Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
23 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
13.03.09, 06:48
Aktualisiert
13.03.09, 06:48
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Jörg Kliem
Finkenweg 8
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Stadtwerke
Michael-Schiffer-Weg 4
Herr Klinkhammer
0 22 35 / 409-876
81 31-07
13.03.2009
Ihre Anfrage vom 20.01.2009
Rat
Betrifft:
F 63/2009
24.03.2009
Anfrage bzgl. Anteil der Frühschwimmer und Höhe der Einnahmen in den
Freibädern
Sehr geehrter Herr Kliem,
im Freibad Kierdorf wurden im Jahr 2007 insgesamt 1.221 und im Jahr 2008 insgesamt 1.646
Frühschwimmer gezählt.
Die Stadtwerke haben vor etlichen Jahren eine tägliche (Mo.-Fr.) Frühschwimmerstunde im
Hallenbad Liblar eingerichtet. Mit den Jahren wurde die Nachfrage und die Frequentierung dieser
Stunde so hoch, dass das Hallenbad schnell zu klein wurde. In der Schwimmhalle Lechenich
wurde daraufhin eine zusätzliche Frühschwimmerstunde zur gleichen Zeit eingeführt. Die Nutzer
beider Bäder erwerben bei den Stadtwerken eine Dauerkarte in Höhe von 107,-- €, die
ausschließlich nur morgens zu dieser Stunde genutzt wird. Die Einnahmen aus diesem
Kartenverkauf im Hallenbad Liblar verbuchen die Stadtwerke und die Einnahmen der
Schwimmhalle Lechenich das Schul- und Kulturamt.
Die Stadtwerke bieten allen Inhabern dieser speziellen Dauerkarten das Freibad Kierdorf während
der Sommerferien (sowohl das Hallenbad als auch die Schwimmhalle sind geschlossen) an, um
ihre gewohnten morgendlichen Bahnen zu schwimmen. Eine Zusatzeinnahme sieht die
Preisregelung Bäder nicht vor; auch erfolgt mit dem Schul- und Kulturamt keine Verrechnung der
sechs Wochen Nutzung des Kierdorfer Freibades durch „ihre“ Frühschwimmer.
Sollten Frühschwimmer das Angebot der Stadtwerke nicht in Anspruch nehmen und gehen
während der Sommerferien in ein anderes, nicht von den Stadtwerken betriebenes Bad (bisher
auch das Freibad Lechenich, die Bütt in Hürth, Karlsbad Brühl ect.) muss dort selbstverständlich
der dort übliche Eintritt gezahlt werden. Die Einnahmen, die das Freibad Lechenich durch
Frühschwimmer verbucht hat, sind hier nicht bekannt.
(Bösche)