Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,3 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
12.03.09, 06:42
Aktualisiert
12.03.09, 06:42
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 640/2008
Az.: 6710-15
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 27.11.2008
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Termin
09.12.2008
Bemerkungen
Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Schlunkweg/ ErftstadtLiblar
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind im Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Straßen enthalten
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 27.11.2008
Beschlussentwurf:
Der Fällung von einer Kastanie (Aesculus hippocastanum, StU 1,14 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (e) der
Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt.
Begründung:
Bei der Kastanie im Schlunkweg handelt es sich um ein durch die Baumschutzsatzung
geschütztes und noch relativ junges, ca. 10 m hohes Exemplar. Der Baum steht in unmittelbarer
Nähe zum Straßenrand der K 45 innerhalb eines beengten Pflanzbeetes. In den angrenzenden
Gehwegbereichen sowie an den vorhandenen Bordsteinen sind bereits erste Wurzelschäden
aufgetreten. Weiterhin bitten die Anwohner aufgrund des geringen Gebäudeabstands in
regelmäßigen Abständen um entsprechende Schnittmaßnahmen.
Kastanien sind laut der GALK-Straßenbaumliste (Straßenbaumliste der Gartenamtsleiter,
Arbeitskreis „Stadtbäume“) nur mit Einschränkung im städt. Straßenraum verwendbar. Dies liegt
zum einen an dem nicht unerheblichen Fruchtfall, zum anderen an der Empfindlichkeit gegenüber
Bodenverdichtung. Weiterhin gehören Kastanien zu den salzempfindlichen Baumarten. Aufgrund
des beengten Pflanzbeetes und der Nähe zum Straßenrand (Streusalze/ Winterdienst) sowie dem
geringen Fassadenabstand zum angrenzenden Gebäude, findet der Baum weder ober- noch
unterirdisch optimale Standortbedingungen vor. Dieses kann sich im weiteren Laufe seiner
Entwicklung erheblich auf die Verkehrssicherheit sowie auf die Pflegekosten auswirken. Eine
Fällung des Baumes zum jetzigen Zeitpunkt ist daher aus fachlicher Sicht sinnvoll. Eine geeignete
Nachpflanzung ist an gleicher Stelle vorgesehen. Die Möglichkeit einer Großbaumverpflanzung ist
aufgrund vorhandener Leitungen im Wurzelbereich nicht gegeben.
(Bösche)