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Beschlussvorlage (Sportstättennutzungsentgelt 2009 für den FFC Brauweiler Pulheim 2000 e.V.)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
24.11.2009
Erstellt
18.11.09, 21:33
Aktualisiert
18.11.09, 21:33
Beschlussvorlage (Sportstättennutzungsentgelt 2009 für den FFC Brauweiler Pulheim 2000 e.V.) Beschlussvorlage (Sportstättennutzungsentgelt 2009 für den FFC Brauweiler Pulheim 2000 e.V.)

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit II / 52 20 11 / rf (Amt/Aktenzeichen) Termin 24.11.2009 ö. S. X Herr Ritter (Verfasser/in) 481/2009 nö. S. TOP 22.10.2009 (Datum) BETREFF: Sportstättennutzungsentgelt 2009 für den FFC Brauweiler Pulheim 2000 e.V. VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: FFC Brauweiler Pulheim HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit beschließt, die vom FFC Brauweiler Pulheim 2000 e.V. beantragte Reduzierung des Sportstättennutzungsentgelts abzulehnen. ERLÄUTERUNGEN: Der FFC Brauweiler Pulheim 2000 e.V. nutzte bis zum 30.06.2009 städtische Sportstätten. Das Sportstättennutzungsentgelt für das 1. Halbjahr 2009 beträgt 915,00 €. Mit Schreiben vom 02.06.2009 beantragte der Verein eine Reduzierung des Sportstättennutzungsentgelts, da dem Verein die städtischen Sportstätten im Winter/Frühjahr 2009 häufig witterungsbedingt nicht zur Verfügung gestellt werden konnten. -1- Nach der mit dem Verein getroffenen Vereinbarung vom 30.07.2007 ist es möglich, das Nutzungsentgelt anteilig zu kürzen, wenn eine Sportstätte auf Grund von Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen nicht nutzbar ist und alternativ keine Örtlichkeit zur Verfügung gestellt werden kann. Im vorliegenden Fall konnten jedoch dem Verein und auch allen anderen städtischen Fußballvereinen aufgrund der Witterungslage (höhere Gewalt) häufiger die städtischen Sportplätze nicht zur Verfügung gestellt werden. Nach Ansicht der Verwaltung kommt daher eine Reduzierung des Sportstättennutzungsentgelts nicht in Frage. Hätte man eine solche Reduzierung befürwortet, hätten nach dem Gleichheitsgrundsatz auch die Nutzungsentgelte der übrigen Fußball spielenden Vereine im Stadtgebiet reduziert werden müssen. Insgesamt hätte dies eine Mindereinnahme von ca. 2.650,00 € bedeutet. Im konkreten Beispiel des FFC Brauweiler Pulheim 2000 e.V. hätte die Reduzierung 305,00 € betragen, so dass anstatt der geforderten 915,00 € 610,00 € fällig gewesen wären. -2-