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Beschlussvorlage (Beteiligungsbericht gem. § 112 Abs. 3 GO NRW)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
15.12.2009
Erstellt
15.12.09, 21:56
Aktualisiert
15.12.09, 21:56
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat III / 20 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 15.12.2009 X Frau Tatas (Verfasser/in) 530/2009 nö. S. TOP 09.11.2009 (Datum) BETREFF: Beteiligungsbericht gem. § 112 Abs. 3 GO NRW VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat nimmt den gem. § 112 Abs. 3 GO NRW erstellten Beteiligungsbericht der Stadt Pulheim für das Jahr 2008 zur Kenntnis. ERLÄUTERUNGEN: Gemäß § 112 Abs. 3 GO NRW hat die Stadt zur Information der Ratsmitglieder und der Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Der Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Beteiligungen, Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft enthalten. Um hier eine Grundlage zu schaffen, ist der vorliegende Beteiligungsbericht als eine -1- Informationsquelle geschaffen worden, der ein Mindestmaß an entscheidungsrelevanten Daten zur Verfügung stellt. Um auch eine Transparenz der Beteiligungen für die Öffentlichkeit sicherzustellen, ist die Einsicht in den Bericht jedermann gestattet. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen. Die Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung der Gemeinden ist in § 107 GO NRW wie folgt festgelegt: Die Gemeinde darf sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben wirtschaftlich betätigen, wenn 1. ein dringender öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert, 2. die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht und 3. bei einem Tätigwerden außerhalb der Energieversorgung, der Wasserversorgung, des öffentlichen Verkehrs sowie des Betriebes von Telekommunikationsleitungsnetzen einschließlich der Telefondienstleistungen der dringende öffentliche Zweck durch andere Unternehmen nicht ebenso gut und wirtschaftlich erfüllt werden kann. Als wirtschaftliche Betätigung ist der Betrieb von Unternehmen zu verstehen, die als Hersteller, Anbieter oder Verteiler von Gütern oder Dienstleistungen am Markt tätig werden, sofern die Leistung ihrer Art nach auch von einem Privaten mit der Absicht der Gewinnerzielung erbracht werden könnte. Die Beteiligungen sowie deren finanziellen Auswirkungen sind auf den Seiten 3 bis 5 des Beteiligungsberichts in Kurzform dargestellt. Ausführliche Informationen sind in der Darstellung der einzelnen Unternehmen, gegliedert nach den Punkten A. B. C. D. E. F. G. Beteiligungsverhältnisse der Gesellschafter Gegenstand des Unternehmens Organe der Gesellschaft Lage der Gesellschaft Bilanz zum Berichtsjahr Gewinn- und Verlustrechnung zum Berichtsjahr Finanzwirtschaftliche Auswirkung auf den Haushalt der Stadt Pulheim enthalten. -2-