Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,5 MB
Datum
30.06.2009
Erstellt
30.06.09, 22:14
Aktualisiert
30.06.09, 22:14
Stichworte
Inhalt der Datei
4
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{
LVR-Dez.Schulen,Jugend/
Landesjugendamt
50663Köln
^,"Ilil;il;lißl?E
Telefon: 0221/809-6932
E-Mait: alexander.mavröudis@lvr.de
Erlass,,Beschäftigung
von Fachkräftenfür Schulsozialarbeit
an Schulenin NRW"
Ergebnisdes Abstimmungsgesprächs
mit HerrnThünkenund HerrnRosarius,
Ministerium
für Schuleund Weiterbildung
NRW,am 15.10.2008
BeidemGespräch
wurden,u.a.vor demHintergrund
von Beratungsanfragen
von
- mitfolgenden
Kommunen,
mehrerePunktedes Erlassesvom 25.04.2008
besprochen
Ergebnissen:
1. Zu Punkt 1.1, 4. Absatz: ,,DieunbefristeteEinstellungvon Fachkräftenfür Schulsozialarbeit auf Stellendes LandesNordrhein-Westfalen...
so//grundsätzlichin dem Umfangeffolgen, wie diejeweilige Kommuneoder derjeweilige Kommunalverbandoder derjeweilige
sonsfigeTrägergleichzeitigsozialpädagogrsches
PersonalfürSchulsozialarbeit
aus eigenen
Mittelnzur Verfügungstelltoder sozialpädagogisches
PersonaldesörtlichenTrägersder
öffentlichenJugendhilfeoder einesTrägersder freienJugendhilfefür diejeweilige Schule
zur Verfügungsteht."
Der Hinweis,,fürdiejeweiligeSchule"bedeutetnicht,dassimmerein schulscharfes
Matching
erfolgenmuss.Bezugspunkt
sindhiervielmehrdieStellenundschulbezogenen
Leistungen
der Kommuneinsgesamt,
die denseitensdesLandesbereitgestellten
Stellenvom Umfang
herentsprechen
müssen.Dasbedeutetu.a.:
- Grundsätzlich
ist es möglich,dassdieSchuleX eineLehrerstelle
umwidmet,
die kommunalesozialpädagogische
Fachkraft
aberan eineranderenSchuleY zum Einsatzkommt.
Voraussetzung
ist hier,dassim BereichdesSchulträgers
ein ausgewogenes
Verhältnis
zwischenFachkräften
für Schulsozialarbeit
im Dienstder KommuneundsozialpädagogischenFachkräften
im DienstdesLandesNordrhein-Westfalen
bestehtunddasses,wie
im ErlassunterPunkt2.1gefordert,
abgestimmte
Planungen
undverbindliche
AbsprachenzwischenKommuneundSchulen.
- WerdenLehrerstellen
an SchuleneinerKommune
neumitsozialpädagogischen
Fachkräftenbesetzt,so ist vom Grundsatzher auchdie Kommuneverpflichtet,
entsprechende
Ressourcen
zur Verfügung
zu stellen.DerHinweisaufbereitsbestehende
Stelleni.S.v.
jetzt
gefordert"
gemäß
(u.a.
ist
das
Land
reicht
nicht
Hier
ist
vielmehr
aus.
Erlass
,,und
Punkt2.1)einkommunales
Gesamtkonzept
zu denkommunalen
StellenundschulbezogenenLeistungen
vorzulegen,
mitdemzudemdie Nachhaltigkeit
deskommunalen
Engagements
im Bereichder Schulsozialarbeit
deutlichgemachtwird.
2. Ebenfallsmit Blickauf Punkt1.1,4.Absatzgehtes um die Frage,ob Kommunen
oder
ein Kommunalverband
odereinsonstiger
TrägervonderVerpflichtung
ausgenommen
werdenkann,gleichzeitig
sozialpädagogisches
Personal
für Schulsozialarbeit
auseigenenMit-
-2-
telnodersozialpädagogisches
Personal
desörtlichen
Trägersder öffentlichen
Jugendhilfe
jeweilige
odereinesTrägersderfreienJugendhilfe
für die
Sclrulezur Verfügung
iu stellen.
Hierwirdfestgehalten,
dassdieseVerpflichtung
vomGrundsatz
herbestehenbleibt.Beiden
Rheinischen
Förderschulen
des Landschaftsverbandes
Rheinland
ist aberdieVorlageeines
im BereichdesSchulträgers
abgestimmten
sozialräumlich
bezogenen
Handlungskonzeptes
- Jugendamt
der örtlichen
Jugendhilfe
oderfreierTräger- nichterforderlich,
da dieseeinen
Zuschnitthabenundes angesichts
überregionalen
der in der RegelgroßenAnzahlder Herkunftskommunen
der Schüler/-innen
nichtmöglichist,verbindliche
Absprachen
im Sinnevon
jeweiligen
Punkt2.1des Erlassesmitden
Trägernderöffentlichen
Jugendhilfe
oderdenTrägernder freienJugendhilfe
zu treffen.
Entsprechende
Anträgevon Schulträgern
wärenim Vorfeldzu beraten- auchhinsichtlich
Aufgabenprofils
desvorgesehenen
der sozialpädagogischen
Fachkräfte.
3. Zu Punkt2.2: ,,Unabhängig
vondenim Landeshaushalt
ausgebrachten
Stellenfür Fachkräftefür Schulsozialarbeit
können Schulenmit einerStellenzahlvonbiszu 100 Stellenin
der Regel biszu eine Lehrerstelleund Schulenmit einerStellenzahlvon mehr als 100der
zuvorgenanntenStellenbiszu zwei Lehrerstellen
mit Fachkräftenfür Schulsozialarbeit
besetzen."
Umauchkleineren
Schulendie Möglichkeit
zu geben,Angeboteder Schulsozialarbeit
im
Schulprogramm
zu verankern,
ist auchhiervomGrundsatz
hereineschulübergreifende
Planungmöglich.Dasheißtkonkret:MehrereSchuleneinerKommunekönnenanteiligLehrerstellen,um die Besetzung
stellenzurVerfügung
einerLehrerstelle
miteinersozialpädagogischenFachkraft
zu ermöglichen.
Voraussetzung
hierfürist:
- Es gibtabgestimmte
Planungen
Absprachen
zurischen
undverbindliche
Kommuneund
denSchulen,die sicherstellen,dassfürjedeSchuleAngeboteder Schulsozialarbeit
zur
Verfügunggestelltwerden.
- Einesozialpädagogische
Fachkraft
soll,ungeachtet
derAnstellungsträgerschaft,
vom
Grundsatz
herfür höchstens
zweiSchulenzuständig
sein.
- Beider Bereitstellung
von schulbezogenen
Angeboten
der Kommune(2.8.ausdemBeist diesentsprechend
zu berücksichtigen.
reichJugendsozialarbeit)
VierGrundschulen
ein,so
Am Beispiel:
einerKommune
bringenjeweils0,25Stellenanteile
miteinersozialpädagogischen
Fachkraft
dasseineLehrerstelle
besetztwerdenkann.Die
Kommune
stelltihrerseits
mindestens
eineStellezurVerfügung.
Daskommunale
Konzept
jeweilszweiSchulenbetreuenundsosiehtvor,dassdie beidenSchulsozialarbeiter/-innen
mitan allenSchulensozialpädagogische
Angebote
verankert
sind.