Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Unterzeichnung der Rats- und Ausschussniederschriften)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
03.11.2009
Erstellt
02.11.09, 21:40
Aktualisiert
02.11.09, 21:40
Beschlussvorlage (Unterzeichnung der Rats- und Ausschussniederschriften) Beschlussvorlage (Unterzeichnung der Rats- und Ausschussniederschriften)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss I/001 (Amt/Aktenzeichen) Termin 03.11.2009 ö. S. X Herr Krüger (Verfasser/in) 477/2009 nö. S. TOP 21.10.2009 (Datum) BETREFF: Unterzeichnung der Rats- und Ausschussniederschriften VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss hebt seinen Beschluss vom 26.10.1999 auf, die Niederschriften des Rates und der Ausschüsse vor Drucklegung zusätzlich von einem Ratsmitglied zur Kenntnis nehmen zu lassen, und beschließt, für die Unterzeichnung der Niederschriften zukünftig nur die entsprechenden Vorschriften der Gemeindeordnung bzw. der Geschäftsordnung zugrunde zu legen. -1- ERLÄUTERUNGEN: Gem. § 52 (1) S. 2 i. V. m. § 58 (2) u. (7) GO NRW sowie § 20 der Geschäftsordnung des Rates sind die Niederschriften der Rats- und Ausschusssitzungen vom Bürgermeister bzw. vom Ausschussvorsitzenden und dem vom Rat zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichen. Im Rahmen der Diskussion bzgl. Beschlussfassung über die Geschäftsordnung wurde in der konstituierenden Sitzung des Rates am 05.10.1999 gefordert, die Niederschrift wie vorher üblich zusätzlich auch noch von einem Ratsmitglied unterzeichnen zu lassen (Anl. 1). Da eine solche Regelung in der Geschäftsordnung nicht zulässig ist, wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.10.1999 einstimmig dem Vorschlag des Bürgermeisters gefolgt, die Niederschriften vor Drucklegung von einem Ratsmitglied (Auswahl nach alphabetischer Reihenfolge) zur Kenntnis nehmen zu lassen (Anl. 2). Die Verwaltung schlägt aus Vereinfachungsgründen vor, das Verfahren an die gesetzlichen Vorschriften anzupassen und auf die zusätzliche Unterschrift eines Ratsmitglieds zu verzichten. -2-