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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 267/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,5 MB
Datum
30.06.2009
Erstellt
30.06.09, 22:14
Aktualisiert
30.06.09, 22:14
Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 267/2009) Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage 267/2009)

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Inhalt der Datei

4 rtuLort { LVR-Dez.Schulen,Jugend/ Landesjugendamt 50663Köln ^,"Ilil;il;lißl?E Telefon: 0221/809-6932 E-Mait: alexander.mavröudis@lvr.de Erlass,,Beschäftigung von Fachkräftenfür Schulsozialarbeit an Schulenin NRW" Ergebnisdes Abstimmungsgesprächs mit HerrnThünkenund HerrnRosarius, Ministerium für Schuleund Weiterbildung NRW,am 15.10.2008 BeidemGespräch wurden,u.a.vor demHintergrund von Beratungsanfragen von - mitfolgenden Kommunen, mehrerePunktedes Erlassesvom 25.04.2008 besprochen Ergebnissen: 1. Zu Punkt 1.1, 4. Absatz: ,,DieunbefristeteEinstellungvon Fachkräftenfür Schulsozialarbeit auf Stellendes LandesNordrhein-Westfalen... so//grundsätzlichin dem Umfangeffolgen, wie diejeweilige Kommuneoder derjeweilige Kommunalverbandoder derjeweilige sonsfigeTrägergleichzeitigsozialpädagogrsches PersonalfürSchulsozialarbeit aus eigenen Mittelnzur Verfügungstelltoder sozialpädagogisches PersonaldesörtlichenTrägersder öffentlichenJugendhilfeoder einesTrägersder freienJugendhilfefür diejeweilige Schule zur Verfügungsteht." Der Hinweis,,fürdiejeweiligeSchule"bedeutetnicht,dassimmerein schulscharfes Matching erfolgenmuss.Bezugspunkt sindhiervielmehrdieStellenundschulbezogenen Leistungen der Kommuneinsgesamt, die denseitensdesLandesbereitgestellten Stellenvom Umfang herentsprechen müssen.Dasbedeutetu.a.: - Grundsätzlich ist es möglich,dassdieSchuleX eineLehrerstelle umwidmet, die kommunalesozialpädagogische Fachkraft aberan eineranderenSchuleY zum Einsatzkommt. Voraussetzung ist hier,dassim BereichdesSchulträgers ein ausgewogenes Verhältnis zwischenFachkräften für Schulsozialarbeit im Dienstder KommuneundsozialpädagogischenFachkräften im DienstdesLandesNordrhein-Westfalen bestehtunddasses,wie im ErlassunterPunkt2.1gefordert, abgestimmte Planungen undverbindliche AbsprachenzwischenKommuneundSchulen. - WerdenLehrerstellen an SchuleneinerKommune neumitsozialpädagogischen Fachkräftenbesetzt,so ist vom Grundsatzher auchdie Kommuneverpflichtet, entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen.DerHinweisaufbereitsbestehende Stelleni.S.v. jetzt gefordert" gemäß (u.a. ist das Land reicht nicht Hier ist vielmehr aus. Erlass ,,und Punkt2.1)einkommunales Gesamtkonzept zu denkommunalen StellenundschulbezogenenLeistungen vorzulegen, mitdemzudemdie Nachhaltigkeit deskommunalen Engagements im Bereichder Schulsozialarbeit deutlichgemachtwird. 2. Ebenfallsmit Blickauf Punkt1.1,4.Absatzgehtes um die Frage,ob Kommunen oder ein Kommunalverband odereinsonstiger TrägervonderVerpflichtung ausgenommen werdenkann,gleichzeitig sozialpädagogisches Personal für Schulsozialarbeit auseigenenMit- -2- telnodersozialpädagogisches Personal desörtlichen Trägersder öffentlichen Jugendhilfe jeweilige odereinesTrägersderfreienJugendhilfe für die Sclrulezur Verfügung iu stellen. Hierwirdfestgehalten, dassdieseVerpflichtung vomGrundsatz herbestehenbleibt.Beiden Rheinischen Förderschulen des Landschaftsverbandes Rheinland ist aberdieVorlageeines im BereichdesSchulträgers abgestimmten sozialräumlich bezogenen Handlungskonzeptes - Jugendamt der örtlichen Jugendhilfe oderfreierTräger- nichterforderlich, da dieseeinen Zuschnitthabenundes angesichts überregionalen der in der RegelgroßenAnzahlder Herkunftskommunen der Schüler/-innen nichtmöglichist,verbindliche Absprachen im Sinnevon jeweiligen Punkt2.1des Erlassesmitden Trägernderöffentlichen Jugendhilfe oderdenTrägernder freienJugendhilfe zu treffen. Entsprechende Anträgevon Schulträgern wärenim Vorfeldzu beraten- auchhinsichtlich Aufgabenprofils desvorgesehenen der sozialpädagogischen Fachkräfte. 3. Zu Punkt2.2: ,,Unabhängig vondenim Landeshaushalt ausgebrachten Stellenfür Fachkräftefür Schulsozialarbeit können Schulenmit einerStellenzahlvonbiszu 100 Stellenin der Regel biszu eine Lehrerstelleund Schulenmit einerStellenzahlvon mehr als 100der zuvorgenanntenStellenbiszu zwei Lehrerstellen mit Fachkräftenfür Schulsozialarbeit besetzen." Umauchkleineren Schulendie Möglichkeit zu geben,Angeboteder Schulsozialarbeit im Schulprogramm zu verankern, ist auchhiervomGrundsatz hereineschulübergreifende Planungmöglich.Dasheißtkonkret:MehrereSchuleneinerKommunekönnenanteiligLehrerstellen,um die Besetzung stellenzurVerfügung einerLehrerstelle miteinersozialpädagogischenFachkraft zu ermöglichen. Voraussetzung hierfürist: - Es gibtabgestimmte Planungen Absprachen zurischen undverbindliche Kommuneund denSchulen,die sicherstellen,dassfürjedeSchuleAngeboteder Schulsozialarbeit zur Verfügunggestelltwerden. - Einesozialpädagogische Fachkraft soll,ungeachtet derAnstellungsträgerschaft, vom Grundsatz herfür höchstens zweiSchulenzuständig sein. - Beider Bereitstellung von schulbezogenen Angeboten der Kommune(2.8.ausdemBeist diesentsprechend zu berücksichtigen. reichJugendsozialarbeit) VierGrundschulen ein,so Am Beispiel: einerKommune bringenjeweils0,25Stellenanteile miteinersozialpädagogischen Fachkraft dasseineLehrerstelle besetztwerdenkann.Die Kommune stelltihrerseits mindestens eineStellezurVerfügung. Daskommunale Konzept jeweilszweiSchulenbetreuenundsosiehtvor,dassdie beidenSchulsozialarbeiter/-innen mitan allenSchulensozialpädagogische Angebote verankert sind.