Daten
Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
30.06.09, 22:14
Aktualisiert
30.06.09, 22:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Termin
Rat
30.06.2009
ö. S.
nö. S. TOP
X
Frau Ilona Bunk /
Herr Großhennrich
(Verfasser/in)
II / 40 42 11
(Amt/Aktenzeichen)
267/2009
18.06.2009
(Datum)
BETREFF:
Sozialarbeiter/in für die Förderschule Brauweiler
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Förderschule / Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
x
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
davon:
€
- im Haushalt des laufenden Jahres:
0,00€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr: 2010
Jahr: 2011
Jahr: 2012 ff.
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
28.800,00€
28.800,00€
28.800,00€
ja
x
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Mittelbereitstellung aus Gesamthaushalt als budgetrelevante
Veränderung
BESCHLUSSVORSCHLAG:
-1-
Der Rat beschließt die Einrichtung einer Stelle „Schulsozialarbeit in der Förderschule Brauweiler“
in einem Umfang von 50 % der wöchentlichen Regelarbeitszeit.
Bezogen auf die Ausweisung als Teilzeitstelle soll eine Überprüfung nach zwei Jahren erfolgen.
Beabsichtigt ist eine Vergütung entsprechend den persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 9 TVöD. Sollte die Vergütung nicht ausreichen, wird der Vorgang dem Rat erneut vorgelegt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Stelle nach den Sommerschulferien auszuschreiben, mit dem
Ziel, die neue Stelle zum 01.01.2010 zu besetzen.
ERLÄUTERUNGEN:
In der BKS-Sitzung am 19. Mai 2009 wurde fraktionsübergreifend die Wichtigkeit des Einsatzes
eines Schulsozialarbeiters an der Förderschule Brauweiler zum nächstmöglichen Zeitpunkt betont.
Gleichzeitig wurde konstatiert, dass die Schaffung dieser zusätzlichen Stelle aus vorhandenen
Personalressourcen der Förderschule nicht realisierbar ist. Eine entsprechende Darstellung des
Landesjugendamtes mit Praxisbeispielen ist daher lediglich informativ beigefügt (Anlage 1).
Die im BKS angefragte Teilfinanzierungsmöglichkeit durch öffentliche Institutionen wurde geprüft.
Das Ergebnis ist negativ. So wurde das Förderprogramm des Landes für Schulsozialarbeit (befristete Stellenanteile) eingestellt. Andere Beteiligungsmöglichkeiten existieren nicht.
Für die Schulsozialarbeit besteht ein umfangreiches Aufgabengebiet. Die entsprechende Konzeption der Förderschule hierzu nebst Schulprogramm ist beigefügt (Anlagen 2 und 3).
Das Schulkonzept ist Ausgangsgrundlage für die Erarbeitung des Anforderungsprofils und der
daraus resultierenden Stellenausschreibung.
Vorbehaltlich des vorbenannten Profils, das eine konkrete Beschreibung der Tätigkeiten beinhalten
wird, ist aus den Ausführungen im schulischen Konzept erkennbar, dass vorraussichtlich die Entgeltgruppe 9 nach TVöD in Betracht kommen wird. Die jährlichen Personalkosten hierfür werden
sich auf rund 28.800 € belaufen (Steigerungen in den Folgejahren nach tariflichen Anpassungen).
In Abstimmung mit der Schulleitung der Förderschule erfolgt die Anbindung der neuen Stelle
„Schulsozialarbeit in der Förderschule Brauweiler“ an die Abteilung Kinder- und Jugendförderung
des Jugendamtes.
Hier findet eine inhaltliche Verknüpfung mit den Aufgabenfeldern im Zusammenhang mit den Koordinierungstätigkeiten der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule statt (u.a. mit der Stelle
Fachberatung Offene Ganztagsgrundschulen) und es erfolgt eine Einbindung in die konzeptionelle
Weiterentwicklung von „Ganztag in Pulheim“.
Die Präsenz vor Ort in einem eigenem Büro in der Förderschule Brauweiler bleibt davon unberührt.
Die fachliche Anbindung an das Jugendamt bringt dabei weitere Vorteile bzw. Synergieeffekte insbesondere durch
-
enge fachliche Anbindungen an alle Fachabteilungen (u.a. Allgemeiner Sozialer Dienst,
Jugendgerichtshilfe, Beratungszentrum, Familienzentren, Fachberatung Kinderschutz usw.)
des Jugendamtes
-2-
-
Möglichkeit der Inanspruchnahme von kollegialer Beratung (z.B. in besonders schwierigen
Einzelfällen)
stringenten Informationsfluss fachlicher und allgemeiner Art innerhalb der städtischen Verwaltung
organisatorische Einbindung in vorhandene Verwaltungsstrukturen (u.a. Sicherstellung der
Dienst- und Fachaufsicht)
kurze Wege zu anderen Fachdiensten der Verwaltung (u.a. Schulverwaltung, Sozialamt
etc.) und externen Kooperationspartnern (Schulamt, ARGE, Beratungsstellen etc.)
Konzeptionelle Einbindung in die Kooperationsfelder Jugendhilfe-Schule
Entwicklung und Aktualisierung von fachlichen Standards in Anbindung an die kommunale
Jugendhilfe
Teilnahme an Amts-/Abteilungsbesprechungen
Florian Herpel
Beigeordneter
Ilona Bunk
Amtsleiterin 40
-3-
Andreas Großhennrich
Abteilungsleiter 512