Daten
Kommune
Pulheim
Größe
42 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
30.06.09, 22:14
Aktualisiert
30.06.09, 22:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Projekt
Bebauungsplan Nr. 69
1. Änderung
Verkehrsuntersuchung
Bericht
Berichterstatterin:
VSU GmbH
Beratende Ingenieure für Verkehr,
Städtebau, Umweltschutz
Kaiserstraße 100,
52134 Herzogenrath
27.5.2009
Bericht Bebauungsplan Nr. 69 Änderung Verkehrsuntersuchung
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Bebauungsplan Nr. 69 1. Änderung
Verkehrsuntersuchung
Zusammenfassung
Die Untersuchung hatte das Ziel, die Auswirkungen der Bebauungsplanänderung hinsichtlich der Erschließung sowie der Leistungsfähigkeit des anliegenden Straßennetzes zu prüfen.
Zunächst wurde eine Verkehrszählung am 26. März 2009 von 6.00 bis 9.00, 16.00 bis 19.00
Uhr sowie am 28. März von 10.00 bis 13.00 Uhr durchgeführt. Gezählt wurde der Knoten der
Bonnstraße mit der K6, Widdersdorfer Weg (im folgenden als „K6“ bezeichnet) sowie der
Kreisverkehrsplatz Max-Planck-Straße/ K6.
Im Vergleich der drei gleich langen erhobenen Zeiträume stellt sich am Knoten Bonnstraße
heraus, dass in drei Stunden morgens ca. 2.600, nachmittags ca. 3.300 und samstags ca.
3.000 Fahrzeuge den Knotenpunkt passieren. Der Kreisverkehrsplatz ist insgesamt deutlich
geringer belastet. Die Verkehrserzeugung der bereits im Gebiet vorhandenen Spedition wird
für die Bewertung wegen der geringen Verkehrsmengen in den relevanten Zeiträumen unbedeutend sein.
Die zu erwartenden Verkehrsmengen der geplanten Nutzung wurden mittels Belegungs- und
Zu- und Abflusskennwerten des Richtlinienwerkes prognostiziert. Durch den Möbelmarkt
werden täglich ca. 7.560 Pkw- und 35 Lkw-Fahrten am Tag erzeugt werden. Für die neben
dem Möbelhaus liegende Fläche sind insgesamt ca. 560 Pkw- und ca. 75 Lkw-Fahrten zu
kalkulieren. Für die weiteren Gewerbeflächen werden täglich ca. 2.700 Pkw- und 250 LkwFahrten erwartet.
Das Verkehrsaufkommen wurde über Tagesganglinien, die aus dem Richtlinienwerk abgeleitet wurden, auf die Tagesstunden verteilt. Das Möbelhaus ist maßgeblich für die gesamte
Verkehrsentwicklung des Standortes. In der abendlichen Spitzenstunde entsteht ein Verkehrsvolumen in der Größenordnung von ca. 700 Fahrten pro Richtung.
Die Leistungsfähigkeitsberechnungen ergaben, dass sowohl der Knoten Bonnstraße als
auch der Kreisverkehrsplatz K6/ Max-Planck-Straße das zukünftige Verkehrsaufkommen
bewältigen können. In beiden Knoten sind noch Leistungsfähigkeitsreserven vorhanden. Bei
Spitzenstundenbelastungen, etwa an Aktionstagen an Samstagen, ist es möglich, dass der
Knoten Bonnstraße/K6 an seine Leistungsgrenze gerät.
Die direkte Erschließungsqualität für das Vorhaben ist als gut zu bewerten. Sollten nach
Realisierung der Maßnahme Überlasteffekte am Knoten Bonnstraße eintreten, sollten einfache Maßnahmen, wie Ummarkierung oder der Einbau eines freien Rechtsabbiegers ergriffen
werden. Eine Vergrößerung der Straßenfläche ist hierfür voraussichtlich nicht erforderlich.
Die verkehrliche Entwicklung durch das Vorhaben wird auch Auswirkungen auf die Geräuschentwicklung durch Verkehr aufweisen. Um dies abzuschätzen, wurden für zwei Querschnitte im südlich der Bonnstraße anliegenden Wohngebiet die Effekte durch den Bebauungsplan betrachtet. An der grundsätzlichen Immissionssituation bezüglich Verkehrslärm für
diese Querschnitte ändert das untersuchte Vorhaben nichts. Die zusätzliche Geräuschentwicklung durch Verkehr gegenüber dem Prognose-0-Fall des VEP wird in der Größenordnung von ca. 1,3 dB(A) eingeschätzt. Eine Handlungserfordernis an der Bonnstraße, die
durch die Bebauungsplanänderung hervorgerufen wird, wird nicht gesehen.
Bericht Bebauungsplan Nr. 69 Änderung Verkehrsuntersuchung
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Bebauungsplan Nr. 69 1. Änderung
Verkehrsuntersuchung
Bericht
1. Ausgangslage
Die Stadt Pulheim entwickelt ein Gewerbegebiet im Südosten der Stadt. Der rechtskräftige
Bebauungsplan soll auf Grund aktueller Flächennachfrage geändert werden. Dabei sollen
insbesondere Sondergebietsflächen für die Ansiedlung großflächigen Einzelhandels, insbesondere eines Möbelhauses ausgewiesen werden. Mit dieser Änderung ist auch ein geändertes Verkehrsaufkommen zu beachten und zu bewerten.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird das Gewerbe-, bzw. Sondergebiet durch mindestens
drei Großnutzer
-
Möbelhaus
-
Gewerbliche Nutzung, etwa Autohaus
-
Logistikhalle (schon in Betrieb)
sowie weitere Nutzer in Anspruch genommen werden. Als weiterer Nutzer ist derzeit auch
eine weitere Logistikunternehmung im Gespräch.
Die Verkehrsuntersuchung erfordert daher eine Abschätzung des zukünftigen Verkehrsaufkommens sowie eine Leistungsfähigkeitsberechnung der öffentlichen anliegenden Verkehrsanlagen. Hierdurch ist der Nachweis der gesicherten Erschließung im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens zu erbringen. Das Plangebiet ist in Bild 2 dargestellt (Abbildungen im Anhang, Darstellung und Kartografie Stadt Pulheim).
Innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 69 gibt es verschiedene Entwicklungsoptionen,
insbesondere hinsichtlich der geplanten Verkehrsorganisation bezüglich der Anbindung an
die B59n. Diese Optionen sollen mit der geplanten Bebauungsplanänderung weiterhin offen
bleiben, sind jedoch nicht Gegenstand dieser Untersuchung. Der Bebauungsplan beinhaltet
einen weiteren Kreisverkehr im Gebiet, der von der Fläche her ausreicht, um verschiedene
Entwicklungsoptionen abzuwickeln.
2. Sachdarstellung
Die Verkehrsnachfrage, die sich aus der Planung ergibt, wurde bewertet. Dabei wurden zunächst Grundlagenarbeiten und anschließend Leistungsfähigkeitsuntersuchungen der Knotenpunkte durchgeführt. In die Betrachtung wurde eine Lärmabschätzung für Teilabschnitte
der Bonnstraße eingebunden. Die Abbildungen sind zusammengefasst im Anschluss an den
Text dargestellt.
2.1
Grundlagen
Verkehrszählung
Das lokale Verkehrsgeschehen wurde mit einer Verkehrszählung erfasst. Diese wurde am
Donnerstag, den 26. März 2009 von 6.00 bis 9.00, 16.00 bis 19.00 Uhr sowie am Samstag,
den 28. März von 10.00 bis 13.00 Uhr durchgeführt. Dabei wurden 15-min-Zeitschichten
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aufgenommen, um die Spitzenstunde möglichst genau zu erfassen. Das Wetter war am 26.
März morgens trocken, in den anderen beiden Zählzeiträumen regnerisch bei mäßigen Temperaturen. Teilweise waren starke Regenfälle zu verzeichnen. Gezählt wurde der Knoten der
Bonnstraße mit der K6 (im Weiteren als „Bonnstraße“ bezeichnet) sowie der Anschlussknoten des Gebietes mit der K6, der bereits als Kreisverkehrsplatz (im Weiteren als „Kreisverkehrsplatz“ bezeichnet) existiert. Die Ergebnisse der Zählung werden hier zusammenfassend vorgestellt.
Bonnstraße vormittags: Bild 3 stellt die festgestellten Verkehrsströme an diesem Knotenpunkt dar. Deutlich wird die Morgenspitze des Berufsverkehrs, insbesondere des nach Pulheim einfahrenden Verkehrs. Die Spitzenstunde liegt zwischen 7.15 und 8.15 Uhr. Der LkwAnteil liegt in diesem Zeitraum über alle Zeitabschnitte in der Größenordnung von 10%.
Die Auswertung in Bild 4 zeigt die Summe aller Zufahrten in der Morgenspitze für die Viertelstunden-Zeitabschnitte. Die stärktste Belastung des Knotenpunktes ist zwischen 7.30 Uhr
und 7.45 Uhr festzustellen. Bezogen auf die mit der Änderung des Bebauungsplanes verfolgte Nutzung wird die Verkehrsmenge der morgendlichen Spitzenstunde durch den Kundenverkehr von Großeinrichtungen nicht beeinflusst werden, da dieser später einsetzt.
Bonnstraße nachmittags: Bild 5 zeigt die Verteilung der Mengen in der Nachmittagsspitze.
Der aus Pulheim ausströmende Verkehr hat sein Hauptaufkommen um ca. 16.30 Uhr. Der
Lkw-Anteil liegt im erfassten Zeitraum in der Größenordnung von ca. 3%. Die Spitzenstunde
liegt etwa von 16.15 bis 17.15 Uhr. Allerdings bleibt insbesondere der aus Pulheim ausfließende Verkehr bis 18.30 Uhr auf hohem Mengenniveau. Bild 6 zeigt, dass ein signifikanter
Verkehrsmengenrückgang des Gesamtzuflusses erst ab 18.00 Uhr zu erwarten ist.
Bonnstraße samstags: Die Straßenbelastung weist nicht die typischen Verkehrsspitzen
eines normalen Werktages auf. Allerdings ist die Gesamtbelastung konstant auf nahezu
ähnlich hohem Niveau. Es überwiegen im erhobenen Zeitraum die Zufahrten nach Pulheim.
Bild 7 zeigt die Verteilung der Ströme. Der Lkw-Anteil ist, da am Samstag weniger geliefert
wird, deutlich geringer als am erhobenen Donnerstag. Er liegt um ca. 1%. Analysiert man die
Gesamtbelastung in Bild 8, sieht man, dass nahezu über den gesamten Zeitraum eine ähnlich hohe Gesamtbelastung von ca. 200 Fahrzeugen in einer Viertelstunde vorliegt.
Im Vergleich der drei gleich langen erhobenen Zeiträume (jeweils drei Stunden lang) stellt
sich heraus, dass in den werktäglichen morgendlichen drei Stunden ca. 2.600 Fahrzeuge, in
den werktäglichen nachmittäglichen drei Stunden ca. 3.300 und in den drei am Samstag
erfassten Stunden ca. 3.000 Fahrzeuge den Knotenpunkt passieren.
Kreisverkehrsplatz vormittags: Der Knotenpunkt weist insgesamt deutlich geringere Verkehrsmengen als die Bonnstraße auf. Bild 9 zeigt die Strombelastung für die Morgenspitze.
Nennenswert ist lediglich die Hauptverkehrsrichtung der K6. Der Lkw-Anteil schwankt in den
Zeitabschnitten zwischen 5% und 8%. Die Spitzenstunde ist deutlich ausgeprägter als auf
der Bonnstraße und liegt mit einem Hochpunkt um 7.45 Uhr im Zeitraum zwischen 7.15 bis
8.15 Uhr.
Kreisverkehrsplatz nachmittags: In Bild 10 zeigt sich eine deutliche Spitzenbelastung der
Hauptfahrrichtung um ca. 16.30 Uhr, hauptsächlich in Richtung Bonnstraße. In der Zeit zwischen 17.30 und 19.00 Uhr waren wetterbedingt die Daten für einen Strom (von Bonnstraße,
geradeaus) nicht verwertbar. Dies hat jedoch weder Einfluss auf die grundsätzliche Bewertung, noch auf die Leistungsfähigkeit, da die Spitzenstunde vollständig erfasst wurde. Die
Nebenströme weisen nach 17.45 Uhr keine Belastung mehr auf. In der erhobenen Zeit wurde durch den vorhandenen Speditionsbetrieb kein Verkehr generiert. Auf Grund der vorhandenen Betriebsgenehmigung ist es möglich, dass zu einem späteren Zeitpunkt durch die
Speditionen weiterer Verkehr erzeugt wird, der nicht durch die Zählungen erfasst wurde.
Dies ist jedoch für Leistungsüberlegungen unbedenklich, da zu späteren Zeiten insgesamt
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die Belastungen des Straßennetzes zurückgehen und die Leistungsfähigkeit des Netzes die
späteren Speditionsverkehre aufnehmen kann.
Kreisverkehrsplatz samstags: Bild 11 zeigt die Strombelastung. Die Verkehrsspitze ist
etwa in der Mittagszeit anzusetzen, wenn viele Menschen noch zum Einkaufen fahren und
andere bereits auf dem Rückweg befindlich sind. Auch hier dominieren die Hauptrichtungen,
allerdings auf sehr niedrigem Niveau. In der Stunde liegt die Verkehrsmenge je Richtung in
der Größenordnung von ca. 100 Fahrzeugen.
Auswertung Verkehrserzeugung im Gebiet: Im Gebiet befindet sich derzeit lediglich eine
Spedition. Deren Verkehrserzeugung ist in Bild 12 für die drei erhobenen Zeitphasen abzulesen. Demnach ist die Vormittagsspitze maßgeblich sowohl für Lkw als auch für den PkwVerkehr. Einen signifikanten Einfluss auf die Untersuchung haben demnach diese Verkehre
nicht, da in den für die Leistungsfähigkeitsuntersuchung maßgeblichen Zeiten von der Spedition keine großen Verkehrsmengen zu erwarten sind. In der Nachmittagsspitze ist der Abfluss der Pkw deutlich stärker als der durch die Spedition verursachte Lkw-Verkehr. Die
Mengen befinden sich jedoch auf niedrigem Niveau.
Verkehrsentwicklungsplan des Rhein-Erft-Kreises
Die generelle zukünftige Verkehrsentwicklung am Standort kann aus den Arbeiten zum Verkehrsentwicklungsplan des Rhein-Erft-Kreises abgeleitet werden (im Folgenden als VEP
bezeichnet). Dieser Plan weist einen Zielhorizont für das Jahr 2015 aus. Er wurde am
6.9.2007 vom Kreistag beschlossen. Aus dem Abschlussbericht kann der Karte für die Belastungen im Analyse-0-Fall entnommen werden, dass auf der Bonnstraße östlich des Anschlusses der K6 ein DTVw (durchschnittlicher täglicher Verkehr an Werktagen) von 17.000
Fahrzeugen, westlich davon von 14.400 Fahrzeugen und auf der Anschlussstraße ein DTV
von 4.400 Fahrzeugen ermittelt wurde (Bild 13). Dieser Zustand gilt für die Zeit, als die B59n
noch nicht abschließend fertig gestellt war. Für den sogenannten Prognose-0-Fall wurden
für die gleichen Strecken ca. 13.700, 12.900 bzw. 6.400 Fahrzeuge ermittelt. Dabei wurde in
den Arbeiten der inzwischen fertig gestellte Bau der B59n berücksichtigt (Bild 14). Im VEP
wurden für verschiedene Maßnahmen im Weiteren unterschiedliche Wirkungen ermittelt.
In der Analyse des VEP kann formuliert werden, dass durch die zum Zeitpunkt dieses Planes noch in Bau befindliche B59n die Belastungen der Bonnstraße reduziert wurden. Ein
Teil dieser Entlastungen ist bereits eingetreten. Für die Leistungsfähigkeitsüberlegungen ist
daher ein gewisser Entwicklungsspielraum vorhanden. Den Daten des VEP kann nicht entnommen werden, ob nach Realisierung der B59n weitere Verkehrsreduzierungen durch andere Effekte veranschlagt werden können, oder ob die heute auf der Bonnstraße fließenden
Verkehrsmengen in etwa dem zukünftigen Verkehrsbild entsprechen. Die Entwicklung vom
Analysefall zum Prognose-0-Fall stellte eine Abnahme der Verkehrsmengen dar. Daher wird
zunächst davon ausgegangen, dass die gezählten Verkehrsmengen in etwa auch den zukünftigen Verkehrsmengen entsprechen werden. Auf Grund der generell für die Bonnstraße
abnehmenden Tendenz wird damit eher ein zu hohes Aufkommen berechnet, die Berechnung befindet sich somit auf der sicheren Seite.
2.2 Prognose des lokalen Verkehrsaufkommens
Die zu erwartenden Verkehrsmengen wurden auf der Grundlage der vorgelegten Planung
sowie der Belegungs- und Zu- und Abflusskennwerte des Richtlinienwerkes abgeleitet. Für
die Gewerbeflächen, die noch nicht belegt sind, wurden durchschnittliche Annahmen auf der
Grundlage von BOSSERHOFF, bzw. den „Hinweisen zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen, 2006“ (in der Folge als „Hinweise“ bezeichnet) angenommen. Die
Verteilung auf die Tageszeiten geschah nach den „Hinweisen“. In der Addition aller NutzunBericht Bebauungsplan Nr. 69 Änderung Verkehrsuntersuchung
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gen wurden für die relevanten Knotenpunkte Verkehrsmengen aufgestellt.
Die zu berücksichtigenden Nutzungen sind ein Möbelmarkt mit geplanten 20.000 qm Verkaufsfläche und 25.200 qm BGF, eine gewerbliche Nutzfläche mit ca.19.000 qm Nettobauland in direkter Nachbarschaft sowie weitere zusätzliche Gewerbeflächen südlich der Logistikhalle mit ca. 27.000 qm Nettobauland und südlich des Möbelhauses mit ca. 36.000 qm.
Die „Hinweise“ gehen für die Aufkommensermittlung so vor, dass zunächst das Verkehrsaufkommen aus Beschäftigten, Kunden und Besuchern sowie Wirtschaftsverkehr ermittelt wird. Anschließend wird die Verkehrsmittelwahl eingeschätzt. Auf die Anrechnung
eines „Binnenverkehrsabschlags“ wird hier wegen der geringen Größe des Gebietes und
den voraussichtlich geringen Binnenverkehrsmengen, verzichtet. Der „Verbundeffekt“, der
anzeigt, dass Nutzer eines Geschäfts auch ein anderes am Standort nutzen und somit eine
weitere Fahrt in das Gebiet entfällt, wird hier in geringem Umfang angesetzt. Er wird damit
begründet, dass in der Nähe von Möbelhäusern attraktive Geschäftslagen für Anbieter von
Zubehör etc. entstehen. Dies können auch etwa Autohäuser, Bettengeschäfte etc. sein. Da
die anderen Anbieter auf Grund der Festsetzungen nur geringe Größen aufweisen können,
wird der Verbundeffekt nur mit 5% der Fahrten zum Möbelhaus angesetzt.
Der ebenfalls zu berücksichtigende Konkurrenzeffekt besagt, dass ein großräumiger Standort bereits mit den spezifischen Einrichtungen gesättigt ist und somit am Standort weniger
Fahrten zu erwarten wären. Hierüber liegt keine abschätzbare Erkenntnis vor, so dass der
Effekt unberücksichtigt bleibt. Somit wird lediglich der Verbundeffekt angesetzt.
Nach BOSSERHOFF wäre noch ein „Mitnahmeeffekt“ heranzuziehen, der besagt, dass eine
Handelseinrichtung in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen bevorzugt solche Kunden anzieht, die sich häufig sowieso auf dieser Straße bewegen. Somit würde durch diese Kunden
kein zusätzlicher Verkehr generiert werden. Dieser Effekt wird jedoch für das geplante Möbelhaus gering eingeschätzt und daher nicht angesetzt.
Mittels eines Besetzungsgrades für Pkw werden die KFZ-Fahrten pro Tag ermittelt und über
Tagesganglinien auf die Spitzenstunden umgelegt.
Ermittlung des Verkehrsaufkommens
Möbelmarkt: Es wird davon ausgegangen, dass an diesem Standort zwar ein SBMöbelmarkt angedacht ist, dieser jedoch wegen der insgesamt eher kleinen Fläche nicht
den Standard großer SB-Möbelhäuser aufweisen kann, sondern geringere VerkehrsFrequenzen als die Spitzenanbieter (etwa IKEA) mit deutlich größeren Flächen aufweisen
wird. Daher wird der untere Wert der im Regelwerk angegebenen Verkehrserzeugungsrate
für SB-Möbelhäuser angenommen. Dieser liegt jedoch deutlich über den Werten für klassische lokale Möbelhäuser mit Standard-Belieferungs-Leistung. Kennwerte:
0,4-0,7 Beschäftigte je 100qm GF („Hinweise“), gewählt: 0,55;
2,5 Wege pro Beschäftigten und Tag
35-50 Kunden je 100qm VK („Hinweise“ für SB-Möbelmarkt), gewählt: 35
0,15 Lkw-Fahrten je 100 qm BGF
Verkehrsmittelwahl: 100% Pkw für Kunden, 90% Pkw für Beschäftigte
Besetzungsgrad: 1,8 für Kunden (nach Bosserhoff unterer Wert), 1,1 für Beschäftigte
GF=0,9 x BGF
Ergebnis: 125 Beschäftigte erzeugen 310 Wege, das sind 279 Pkw-Nutzer mit ca. 255 Fahrten am Tag. 7000 Kunden erzeugen 14.000 Wege und ca. 7.800 Fahrten am Tag, abzüglich
Verbundeffekt von 5% der Gesamtmenge von Möbelhaus und benachbarter Gewerbefläche
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(8900+640) = 480, Anteilig Möbelhaus = 240. Im Ergebnis sind für das Möbelhaus ca. 7.560
Fahrten am Tag zu kalkulieren. 35 Lkw-Fahrten werden am Tag durch das Möbelhaus erzeugt.
Gewerbefläche neben Möbelmarkt: Für die Gewerbefläche werden, da noch keine Vorgaben hinsichtlich der Nutzung vorliegen, durchschnittliche Annahmen angesetzt. Kennwerte:
1,0 Beschäftigte je 100qm GF
2,5 Wege pro Beschäftigten
Kunden: geringer Kundenverkehr, 5 Kunden je 100 qm GF
Verkehrsmittelwahl: 100% Pkw für Kunden, 90% Pkw für Beschäftigte
Besetzungsgrad generell 1,1
40 Lkw-Fahrten pro ha und Tag
GRZ = 0,8, durch Gebäude wird erwartet, dass 0,4 nicht überschritten wird, die andere Fläche ist versiegeltes Freigelände
GF = 0,9 BGF
Ergebnis: 70 Beschäftigte erzeugen 150 Pkw-Nutzer und ca. 160 Fahrten am Tag. 350 Kunden entsprechen 320 Pkw-Nutzern und ca. 640 Fahrten am Tag. Abzüglich der durch den
Verbundeffekt entstehenden Effekte in der Größenordnung von ca. 240 Fahrten ergibt sich
eine anzusetzende Menge von ca. 400 Fahrten am Tag. Es enstehen ca. 76 Lkw-Fahrten
am Tag.
Weitere Gewerbefläche: Für die Gewerbefläche werden, da noch keine Vorgaben hinsichtlich der Nutzung vorliegen, durchschnittliche Annahmen angesetzt. Kennwerte:
1,0 Beschäftigte je 100qm GF
2,5 Wege pro Beschäftigten
Kunden: geringer Kundenverkehr, 5 Kunden je 100 qm GF
Verkehrsmittelwahl: 100% Pkw für Kunden, 90% Pkw für Beschäftigte
Pkw-Besetzungsgrad generell 1,1
40 Lkw-Fahrten pro ha
GRZ = 0,8, durch Gebäude wird erwartet, dass 0,4 nicht überschritten wird, die andere Fläche ist versiegeltes Freigelände
GF = 0,9 BGF
Ergebnis: Bei 63.000 qm Fläche ergibt sich eine BGF von 25.200 qm, eine GF von potentiell
22.700 qm. Es können ca. 227 Beschäftigte erwartet werden, die ca. 570 Pkw-Nutzer darstellen und ca. 630 Fahrten am Tag erzeugen. Ca. 1140 Kunden erzeugen ca. 2070 Fahrten
am Tag. Es werden ca. 252 Lkw-Fahrten am Tag erwartet.
Tagesganglinie
Da die Leistungsfähigkeitsberechnung für die maßgebliche Spitzenstunde durchgeführt werden muss, sind die Tagesganglinien der einzelnen Nutzungen zu überlagern, so dass die
Menge für die Spitzenstunde ermittelt werden kann.
Verwendet werden die Musterganglinien der „Hinweise“, da für den Standort und die Nutzung andere Ganglinien nicht zur Verfügung stehen. Die Ganglinien wurden angepasst unter
der Prämisse, dass die Öffnungszeiten an diesem Standort eher nach hinten verschoben
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sind, die Öffnungsdauer wird für den Zeitraum von 10-21.00 Uhr (Öffnungszeiten etwa von
Ikea Butzweilerhof) angesetzt.
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Die Zufluss- und Abflussrichtungen der geplanten Nutzungen werden analog zu den erhobenen Verkehrsmengen der anliegenden Straßen aufgeteilt.
Im Ergebnis wird das Verkehrsaufkommen über den Tag darstellbar. Bild 15 zeigt die Verteilung der erzeugten Verkehre des Möbelhauses über den Tag. Die erzeugte Verkehrsmenge
weist einen kleinen Höhepunkt in der Mittagszeit mit ca. 600 Fahrzeugen und um die Abendspitze einen etwas größeren Spitzenwert mit ca. 1.100 Fahrzeugen auf. Deutlich wird
die abendliche Spitzenstunde um ca. 19.00 Uhr, die etwas hinter der allgemeinen Spitzenstunde liegt, da die verlängerte Öffnungszeit veranschlagt wurde. Ziel- und Quellverkehr
sind naturgemäß etwas versetzt, allerdings ist für die Mittagszeit mit einem größeren Versatz als um die Abendspitze herum zu rechnen.
Das Möbelhaus ist maßgeblich für die gesamte Verkehrsentwicklung des Standortes, da
hierdurch die meisten Kundenfahrten erzeugt werden, die vornehmlich abends stattfinden.
Bild 16 zeigt die gesamte Verkehrsentwicklung, die auf der Grundlage der getroffenen Annahmen durch die neuen Flächen generiert wird. Demnach ensteht in der abendlichen Spitzenstunde ein Verkehrsvolumen in der Größenordnung von ca. 700 Fahrten pro Richtung.
2.3
Leistungsfähigkeitsberechnungen
Auf der Grundlage der Verkehrszählung wurden die jeweiligen Spitzenstunden gewählt. Dabei werden die zukünftigen zusätzlichen Verkehrsaufkommen berücksichtigt.
Die Morgendliche Spitzenstunde wird gemäß der Zählung von 7.15-8.15 Uhr verwendet,
zusätzlich werden die Verkehrserzeugungen des Vorhabens aus der Stunde von 8.00-9.00
Uhr hinzugezogen. Dies ist die erste Stunde, in der der Möbelmarkt nennenswerte Verkehrsmengen erzeugt. Hierdurch wird ein etwas zu hoher Wert als tatsächlich zu erwarten
ist berechnet, jedoch wird dies für erforderlich gehalten, da hierdurch eine höhere Aussagesicherheit erreicht wird. Für die abendliche Spitzenstunde wird zu der erfassten Spitzenstunde im allgemeinen Verkehr der Spitzenverkehr des geplanten Gebietes hinzugerechnet.
Hierfür wird der Zeitraum von 18.00 bis 19.00 Uhr gewählt. Hier ist der Hauptverkehrsstom
der öffentlichen Straßen zwar bereits geringer als in der bisherigen Spitzenstunde, jedoch
nimmt der Zustrom zum Gebiet zu, so dass hier die Gesamt-Spitzenstundenbelastung festzustellen ist. Für Samstag wird die erfasste Spitzenstunde in der Zeit von 11.45 bis 12.45
Uhrfür die Berechnung herangezogen.
Für den Samstag wird erwartet, dass Möbelhäuser gelegentlich hohe Verkehrsaufkommen
durch Sondertage und –aktionen generieren können. Dies soll ebenfalls untersucht werden.
Um eine Einschätzung der Wirkungen zu erhalten, wird für die Berechnung davon ausgegangen, dass die durch das Gebiet erzeugten Werte gegenüber den ansonsten abendlichen
Spitzenstundenwerten um 30% überschritten werden. Hierfür geben die Richtlinienwerke
(etwa EAR 05, Anhang K) für Möbelmärkte jedoch keine Hinweise. Bei Baumärkten wird dort
eine Steigerung des Spitzenwertes um ca 30% angenommen. Die Schätzung ist möglicherweise etwas zu hoch angesiedelt. Im Vergleich zu der abendlichen Spitzenstunde können
auf diese Art und Weise die Auswirkungen ermittelt werden, um eine Aussage über mögliche Stauerscheinungen bei Spitzenaufkommen am Samstag morgen treffen zu können. Daher wird dieser Zuschlag von 30% in die Berechnungen übernommen.
Für die Berechnungen werden die gemessenen Spitzenstundenströme verwendet. Da die
Zählung im Frühjahr außerhalb der Ferien stattfand, müssen keine Mengen-Korrekturen
angebracht werden, da Effekte, wie verstärktes Radfahren in der warmen Jahreszeit, nicht
zu veranschlagen sind. Anschließend werden die erwarteten Zusatzverkehre anteilig den
Basis-Verkehrsmengen zugeschlagen. Dieses Verfahren erzeugt im Vergleich zur späteren
Realität voraussichtlich etwas zu hohe Werte, da Verkehrsverlagerungen, die durch eine
stärkere Knotenbelastung im Durchgangsverkehr möglicherweise stattfinden, nicht berückBericht Bebauungsplan Nr. 69 Änderung Verkehrsuntersuchung
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sichtigt werden. Für den Signal-gesteuerten Knoten Bonnstraße wurden darüber hinaus
normierte Zwischenzeiten verwendet, was ebenfalls in der Regel mit einer geringen Unterschätzung der Leistungsfähigkeit verbunden ist. Die Ergebnissicherheit der Leistungsbezogenen Aussagen ist damit sehr hoch.
Berechnungsergebnisse Leistungsfähigkeit Bonnstraße
Morgenspitze: Die Verkehrsmengen sind im Verkehrsflussdiagramm von Bild 17 dargestellt. Bild 18 zeigt die Auswertung der Leistungsfähigkeitsberechnung, die mit dem Programm „Ampel“ ermittelt wurde. Zur Erläuterung: Aus verkehrsplanerischer Sicht werden
Verkehrsqualitäten mit einer Einstufung von mindestens „D“ gefordert. Die Qualitäten werden mit „A“ bis „F“, ähnlich wie etwa Energieeinstufungen, bezeichnet. F ist die schlechteste,
A die beste Einstufung.
Der Knoten Bonnstraße ist vormittags für den Prognose-0-Fall des VEP unter Berücksichtigung des Vorhabens mit „C“ einzustufen. Die längste Staulänge liegt mit 48m an der Zufahrt
Bonnstraße in Richtung Pulheim. Die längste Wartezeit liegt bei der Zufahrt der K6 mit 36,5
sec. Die Summe aller Staulängen in den Zufahrten beträgt ca. 156m, die jedoch in einem
Umlauf abgebaut werden können.
Nachmittagsspitze: Die Verkehrsmengen sind im Verkehrsflussdiagramm von Bild 19 dargestellt. Die Einstufung der Verkehrsqualität (Bild 20 liegt bei „B“. Allerdings erhöht sich die
längste Staulänge gegenüber der Morgenspitze auf 84m, während die längste Wartezeit auf
27,5 sec. zurückgeht, allerdings nun für die Zufahrt von Pulheim aus kommend. Die Summe
der Staulängen beträgt 366m, die jedoch weitestgehend in ein bis zwei Umläufen abgebaut
werden können. Bei der Zufahrt von Pulheim kommend ist zu berücksichtigen, dass der
Linksabbieger am Knoten mit ca. 30m nur kurz ist. Deswegen ist in der Zufahrt eine Überlagerung der Staulängen des Linksabbiegers mit dem der Geradeausfahrer zu erwarten, was
zu einem Gesamtstau von ca. 120m führen kann. Auch dieser baut sich voraussichtlich in
einem Umlauf ab.
Samstags: Wird angenommen, dass zur Spitzenzeit an einem Samstag ein wie dargestellt
deutlich höheres Verkehrsaufkommen auftritt, können etwa Mengen wie in Bild 21 erwartet
werden. Die Bewertung in Bild 22 zeigt, dass diese Mengen gerade noch vom Knotenpunkt
bewältigt werden können. Die Bewertung weist für die beiden Hauptträger der zukünftigen
Verkehrlast, den Rechtsabbieger von der K6 und den Linksabbieger auf der Bonnstraße in
Richtung der K6 eine Verkehrsqualität von „D“ auf. Dies zeigt auf, dass Staulängen sich
nicht mehr in einem Umlauf abbauen lassen. Der Stau von ca. 156 m Länge wird sich, abhängig von der Dauer der Spitzenbelastung, kontinuierlich aufbauen und auch wieder abbauen. Durch die Überlagerung der Staus der Abbiegeströme mit den Geradeausfahrenden,
die sich durch die kürzere Länge von Abbiegespuren ergibt, kann die Gesamtstaulänge der
Bonnstraße auf ca. 190m anwachsen. Die längste durchschnittliche Wartezeit liegt bei etwa
66.4 sec. Die gesamte Staulänge im Knoten liegt bei ca. 510m.
Falls solche Maximalstaus nach Realisierung des Vorhabens auftreten sollten, stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, die eine Besserung versprechen. Hier kann vor allem durch Realisierung eines sogenannten „Freien Rechtsabbiegers“ für den kritischen
Rechts-abbiege-Strom von der K6 in Richtung Pulheim die Leistungsfähigkeit erhöht werden. In diesem Fall liegt die Leistungsfähigkeit bei der in Bild 23 gezeigten Verkehrsqualität
bei „C“. Dabei liegt die maximale Staulänge bei 108m, also nahezu der halben Länge und
die größte durchschnittliche Wartezeit bei 37,3 sec. In der Zufahrt der K6 ist der freie
Rechtsabbieger ohne weiteres auf der vorhandenen Verkehrsfläche zu realisieren.
Kreisverkehrsplatz K6 / Max-Planck-Straße
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Morgenspitze: In der morgendlichen Verkehrsspitze ist der Knotenpunkt uneingeschränkt
mit „A“ einzustufen, wie das Formblatt nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2001/2005) in Abbildung 24 zeigt. Die Wartezeiten liegen durchgängig unter 10 sec.
Nachmittagsspitze: Bild 25 zeigt die entsprechende Bewertung für die Nachmittagsspitze.
An den Grundausssagen hat sich, trotz deutlich höherer Verkehrsmengen, nichts geändert.
Samstags: Selbst bei der in Bild 26 dargestellten Samstagsspitze mit deutlich höherem erzeugten Verkehrsaufkommen, ist die Bewertung mit „B“ gut. Die mittlere Wartezeit liegt in
zwei Zufahrten unter 20 sec..
Gebietsinterner Knotenpunkt
Auf Grund der positiven Bewertung des Kreisverkehrsplatzes mit der K6 kann davon ausgegangen werden, dass auch der im Gebiet geplante Kreisverkehr ausreichend leistungsfähig
ist. Es wurde geprüft, dass auch eine andere Knotenpunktform des Verteilerknotens möglich
ist. Hier könnte auch ein nicht signalgeregelter Knotenpunkt, etwa mit einer abknickenden
Vorfahrt ausgebildet werden.
Als nicht signalisierter Knotenpunkt ist in der Stunde der maximalen abendlichen Spitzenbelastung ein Funktionieren als vierarmiger Knoten nicht gewährleistet. Als T-Knoten mit drei
Armen ist dies problemlos. Soll an dieser Stelle auch die zukünftige Gewerbefläche südlich
der Erschließung angebunden werden, wird hier eine Lichtsignal-Unterstützung der Spitzenzeiten erforderlich werden. Kritisch ist der Linksabbieger von Süden aus, alle anderen Ströme sind unproblematisch. Kann die kurzfristige Überlastung des ausfließenden Stromes von
Süden aus hingenommen werden, sollte in der Gebietszufahrt, vom Kreisverkehrsplatz mit
der K6 kommend, noch eine Linksabbiegespur für die Kunden des Möbelhauses eingerichtet
werden. Nach wie vor ist der Knoten als Kreisverkehrsplatz unkritisch.
Zwischen den beiden Kreisverkehren sollten jedoch keine weiteren Anbindungspunkte zum
Möbelhaus ausgebildet werden, da insbesondere zu Spitzenlastzeiten Schlangenbildungen,
wenn auch in geringem Umfang, am Kreisverkehr erwartet werden, welche das Linksabbiegen am gebietsinternen Knotenpunkt erschweren werden.
2.4
Bewertung der Erschließungsqualität
Die direkte Erschließungsqualität für das Vorhaben ist als gut zu bewerten. Der direkt anliegende Kreisverkehrsplatz der K6 mit der Max-Planck-Straße ist auch bei erheblich erhöhtem
Verkehrsaufkommen, das für seltene Spitzenstunden erwartet werden kann, ausreichend
leistungsfähig und erhält ungünstigenfalls die Bewertung „B“. Für den Knoten der Bonnstraße mit der K6 ist für den werktäglichen Verkehr auch in der Spitzenstunde eine Bewertung
„C“ für die morgendliche und „B“ für die nachmittägliche Spitzenstunde festzustellen. Dies ist
unabhängig von der offenen Frage, in welche Richtung (zum Anschluss B59n oder Richtung
Pulheim) sich die Hauptlast der neu erzeugten Verkehre bewegt, da in jedem Fall jeweils ein
Links- und ein Rechtsabbieger als Hauptlastrichtung in die Signalsteuerung einzubeziehen
ist. An diesem Knotenpunkt kann für seltene Spitzenbelastungen, die durch einen Möbelmarkt mit hoher Attraktivität an Samstagen (etwa Verkaufsaktionen etc.) entstehen können,
eine Verkehrsbelastung entstehen, welche für einzelne Ströme, nämlich diejenigen mit der
Hauptlast, mit „D“ zu bewerten ist. Es können dann längere Staus entstehen, die in mehr als
einem Signalumlauf abzubauen sind. Soll der Knotenpunkt solche Ausnahmefälle ebenfalls
regelmäßig ohne Störungen bewältigen können, wird vorgeschlagen, nach Realisierung der
Maßnahme und Messung der dann vorhandenen Spitzenströme, den Knotenpunkt geringfügig anzupassen. Eine Möglichkeit hierfür ist es, in der Hauptlastrichtung einen freien Rechtsabbieger einzubauen. Eine Vergößerung der Straßenfläche ist hierfür voraussichtlich nicht
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erforderlich.
2.5
Verkehrsgeräusche
Die verkehrliche Entwicklung durch das Vorhaben wird auch Auswirkungen auf die durch
Verkehr erzeutgten Geräusche aufweisen. Überschlägige Ermittlungen können mit Hilfe der
Ausbreitungsdiagramme sowie der Lärmformeln der RLS 90 erfolgen1.
Die überschlägige Ermittlung wird hier mit den Belastungs-Ergebniszahlen der Leistungsfähigkeitsermittlung durchgeführt. Grundlage der Überlegungen ist die Tages-Verkehrsmenge
des Verkehrsentwicklungsplanes für die Bonner Straße. Die Zahl wird benötigt, da durch die
Verkehrszählung kein Tageswert erhoben wurde. Dieser Zahl wird gemäß der durchgeführten Umlegung des zusätzlichen Verkehrs die Verkehrsmenge des Vorhabens hinzugezählt,
die mit ca. 7.900 Fahrten am Tag und im Querschnitt anzusetzen ist. Demnach ergeben sich
für die einzelnen Abschnitte folgende Mengen:
Ansatz der Verkehrsmengen
Bonnstraße südwestlich der K6: Nach der derzeitigen Aufteilung der Zu- und Abfahrten zum
untersuchten Bebauungsplangebiet in die Richtungen „nach Pulheim“ und „zur B59n“ werden im Bereich 33% des Zusatzverkehrs auftreten. Der Wert des Prognose-0-Falles des
VEP liegt bei 12.900 Fahrzeugen am Tag. Somit ist ein Gesamtverkehr von ca. 15.500 Fahrten pro Tag zu erwarten.
Bonnstraße nordöstlich der K6: Nach der derzeitigen Aufteilung werden hier 59% des Zusatzverkehrs auftreten. Somit ist ein Gesamtverkehr von ca. 18.400 Fahrten zu erwarten.
K6, nördlicher Abschnitt: Hier werden summarisch ca. 92% des Zusatzverkehrs erwartet.
Das ergibt in der Summe auf dem Abschnitt ca. 13.700 Fahrten am Tag.
Bei einer Beurteilung der Schallimmissionen ist der Vergleich gegenüber dem Prognose-0Fall des VEP interessant.
Berechnung
Bild 27 zeigt zwei Schnitte entlang der Bonnstraße, an denen zur Lärmermittlung der Immissionen Entfernungspunkte von der Bonnstraße in verschiedenen Abständen angebracht
werden, angefangen mit 0, 50, 100 und 200m.
Die Ermittlung berücksichtigt die Höhenlage der Bonnstraße. Dadurch, dass die Straße auf
einem Damm liegt, sind dämpfende Wirkungen auf die darunter liegenden Immissionsorte
zu berücksichtigen. Darüber hinaus schirmt der Damm andere Lärmquellen, etwa diejenigen
der K6 von den Immissionsorten ab. Wegen der Abschirmwirkung ist der Einfluss des Verkehrslärms von der K6 als sehr gering zu bezeichnen. In der Abschätzung wurden nicht Reflexionen u.ä. berücksichtigt. Dies ist nur in einem vollständigen Lärmmodell möglich.
Geschätzt wird nach den in der RLS vorgegebenen Formeln für „lange, gerade“ Fahrstreifen. Berücksichtigt wird: Lm=lm(25)+Dv+Ds + DBM - Dz
Berechnet wird lm(25) sowie Dv. Die anderen Werte werden aus den Diagrammen abgelesen.
Alle Werte sind nur als geschätzte Werte zu verstehen. Um die ermittelten, teilweise gerin1 eingeführt ist auch die "Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS)". Damit
können Lärmindizes der 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung
über die Lärmkartierung - 34. BImSchV ) für den Straßenverkehr berechnet werden, die für die Kartierung von
Umgebungslärm nach § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes benötigt werden. Allerdings gilt die VBUS
nicht für Schallberechnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verkehrslärmschutzverordnung - 16.
BImSchV ). Da hier jedoch keine Lärmkartierung sowie keine Berechnung und Kartierung von Umgebungslärm
benötigt wird, ist nach wie vor die RLS die zulässige Berechnungsgrundlage.
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gen Unterschiede deutlich zu machen, wird die erste Nachkommastelle angegeben. Bei dem
gewählten Verfahren ist die Aussagegenauigkeit hierfür nicht gegeben, diese kann nur durch
eine vollständige, Computer-gestützte Berechnung gewährleistet werden.
Für den Prognose-0-Fall des VEP ergeben sich rechnerische Werte für den Tag und für das
Wohngebiet in der Größe von 63 bis 51 dB(A), für die Nacht zwischen 55 und 44 dB(A) in
Abhängigkeit von der Entfernung von der Straße. Für die Straße selbst wurden 76, bzw. 69
dB(A) ermittelt. Demnach sind die von der Bonnstraße aus gesehen vorderen ca. 100m des
Wohngebietes voraussichtlich mit höheren Lärmwerten als nach DIN 18005, und die vorderen ca. 50m mit höheren Werten als nach der 16. BImSchV versehen.
An dieser grundsätzlichen Situation ändert das untersuchte Vorhaben nichts. Sollte sich die
Verteilung so wie angenommen einstellen, wird die Zusatz-Lärmbelastung gegenüber dem
Prognose-0-Fall des VEP in der Größenordnung von ca. 1,3 dB(A) liegen.
Sollte durch eine andere Verteilung am Knoten Bonnstraße/K6 die Bonnstraße in geringerem Umfang durch das Vorhaben zusätzlich belastet werden, wird erwartet, dass die zusätzliche Lärmentwicklung in der Größenordnung von ca. 0,8 dB(A) liegen wird. Hierfür wird angenommen, dass sich die Verkehrsintensitäten am Knoten Bonnstraße (von Pulheim/nachPulheim) vertauschen. Auch für diesen Fall wird damit gerechnet, dass die grundsätzliche Einstufung der Immissionsorte sich durch das Vorhaben nicht ändert. Die Ergebnisse der Betrachtung sind in Bild 28 dargestellt.
Schlussfolgerungen
Die durch die Bonnstraße erzeugte Geräuschbelastung der anliegenden Wohngebiete wird
hauptsächlich durch die hier schon bestehenden Verkehrsmengen verursacht. Im direkt anliegenden Bereich liegen die Belastungswerte über den Orientierungswerten der DIN 18005
und der 16. BImSchV. Allerdings werden nach der hier vorgenommenen Schätzung die
Schwellenwerte für die Lärmsanierung nicht erreicht. Die grundsätzliche Situation
Herzogenrath, den 27.5.2009
(Dr. - Ing. Thomas Baum)
Quellen:
Bundesminister für Verkehr, Abteilung Straßenbau: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, Ausgabe 1990
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen:
Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS 2001, Fassung
2005)
Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen, Ausgabe 2006
Empfehlungen für Anlagen des Ruhenden Verkehrs (EAR 2005)
Bosserhoff, Dietmar: Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung – Grundsätze
und Umsetzung Abschätzung der Verkehrserzeugung; Schriftenreihe des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen, Heft 42, Wiesbaden, 2000
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