Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,9 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
19.03.09, 06:45
Aktualisiert
19.03.09, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 492/2008
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 16.09.2008
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Termin
17.03.2009
Rat
24.03.2009
Betrifft:
Bemerkungen
2. Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt
Erftstadt zum 01.04.2009
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 16.09.2008
Beschlussentwurf:
Die 2. Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Erftstadt
zum 01.04.2009 wird beschlossen.
Begründung:
Die Änderung der Gemeindeordnung NRW sowie die Novellierungen des Kommunalwahlgesetzes
und der Kommunalwahlordnung erfordern eine Anpassung der Satzung für die Durchführung von
Bürgerentscheiden der Stadt Erftstadt..
Mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 09.10.2007 sind in § 26 Abs.
1 der Gemeindeordnung NRW folgende Sätze 2 und 3 eingefügt worden:
„Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder
beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet
(Ratsbürgerentscheid). Abs. 2 Satz 1 sowie die Absätze 5, 7, 8 und 10 gelten entsprechend.“
Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat im September 2008 die Mustersatzung
für die Durchführung von Bürgerentscheiden angepasst und neben der o.a. Änderung der
Gemeindeordnung NRW auch die durch die Änderungen des Kommunalwahlgesetzes und der
Kommunalwahlordnung erforderlichen Anpassungen vorgenommen.
Die 2. Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Erftstadt
sowie die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW vom September 2008 füge ich
als Anlagen bei.
(Bösche)
-2-