Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
24.03.2009
Erstellt
27.02.09, 07:19
Aktualisiert
27.02.09, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 134/2009
Az.: - 61 -
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 -, - 82 -Datum: 17.02.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
10.03.2009
Rat
24.03.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Städtebauliches Sanierungsverfahren "Liblar Altstadt“;
Beschluss über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 17.02.2009
Beschlussentwurf:
Gemäß §136 in Verbindung mit § 141 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird beschlossen, zur Vorbereitung von städtebaulichen
Sanierungsmaßnahmen für das aus dem Anlageplan ersichtliche Gebiet in Erftstadt-Liblar
vorbereitende Untersuchungen durchzuführen
Begründung:
Das Sanierungsgebiet „Erftstadt-Liblar Altstadt“ umfasst im Anschluss an das Sanierungsgebiet
„Liblar-Stadtgarten“ den innerstädtischen Bereich von Liblar entlang der Carl-Schurz-Straße und
den Bereich des Schulzentrums zwischen der Bahnhofstraße und der Taubenstraße unmittelbar
gegenüber dem Schlosspark Gracht.
Es ist Ziel des Sanierungsverfahrens nach Baugesetzbuch, im Rahmen von städtebaulichen
Sanierungsmaßnahmen die bisher beeinträchtigte Funktionsfähigkeit dieses Gesamtbereiches in
Bezug auf seine wirtschaftliche Situation und Entwicklungsfähigkeit unter Berücksichtigung seiner
Versorgungsfunktion im Verflechtungsbereich wiederherzustellen, sowie seine verkehrliche und
infrastrukturelle Erschließung sowie seine Ausstattung mit Anlagen des Gemeinbedarfs
(Schulzentrum, Stadtbücherei, Volkshochschule etc.), insbesondere unter Berücksichtigung der
sozialen und kulturellen Aufgaben des Gebietes, zu entwickeln.
Hierbei soll auch die Gestaltung des Ortsbildes verbessert und den Erfordernissen des
Denkmalschutzes Rechnung getragen werden.
Für den alten Ortskern des Siedlungsschwerpunktes Liblar ist bereits Anfang der 90er Jahre eine
Rahmenplanung mit einem entsprechenden umfangreichen Maßnahmenplan erstellt und vom Rat
der Stadt Erftstadt als Handlungskonzept für die künftige städtebauliche Entwicklung beschlossen
worden. Aufgrund der noch festzustellenden städtebaulichen Missstände entlang der Carl-SchurzStraße, insbesondere in Bezug auf seine Funktion als zentraler Versorgungsbereich, werden zur
Zeit Planungsüberlegungen angestellt, welche sich insbesondere auf eine Qualititätssteigerung
des Wohn- und Arbeitsumfeldes (Umgestaltung der Carl-Schurz-Straße etc.) beziehen.
Darüberhinaus sind jedoch auch Maßnahmen notwendig, die eine nachhaltige Stärkung des
Geschäftsbesatzes bewirken, die vorhandenen Missstände in der Baustruktur beheben und die
bebauten und unbebauten Grundstücke (Baulücken) einer tragfähigen Nutzung zuführen.
Ziel der Sanierung ist es zudem, den funktionalen Zusammenhang der Carl-Schurz-Straße mit
seinem unmittelbaren Umfeld, u.a. auch mit dem Schulzentrum an der Bahnhofstraße,
herzustellen. Das Schulzentrum wird somit unmittelbar an den Ortskern von Liblar angebunden
und städtebaulich integriert. In diesem Zusammenhang soll die beabsichtigte bauliche Erneuerung
und Sanierung der Schulgebäude einen nicht unerheblichen Beitrag leisten.
Es ist beabsichtigt, die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften gem. §§
152 ff BauGB auszuschließen (Vereinfachtes Sanierungsverfahren); in diesem Fall wird auch auf
die Genehmigungspflicht gem. § 144 BauGB verzichtet.
Nach Vorlage der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen findet die Beteiligung und
Mitwirkung der öffentlichen Aufgabenträger sowie der Betroffenen statt, bevor mit einer
Sanierungssatzung die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes erfolgen kann.
(Bösche)
Anlage
-2-