Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
03.11.2009
Erstellt
02.11.09, 21:40
Aktualisiert
02.11.09, 21:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
I/001
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
03.11.2009
ö. S.
X
Herr Krüger
(Verfasser/in)
477/2009
nö. S. TOP
21.10.2009
(Datum)
BETREFF:
Unterzeichnung der Rats- und Ausschussniederschriften
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss hebt seinen Beschluss vom 26.10.1999 auf, die Niederschriften
des Rates und der Ausschüsse vor Drucklegung zusätzlich von einem Ratsmitglied zur Kenntnis
nehmen zu lassen, und beschließt, für die Unterzeichnung der Niederschriften zukünftig nur die
entsprechenden Vorschriften der Gemeindeordnung bzw. der Geschäftsordnung zugrunde zu legen.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Gem. § 52 (1) S. 2 i. V. m. § 58 (2) u. (7) GO NRW sowie § 20 der Geschäftsordnung des Rates
sind die Niederschriften der Rats- und Ausschusssitzungen vom Bürgermeister bzw. vom Ausschussvorsitzenden und dem vom Rat zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichen.
Im Rahmen der Diskussion bzgl. Beschlussfassung über die Geschäftsordnung wurde in der konstituierenden Sitzung des Rates am 05.10.1999 gefordert, die Niederschrift wie vorher üblich zusätzlich auch noch von einem Ratsmitglied unterzeichnen zu lassen (Anl. 1).
Da eine solche Regelung in der Geschäftsordnung nicht zulässig ist, wurde in der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.10.1999 einstimmig dem Vorschlag des Bürgermeisters
gefolgt, die Niederschriften vor Drucklegung von einem Ratsmitglied (Auswahl nach alphabetischer
Reihenfolge) zur Kenntnis nehmen zu lassen (Anl. 2).
Die Verwaltung schlägt aus Vereinfachungsgründen vor, das Verfahren an die gesetzlichen Vorschriften anzupassen und auf die zusätzliche Unterschrift eines Ratsmitglieds zu verzichten.
-2-