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Beschlussvorlage (Anlage 1 Unterkünfte Obdachlose)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
87 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
23.03.09, 06:46
Aktualisiert
23.03.09, 06:46
Beschlussvorlage (Anlage 1 Unterkünfte Obdachlose) Beschlussvorlage (Anlage 1 Unterkünfte Obdachlose)

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Inhalt der Datei

Anlage I zur Vorlage V 11/2009 Produkt 020 122 060 - Sachkonto5499000 04.03.2009 Die Mittel in Höhe von 110.000,- € müssen um 65.000,- € bei Produkt 020 122 060 erhöht werden auf nunmehr 175.000,- €. Gleichfalls erhöhen sich hierdurch die Einnahmen um 65.000,- €. Zum 1.1.2009 hat der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft die Verwaltung der Unterkünfte für Wohnungslose übernommen. Dadurch werden unnötige Schnittstellen zwischen -32-, -82und der GWG bei der Verwaltung der Wohnungen und der Betreuung der Obdachlosen abgebaut. Weiterhin können die Kosten der Gebäudeunterhaltung durch einen verstärkten Einsatz städtischer Hausmeister reduziert und gleichzeitig der bauliche Zustand der Objekte verbessert werden. Durch die Übernahme der Unterkünfte für Wohnungslose ab dem 01.01.2009 ergibt sich eine Änderung in den zu zahlenden Unterkunftskosten. Die Unterkünfte werden für die Unterbringung von Obdachlosen vorgehalten. Damit können sie auf dem Wohnungsmarkt nicht zur Vermietung angeboten werden. Die durch die Vorhaltung entstehenden Mietausfälle gehören zu den Kosten der Obdachlosenbetreuung. Diese Mietausfälle sind gegenüber der GWG bisher nicht in vollem Umfang erstattet worden. Bisher entstanden erhebliche Probleme bei der Versorgung der Unterkünfte mit Strom. Nach der bisherigen Praxis waren die Nutzer überwiegend selbst zur Bezahlung von personenbezogenem Strom an den jeweiligen Anbieter verpflichtet. Aufgrund der enormen Schwierigkeiten bei An-, Um- und Abmeldungen (u.a. auch verbunden mit Stromdiebstahl) von Nutzern der Unterkünfte bei den Stromanbietern - bedingt durch die hohe Fluktuation unter den Bewohnern - war es erforderlich, dass fortan durch -82- zentral als einzigem Vertragspartner die Stromversorgung der Unterkünfte sichergestellt wird. Die Finanzierung erfolgt ab 2009 in jeder Unterkunft über eine Pauschale in Höhe von 41 € pro Person und Monat. Bei der Berechnung der Mieten und Nebenkosten war zudem der Einbau einer Heizungsanlage im Dezember 2008 in den Objekten Vogelsang 27 und 29 zu berücksichtigen. Insoweit ergibt sich hier eine Erhöhung der Miete um 8.000,- €. Die Kosten stellen sich wie folgt dar: 2008 Unterkunftskosten an die GWG Kosten für Leerstände bei max. Belegung 121.000,- € 22.000,- € --------------- Insgesamt 143.000,- € 2009 Unterkunftskosten an Stromkostenpauschale - 82 - 137.000 € 38.000 € -------------- Insgesamt 175.000,- € Diesen Ausgaben stehen Einnahmen inkl. Stromkostenpauschale in Höhe von 175.000 € gegenüber. Die Maßnahme führt somit zu keinen zusätzlichen Belastungen rur den städtischen Haushalt. Da die Einnahmen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Vollbelegung stehen, ist der Vorhaltebedarf möglichst gering zu halten. Es dürfte natürlich einleuchtend sein, dass geringe Kapazitäten für die Unterbringung in Notfallen vorgehalten werden müssen. Durch den Einsatz der Sozialarbeiterinnen mit Schwerpunkt u.a. im Bereich der präventiven Maßnahmen lässt sich zunehmend feststellen, dass der Fall einer Obdachlosigkeit überhaupt nicht entsteht. Unter diesem Gesichtspunkt ist rur 2009 geplant durch Aufgabe stark sanierungsbedürftiger Objekte - wie z.B. Bahnhofstraße 122 und 124 Unterkünften Einsparpotentiale wahrzunehmen. - durch engere Belegung in den intakten