Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
87 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
23.03.09, 06:46
Aktualisiert
23.03.09, 06:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage I zur Vorlage V 11/2009
Produkt 020 122 060 - Sachkonto5499000
04.03.2009
Die Mittel in Höhe von 110.000,- € müssen um 65.000,- € bei Produkt 020 122 060 erhöht
werden auf nunmehr 175.000,- €. Gleichfalls erhöhen sich hierdurch die Einnahmen um
65.000,- €.
Zum 1.1.2009 hat der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft die Verwaltung der Unterkünfte für
Wohnungslose übernommen. Dadurch werden unnötige Schnittstellen zwischen -32-, -82und der GWG bei der Verwaltung der Wohnungen und der Betreuung der Obdachlosen
abgebaut. Weiterhin können die Kosten der Gebäudeunterhaltung durch einen verstärkten
Einsatz städtischer Hausmeister reduziert und gleichzeitig der bauliche Zustand der Objekte
verbessert werden.
Durch die Übernahme der Unterkünfte für Wohnungslose ab dem 01.01.2009 ergibt sich eine
Änderung in den zu zahlenden Unterkunftskosten.
Die Unterkünfte werden für die Unterbringung von Obdachlosen vorgehalten. Damit können
sie auf dem Wohnungsmarkt nicht zur Vermietung angeboten werden. Die durch die
Vorhaltung entstehenden Mietausfälle gehören zu den Kosten der Obdachlosenbetreuung.
Diese Mietausfälle sind gegenüber der GWG bisher nicht in vollem Umfang erstattet worden.
Bisher entstanden erhebliche Probleme bei der Versorgung der Unterkünfte mit Strom. Nach
der bisherigen Praxis waren die Nutzer überwiegend selbst zur Bezahlung von
personenbezogenem Strom an den jeweiligen Anbieter verpflichtet. Aufgrund der enormen
Schwierigkeiten bei An-, Um- und Abmeldungen (u.a. auch verbunden mit Stromdiebstahl)
von Nutzern der Unterkünfte bei den Stromanbietern - bedingt durch die hohe Fluktuation
unter den Bewohnern - war es erforderlich, dass fortan durch -82- zentral als einzigem
Vertragspartner die Stromversorgung der Unterkünfte sichergestellt wird.
Die Finanzierung erfolgt ab 2009 in jeder Unterkunft über eine Pauschale in Höhe von 41 €
pro Person und Monat.
Bei der Berechnung der Mieten und Nebenkosten war zudem der Einbau einer
Heizungsanlage im Dezember 2008 in den Objekten Vogelsang 27 und 29 zu berücksichtigen.
Insoweit ergibt sich hier eine Erhöhung der Miete um 8.000,- €.
Die Kosten stellen sich wie folgt dar:
2008
Unterkunftskosten an die GWG
Kosten für Leerstände bei max. Belegung
121.000,- €
22.000,- €
---------------
Insgesamt
143.000,- €
2009
Unterkunftskosten an
Stromkostenpauschale
- 82 -
137.000 €
38.000 €
--------------
Insgesamt
175.000,- €
Diesen Ausgaben stehen Einnahmen inkl. Stromkostenpauschale in Höhe von 175.000 €
gegenüber. Die Maßnahme führt somit zu keinen zusätzlichen Belastungen rur den
städtischen Haushalt.
Da die Einnahmen im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Vollbelegung stehen, ist der
Vorhaltebedarf möglichst gering zu halten. Es dürfte natürlich einleuchtend sein, dass geringe
Kapazitäten für die Unterbringung in Notfallen vorgehalten werden müssen.
Durch den Einsatz der Sozialarbeiterinnen mit Schwerpunkt u.a. im Bereich der präventiven
Maßnahmen lässt sich zunehmend feststellen, dass der Fall einer Obdachlosigkeit überhaupt
nicht entsteht.
Unter diesem Gesichtspunkt ist rur 2009 geplant durch Aufgabe stark sanierungsbedürftiger
Objekte - wie z.B. Bahnhofstraße
122 und 124
Unterkünften Einsparpotentiale wahrzunehmen.
-
durch
engere
Belegung
in den intakten