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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Schlunkweg/ Erftstadt-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,3 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
12.03.09, 06:42
Aktualisiert
12.03.09, 06:42
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Schlunkweg/ Erftstadt-Liblar)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 640/2008 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 652 Datum: 27.11.2008 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 09.12.2008 Bemerkungen Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung im Schlunkweg/ ErftstadtLiblar Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2008 des Eigenbetriebs Straßen enthalten Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 27.11.2008 Beschlussentwurf: Der Fällung von einer Kastanie (Aesculus hippocastanum, StU 1,14 m) wird lt. § 6 Abs. 1 (e) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Bei der Kastanie im Schlunkweg handelt es sich um ein durch die Baumschutzsatzung geschütztes und noch relativ junges, ca. 10 m hohes Exemplar. Der Baum steht in unmittelbarer Nähe zum Straßenrand der K 45 innerhalb eines beengten Pflanzbeetes. In den angrenzenden Gehwegbereichen sowie an den vorhandenen Bordsteinen sind bereits erste Wurzelschäden aufgetreten. Weiterhin bitten die Anwohner aufgrund des geringen Gebäudeabstands in regelmäßigen Abständen um entsprechende Schnittmaßnahmen. Kastanien sind laut der GALK-Straßenbaumliste (Straßenbaumliste der Gartenamtsleiter, Arbeitskreis „Stadtbäume“) nur mit Einschränkung im städt. Straßenraum verwendbar. Dies liegt zum einen an dem nicht unerheblichen Fruchtfall, zum anderen an der Empfindlichkeit gegenüber Bodenverdichtung. Weiterhin gehören Kastanien zu den salzempfindlichen Baumarten. Aufgrund des beengten Pflanzbeetes und der Nähe zum Straßenrand (Streusalze/ Winterdienst) sowie dem geringen Fassadenabstand zum angrenzenden Gebäude, findet der Baum weder ober- noch unterirdisch optimale Standortbedingungen vor. Dieses kann sich im weiteren Laufe seiner Entwicklung erheblich auf die Verkehrssicherheit sowie auf die Pflegekosten auswirken. Eine Fällung des Baumes zum jetzigen Zeitpunkt ist daher aus fachlicher Sicht sinnvoll. Eine geeignete Nachpflanzung ist an gleicher Stelle vorgesehen. Die Möglichkeit einer Großbaumverpflanzung ist aufgrund vorhandener Leitungen im Wurzelbereich nicht gegeben. (Bösche)