Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
13.03.09, 06:48
Aktualisiert
13.03.09, 06:48
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Bernd Bohlen
Lambertusstraße 69
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Wz
13.03.2009
Holzdamm 10
Herr Wirtz
0 22 35 / 409-324
Ihre Anfrage vom 08.01.2009
Rat
Betrifft:
F 34/2009
24.03.2009
Anfrage bzgl. Aufnahme von Werkstattgesprächen zur Planung Carl-SchurzStraße
Sehr geehrter Herr Bohlen,
zunächst darf ich die späte Beantwortung Ihrer Anfrage entschuldigen. In der Zwischenzeit sind
Gespräche mit dem Rhein-Erft-Kreis (Amt für Straßenbau und Verkehr) und dem Landesbetrieb
Straßen NRW geführt worden, da die Carl-Schurz-Straße zwischen der Bahnhofstraße und der
Seestraße als Kreisstraße (K 45) und zwischen der Bliesheimer Straße und Köttinger Straße als
Landesstraße (L 163) qualifiziert ist und insoweit Baumaßnahmen auf diesen Straßenabschnitten
grundsätzlich nur mit Zustimmung der Straßenbaulastträger erfolgen dürfen.
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu 1. und 2.:
Wie bereits die Verwaltung im Ausschuss für Stadtentwicklung am 23.09.2008 unter Top 30, V
280/2008: Anregung zur Attraktivitätssteigerung von Alt Liblar, mitgeteilt hat, wird zur Zeit im
Umwelt- und Planungsamt im Rahmen einer befristeten Stadtplanerstelle (01.10.2008 –
31.03.2009) eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Carl-Schurz-Straße durchgeführt. Diese
Bestandsaufnahme dient als Grundlage für die Erarbeitung eines Konzeptes zur Umgestaltung der
Carl-Schurz-Straße bzw. zur städtebaulichen Aufwertung des Umfeldes der Carl-Schurz-Straße.
Ein Bürgerwerkstattverfahren sollte nach dem Vorliegen der Ergebnisse der städtebaulichen
Bestandsaufnahme und einer grundsätzlichen Abstimmung mit der Interessen- und
Werbegemeinschaft e.V. Liblar über die Möglichkeiten der Berücksichtigung der mit A 280/2008
vorgetragenen Anregungen und Vorschläge durchgeführt werden.
In diesem Zusammenhang beabsichtige ich, eine entsprechende Vorlage in der nächsten
Fachausschusssitzung am 24.06.2009 als Tagesordnungspunkt aufzunehmen.
Zu 3.:
Eine Umgestaltung der Carl-Schurz-Straße kann grundsätzlich nur im Bereich der Nebenanlagen
(Bürgersteig) und in Abstimmung mit den Baulastträger durchgeführt werden. Insbesondere darf
dabei die Leistungsfähigkeit der L 163 und der K 45 in Bezug auf ihre Aufgaben, den
überregionalen und regionalen Verkehr aufzunehmen, nicht beeinträchtigt werden. Ausnahmen zu
Lasten der Fahrbahn ergeben sich z. B. für Bürgersteigverbreiterungen; jedoch auch nur dann,
wenn ein Mindestfahrbahnquerschnitt von 6,50 m (bei der K 45 evtl. 6,00 m) gewährleistet ist.
Eine Förderung von Maßnahmen im Straßenraum (Fahrbahn) ist danach grundsätzlich nur
möglich, wenn die Carl-Schurz-Straße - analog der Bonner Straße in E.-Lechenich - zur
Stadtstraße abgestuft ist.
Förderungen von Maßnahmen im Bereich der Nebenanlagen sowie punktuell auch unter
Einbeziehung von Teilen der Fahrbahn sollten vor Abstufung der K 45n nur dann in Anspruch
genommen werden, wenn die entsprechenden Maßnahmen förderunschädlich in ein
Gesamtkonzept - für die Zeit nach dem Bau der K 45n - integriert werden können.
(Bösche)
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