Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
30.06.09, 22:14
Aktualisiert
30.06.09, 22:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II/330.10.12
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
16.06.2009
X
30.06.2009
X
Herr Schüngel
(Verfasser/in)
248/2009
nö. S. TOP
03.06.2009
(Datum)
BETREFF:
Anregung gem. § 24 GO NRW
hier: Datenschutz
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Friedens-Initiative/ Attac-Pulheim
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der HFA als Beschwerdeausschuss entspricht dem Anliegen des Bürgerantrages und empfiehlt
dem Rat, sich gegen die Erhebung, Speicherung und Bereitstellung digital erfasster Fotos von
Gebäuden- und Grundstücksansichten (für z. B. Google „Street View“) auszusprechen.
-1-
ERLÄUTERUNGEN:
Die Gruppe Friedeninitiative/Attac Pulheim erbittet mit Schreiben vom 06.05.2009 durch eine Gremienentscheidung dem Unternehmen Google die Verwendung digitaler Foto- und Videoaufzeichnungen aus dem Stadtgebiet Pulheim für deren Projekt „Street View“ zu untersagen, auch wenn
hierfür eine ausdrückliche Genehmigung nicht erforderlich ist.
Die Thematik wurde bereits, initiiert durch den gleichen Antragsteller, in der Sitzung des HFA vom
02.12.2008 (TOP 14) behandelt. In der Verwaltungsvorlage Nr: 180/2008 wurden die fehlenden,
rechtlichen Gegebenheiten einer kommunalen Einflussnahme dargestellt. Der HFA beschloss daraufhin einstimmig, die Problematik den Datenschutzbeauftragten von Bund und Land vorzutragen.
Dies ist erfolgt. Die Datenschutzbeauftragten haben diese Rechtsauffassung der Verwaltung bestätigt.
Zwischenzeitlich hatte die Gemeinde Kreuzau, in Kenntnis der unveränderten Rechtslage, einen
gesellschaftspolitischen Beschluss gefasst und diesen der Firma Google zugeleitet. Zum Zeitpunkt
der Vorlageerstellung gab es hierauf noch keine Reaktion der Firma Google.
Der hiesige Beschlussvorschlag verzichtet auf das von Kreuzau gewählte formelle Instrument des
Widerspruchs und trifft eine grundsätzliche politische Aussage.
Herpel
Dezernent
Schüngel
Amsleiter
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