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Anfrage (Anfrage bzgl. Anteil der Frühschwimmer und Höhe der Einnahmen in den Freibädern)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
23 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
13.03.09, 06:48
Aktualisiert
13.03.09, 06:48
Anfrage (Anfrage bzgl. Anteil der Frühschwimmer und Höhe der Einnahmen in den Freibädern)

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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Jörg Kliem Finkenweg 8 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Stadtwerke Michael-Schiffer-Weg 4 Herr Klinkhammer 0 22 35 / 409-876 81 31-07 13.03.2009 Ihre Anfrage vom 20.01.2009 Rat Betrifft: F 63/2009 24.03.2009 Anfrage bzgl. Anteil der Frühschwimmer und Höhe der Einnahmen in den Freibädern Sehr geehrter Herr Kliem, im Freibad Kierdorf wurden im Jahr 2007 insgesamt 1.221 und im Jahr 2008 insgesamt 1.646 Frühschwimmer gezählt. Die Stadtwerke haben vor etlichen Jahren eine tägliche (Mo.-Fr.) Frühschwimmerstunde im Hallenbad Liblar eingerichtet. Mit den Jahren wurde die Nachfrage und die Frequentierung dieser Stunde so hoch, dass das Hallenbad schnell zu klein wurde. In der Schwimmhalle Lechenich wurde daraufhin eine zusätzliche Frühschwimmerstunde zur gleichen Zeit eingeführt. Die Nutzer beider Bäder erwerben bei den Stadtwerken eine Dauerkarte in Höhe von 107,-- €, die ausschließlich nur morgens zu dieser Stunde genutzt wird. Die Einnahmen aus diesem Kartenverkauf im Hallenbad Liblar verbuchen die Stadtwerke und die Einnahmen der Schwimmhalle Lechenich das Schul- und Kulturamt. Die Stadtwerke bieten allen Inhabern dieser speziellen Dauerkarten das Freibad Kierdorf während der Sommerferien (sowohl das Hallenbad als auch die Schwimmhalle sind geschlossen) an, um ihre gewohnten morgendlichen Bahnen zu schwimmen. Eine Zusatzeinnahme sieht die Preisregelung Bäder nicht vor; auch erfolgt mit dem Schul- und Kulturamt keine Verrechnung der sechs Wochen Nutzung des Kierdorfer Freibades durch „ihre“ Frühschwimmer. Sollten Frühschwimmer das Angebot der Stadtwerke nicht in Anspruch nehmen und gehen während der Sommerferien in ein anderes, nicht von den Stadtwerken betriebenes Bad (bisher auch das Freibad Lechenich, die Bütt in Hürth, Karlsbad Brühl ect.) muss dort selbstverständlich der dort übliche Eintritt gezahlt werden. Die Einnahmen, die das Freibad Lechenich durch Frühschwimmer verbucht hat, sind hier nicht bekannt. (Bösche)