Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
15.12.09, 21:56
Aktualisiert
15.12.09, 21:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Rat
III / 20
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
15.12.2009
X
Frau Tatas
(Verfasser/in)
530/2009
nö. S. TOP
09.11.2009
(Datum)
BETREFF:
Beteiligungsbericht gem. § 112 Abs. 3 GO NRW
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Rat nimmt den gem. § 112 Abs. 3 GO NRW erstellten Beteiligungsbericht der Stadt Pulheim
für das Jahr 2008 zur Kenntnis.
ERLÄUTERUNGEN:
Gemäß § 112 Abs. 3 GO NRW hat die Stadt zur Information der Ratsmitglieder
und der Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Der Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen
Zwecks, die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Beteiligungen, Beteiligungsverhältnisse und
die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft enthalten.
Um hier eine Grundlage zu schaffen, ist der vorliegende Beteiligungsbericht als eine
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Informationsquelle geschaffen worden, der ein Mindestmaß an entscheidungsrelevanten Daten zur Verfügung stellt.
Um auch eine Transparenz der Beteiligungen für die Öffentlichkeit sicherzustellen,
ist die Einsicht in den Bericht jedermann gestattet. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.
Die Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung der Gemeinden ist in § 107 GO NRW wie
folgt festgelegt:
Die Gemeinde darf sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben wirtschaftlich betätigen, wenn
1. ein dringender öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert,
2. die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis
zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht und
3. bei einem Tätigwerden außerhalb der Energieversorgung, der Wasserversorgung, des öffentlichen Verkehrs sowie des Betriebes von Telekommunikationsleitungsnetzen einschließlich der Telefondienstleistungen der dringende öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht ebenso gut und
wirtschaftlich erfüllt werden kann.
Als wirtschaftliche Betätigung ist der Betrieb von Unternehmen zu verstehen, die als Hersteller,
Anbieter oder Verteiler von Gütern oder Dienstleistungen am Markt tätig werden, sofern die Leistung ihrer Art nach auch von einem Privaten mit der Absicht der Gewinnerzielung erbracht
werden könnte.
Die Beteiligungen sowie deren finanziellen Auswirkungen sind auf den Seiten 3 bis 5 des Beteiligungsberichts in Kurzform dargestellt. Ausführliche Informationen sind in der Darstellung der einzelnen Unternehmen, gegliedert nach den Punkten
A.
B.
C.
D.
E.
F.
G.
Beteiligungsverhältnisse der Gesellschafter
Gegenstand des Unternehmens
Organe der Gesellschaft
Lage der Gesellschaft
Bilanz zum Berichtsjahr
Gewinn- und Verlustrechnung zum Berichtsjahr
Finanzwirtschaftliche Auswirkung auf den Haushalt der Stadt Pulheim
enthalten.
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