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Anfrage (Anfrage bzgl. Aufnahme von Werkstattgesprächen zur Planung Carl-Schurz-Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
13.03.09, 06:48
Aktualisiert
13.03.09, 06:48
Anfrage (Anfrage bzgl. Aufnahme von Werkstattgesprächen zur Planung Carl-Schurz-Straße) Anfrage (Anfrage bzgl. Aufnahme von Werkstattgesprächen zur Planung Carl-Schurz-Straße)

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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Bernd Bohlen Lambertusstraße 69 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Wz 13.03.2009 Holzdamm 10 Herr Wirtz 0 22 35 / 409-324 Ihre Anfrage vom 08.01.2009 Rat Betrifft: F 34/2009 24.03.2009 Anfrage bzgl. Aufnahme von Werkstattgesprächen zur Planung Carl-SchurzStraße Sehr geehrter Herr Bohlen, zunächst darf ich die späte Beantwortung Ihrer Anfrage entschuldigen. In der Zwischenzeit sind Gespräche mit dem Rhein-Erft-Kreis (Amt für Straßenbau und Verkehr) und dem Landesbetrieb Straßen NRW geführt worden, da die Carl-Schurz-Straße zwischen der Bahnhofstraße und der Seestraße als Kreisstraße (K 45) und zwischen der Bliesheimer Straße und Köttinger Straße als Landesstraße (L 163) qualifiziert ist und insoweit Baumaßnahmen auf diesen Straßenabschnitten grundsätzlich nur mit Zustimmung der Straßenbaulastträger erfolgen dürfen. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt: Zu 1. und 2.: Wie bereits die Verwaltung im Ausschuss für Stadtentwicklung am 23.09.2008 unter Top 30, V 280/2008: Anregung zur Attraktivitätssteigerung von Alt Liblar, mitgeteilt hat, wird zur Zeit im Umwelt- und Planungsamt im Rahmen einer befristeten Stadtplanerstelle (01.10.2008 – 31.03.2009) eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Carl-Schurz-Straße durchgeführt. Diese Bestandsaufnahme dient als Grundlage für die Erarbeitung eines Konzeptes zur Umgestaltung der Carl-Schurz-Straße bzw. zur städtebaulichen Aufwertung des Umfeldes der Carl-Schurz-Straße. Ein Bürgerwerkstattverfahren sollte nach dem Vorliegen der Ergebnisse der städtebaulichen Bestandsaufnahme und einer grundsätzlichen Abstimmung mit der Interessen- und Werbegemeinschaft e.V. Liblar über die Möglichkeiten der Berücksichtigung der mit A 280/2008 vorgetragenen Anregungen und Vorschläge durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang beabsichtige ich, eine entsprechende Vorlage in der nächsten Fachausschusssitzung am 24.06.2009 als Tagesordnungspunkt aufzunehmen. Zu 3.: Eine Umgestaltung der Carl-Schurz-Straße kann grundsätzlich nur im Bereich der Nebenanlagen (Bürgersteig) und in Abstimmung mit den Baulastträger durchgeführt werden. Insbesondere darf dabei die Leistungsfähigkeit der L 163 und der K 45 in Bezug auf ihre Aufgaben, den überregionalen und regionalen Verkehr aufzunehmen, nicht beeinträchtigt werden. Ausnahmen zu Lasten der Fahrbahn ergeben sich z. B. für Bürgersteigverbreiterungen; jedoch auch nur dann, wenn ein Mindestfahrbahnquerschnitt von 6,50 m (bei der K 45 evtl. 6,00 m) gewährleistet ist. Eine Förderung von Maßnahmen im Straßenraum (Fahrbahn) ist danach grundsätzlich nur möglich, wenn die Carl-Schurz-Straße - analog der Bonner Straße in E.-Lechenich - zur Stadtstraße abgestuft ist. Förderungen von Maßnahmen im Bereich der Nebenanlagen sowie punktuell auch unter Einbeziehung von Teilen der Fahrbahn sollten vor Abstufung der K 45n nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die entsprechenden Maßnahmen förderunschädlich in ein Gesamtkonzept - für die Zeit nach dem Bau der K 45n - integriert werden können. (Bösche) -2-