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Beschlussvorlage (Sozialarbeiter/in für die Förderschule Brauweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
30.06.09, 22:14
Aktualisiert
30.06.09, 22:14
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Termin Rat 30.06.2009 ö. S. nö. S. TOP X Frau Ilona Bunk / Herr Großhennrich (Verfasser/in) II / 40 42 11 (Amt/Aktenzeichen) 267/2009 18.06.2009 (Datum) BETREFF: Sozialarbeiter/in für die Förderschule Brauweiler VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Förderschule / Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: € - im Haushalt des laufenden Jahres: 0,00€ - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2010 Jahr: 2011 Jahr: 2012 ff. Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: 28.800,00€ 28.800,00€ 28.800,00€ ja x nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Mittelbereitstellung aus Gesamthaushalt als budgetrelevante Veränderung BESCHLUSSVORSCHLAG: -1- Der Rat beschließt die Einrichtung einer Stelle „Schulsozialarbeit in der Förderschule Brauweiler“ in einem Umfang von 50 % der wöchentlichen Regelarbeitszeit. Bezogen auf die Ausweisung als Teilzeitstelle soll eine Überprüfung nach zwei Jahren erfolgen. Beabsichtigt ist eine Vergütung entsprechend den persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 9 TVöD. Sollte die Vergütung nicht ausreichen, wird der Vorgang dem Rat erneut vorgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Stelle nach den Sommerschulferien auszuschreiben, mit dem Ziel, die neue Stelle zum 01.01.2010 zu besetzen. ERLÄUTERUNGEN: In der BKS-Sitzung am 19. Mai 2009 wurde fraktionsübergreifend die Wichtigkeit des Einsatzes eines Schulsozialarbeiters an der Förderschule Brauweiler zum nächstmöglichen Zeitpunkt betont. Gleichzeitig wurde konstatiert, dass die Schaffung dieser zusätzlichen Stelle aus vorhandenen Personalressourcen der Förderschule nicht realisierbar ist. Eine entsprechende Darstellung des Landesjugendamtes mit Praxisbeispielen ist daher lediglich informativ beigefügt (Anlage 1). Die im BKS angefragte Teilfinanzierungsmöglichkeit durch öffentliche Institutionen wurde geprüft. Das Ergebnis ist negativ. So wurde das Förderprogramm des Landes für Schulsozialarbeit (befristete Stellenanteile) eingestellt. Andere Beteiligungsmöglichkeiten existieren nicht. Für die Schulsozialarbeit besteht ein umfangreiches Aufgabengebiet. Die entsprechende Konzeption der Förderschule hierzu nebst Schulprogramm ist beigefügt (Anlagen 2 und 3). Das Schulkonzept ist Ausgangsgrundlage für die Erarbeitung des Anforderungsprofils und der daraus resultierenden Stellenausschreibung. Vorbehaltlich des vorbenannten Profils, das eine konkrete Beschreibung der Tätigkeiten beinhalten wird, ist aus den Ausführungen im schulischen Konzept erkennbar, dass vorraussichtlich die Entgeltgruppe 9 nach TVöD in Betracht kommen wird. Die jährlichen Personalkosten hierfür werden sich auf rund 28.800 € belaufen (Steigerungen in den Folgejahren nach tariflichen Anpassungen). In Abstimmung mit der Schulleitung der Förderschule erfolgt die Anbindung der neuen Stelle „Schulsozialarbeit in der Förderschule Brauweiler“ an die Abteilung Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes. Hier findet eine inhaltliche Verknüpfung mit den Aufgabenfeldern im Zusammenhang mit den Koordinierungstätigkeiten der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule statt (u.a. mit der Stelle Fachberatung Offene Ganztagsgrundschulen) und es erfolgt eine Einbindung in die konzeptionelle Weiterentwicklung von „Ganztag in Pulheim“. Die Präsenz vor Ort in einem eigenem Büro in der Förderschule Brauweiler bleibt davon unberührt. Die fachliche Anbindung an das Jugendamt bringt dabei weitere Vorteile bzw. Synergieeffekte insbesondere durch - enge fachliche Anbindungen an alle Fachabteilungen (u.a. Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendgerichtshilfe, Beratungszentrum, Familienzentren, Fachberatung Kinderschutz usw.) des Jugendamtes -2- - Möglichkeit der Inanspruchnahme von kollegialer Beratung (z.B. in besonders schwierigen Einzelfällen) stringenten Informationsfluss fachlicher und allgemeiner Art innerhalb der städtischen Verwaltung organisatorische Einbindung in vorhandene Verwaltungsstrukturen (u.a. Sicherstellung der Dienst- und Fachaufsicht) kurze Wege zu anderen Fachdiensten der Verwaltung (u.a. Schulverwaltung, Sozialamt etc.) und externen Kooperationspartnern (Schulamt, ARGE, Beratungsstellen etc.) Konzeptionelle Einbindung in die Kooperationsfelder Jugendhilfe-Schule Entwicklung und Aktualisierung von fachlichen Standards in Anbindung an die kommunale Jugendhilfe Teilnahme an Amts-/Abteilungsbesprechungen Florian Herpel Beigeordneter Ilona Bunk Amtsleiterin 40 -3- Andreas Großhennrich Abteilungsleiter 512