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Beschlussvorlage (2. Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Erftstadt zum 01.04.2009)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,9 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
19.03.09, 06:45
Aktualisiert
19.03.09, 06:45
Beschlussvorlage (2. Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Erftstadt zum 01.04.2009) Beschlussvorlage (2. Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Erftstadt zum 01.04.2009)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 492/2008 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 16.09.2008 Beratungsfolge Hauptausschuss Termin 17.03.2009 Rat 24.03.2009 Betrifft: Bemerkungen 2. Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Erftstadt zum 01.04.2009 Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 16.09.2008 Beschlussentwurf: Die 2. Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Erftstadt zum 01.04.2009 wird beschlossen. Begründung: Die Änderung der Gemeindeordnung NRW sowie die Novellierungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erfordern eine Anpassung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Erftstadt.. Mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 09.10.2007 sind in § 26 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW folgende Sätze 2 und 3 eingefügt worden: „Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid). Abs. 2 Satz 1 sowie die Absätze 5, 7, 8 und 10 gelten entsprechend.“ Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat im September 2008 die Mustersatzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden angepasst und neben der o.a. Änderung der Gemeindeordnung NRW auch die durch die Änderungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlichen Anpassungen vorgenommen. Die 2. Änderung der Satzung für die Durchführung von Bürgerentscheiden in der Stadt Erftstadt sowie die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW vom September 2008 füge ich als Anlagen bei. (Bösche) -2-