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Beschlussvorlage (Beschwerde einer Wählerin vom 31.08.2009 gegen die Zulassung zur Wahlhandlung am 30.08.2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
10.11.2009
Erstellt
03.11.09, 21:40
Aktualisiert
03.11.09, 21:40
Beschlussvorlage (Beschwerde einer Wählerin vom 31.08.2009 gegen die Zulassung zur Wahlhandlung
am 30.08.2009) Beschlussvorlage (Beschwerde einer Wählerin vom 31.08.2009 gegen die Zulassung zur Wahlhandlung
am 30.08.2009)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Wahlprüfungsausschuss II/32.330.12.91.11/8 Termin ö. S. 10.11.2009 X Herr MüllerBeyreiß (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 466/2009 nö. S. TOP 19.10.2009 (Datum) BETREFF: Beschwerde einer Wählerin vom 31.08.2009 gegen die Zulassung zur Wahlhandlung am 30.08.2009 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Wahlprüfungsausschuss beschließt den Antrag abzulehnen. -1- ja X nein ERLÄUTERUNGEN: Am 30.08.2009 erschien eine Wählerin nach 18.00 Uhr im Wahlbezirk und wollte noch an der Wahl teilnehmen. Der Wahlvorstand hatte bereits die Wahlhandlung um 18.00 Uhr für beendet erklärt und die Wählerin zurückgewiesen. Die Wahlzeit ist gem. § 14 (3) Kommunalwahlgesetz von 8.00 – 18.00 Uhr festgesetzt. Die Beschwerdeführerin erklärte in ihrem Schreiben vom 31.08.2009, dass sie um 17.59 Uhr den Vorraum des Wahllokales betreten habe und hätte zugelassen werden müssen. In der Schule befanden sich drei Wahllokale. Der betreffende Wahlvorsteher sowie der Wahlvorsteher des Wahlbezirkes 18 erklärten zur Niederschrift, dass die Wählerin nach 18.00 Uhr erschienen sei. Dies wurde durch einen Radiosender, welcher die 18.00 Uhr Nachrichten zu diesem Zeitpunkt gesendet hat, konkretisiert. Somit war die reguläre Wahlzeit beendet und eine Stimmabgabe nicht mehr möglich. Es wird empfohlen, den Antrag abzulehnen. Keppeler Wahlleiter Herpel Dezernent Schüngel Amtsleiter -2- Müller-Beyreiß Sachbearbeiter