des Bürgerbüro ErftstadtLechenich Sehr geehrter Herr Ockenfels, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: zu 1.: Das Objekt befindet sich derzeit in der sog. Ausführungsplanung. Der Bauantrag wurde gestellt, die Ausschreibung für die Erstellung des Rohbaus wird derzeit vorbereitet. zu 2.: Bisher vergeben wurden die Ingenieurverträge für die Architekturplanung, für die Tragwerkplanung und die Prüfstatik, für die Haustechnik, für das Schall- und Wärmeschutzgutachten, für das Brandschutzkonzept, für das Bodengutachten sowie für den Sicherheitskoordinator. Der Auftrag für den Abbruch des bestehenden Gebäudes wurde erteilt. Mit den Arbeiten wurde begonnen. zu 3.: Vor der Auftragsvergabe an das Architekturbüro wurde eine detaillierte Kostenschätzung erstellt. Gegenüber dieser Schätzung vom Mai 2008 haben sich aufgrund der Konkretisierung der Planungen Kostensteigerungen um ca. 2 % ergeben. Da jedoch das Ausschreibungsergebnis für die Abbrucharbeiten unter der Vorkalkulation lag, liegen die Kosten nun wieder im ursprünglich geplanten Rahmen. zu 4.: Bisher liegen keine Erkenntnisse vor, dass mit zusätzlichen Kosten gerechnet werden muss. Für die Gestaltung der Außenanlagen liegt ein Planungsvorschlag vor, der zu einer, bezogen auf die Gesamtmaßnahme, geringen Überschreitung der Baukosten führen würde. Ich werde den städtischen Gremien in einer Vorlage einen Beschlussvorschlag bzgl. der Planung der Außenanlagen vorlegen. zu 5.: Hinsichtlich des Energiestandards sind die Dämmung der Gebäudehülle sowie die Auslegung der Heizungsanlage von Bedeutung. Zur Beurteilung der Gebäudehülle werden die Transmissionswärmeverluste den Wärmegewinnen durch Sonneneinstrahlung gegenüber gestellt. Nach den Berechnungen aus dem Wärmeschutzgutachten unterschreitet das Gebäude die Anforderungen an einen Neubau um 30 %. Erfahrungen mit in Dämmbeton ausgeführten Gebäuden zeigen, dass die tatsächlichen Verbrauchswerte deutlich unter den berechneten Werten liegen. Zur Beheizung und Lüftung wird das Gebäude mit einer Wärmepumpe ausgestattet. Mit freundlichem Gruß (Bösche) -2-