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Beschlussvorlage (Anregung gem. § 24 GO NRW hier: Datenschutz)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
30.06.09, 22:14
Aktualisiert
30.06.09, 22:14
Beschlussvorlage (Anregung gem. § 24 GO NRW
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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat II/330.10.12 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 16.06.2009 X 30.06.2009 X Herr Schüngel (Verfasser/in) 248/2009 nö. S. TOP 03.06.2009 (Datum) BETREFF: Anregung gem. § 24 GO NRW hier: Datenschutz VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Friedens-Initiative/ Attac-Pulheim HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA als Beschwerdeausschuss entspricht dem Anliegen des Bürgerantrages und empfiehlt dem Rat, sich gegen die Erhebung, Speicherung und Bereitstellung digital erfasster Fotos von Gebäuden- und Grundstücksansichten (für z. B. Google „Street View“) auszusprechen. -1- ERLÄUTERUNGEN: Die Gruppe Friedeninitiative/Attac Pulheim erbittet mit Schreiben vom 06.05.2009 durch eine Gremienentscheidung dem Unternehmen Google die Verwendung digitaler Foto- und Videoaufzeichnungen aus dem Stadtgebiet Pulheim für deren Projekt „Street View“ zu untersagen, auch wenn hierfür eine ausdrückliche Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Thematik wurde bereits, initiiert durch den gleichen Antragsteller, in der Sitzung des HFA vom 02.12.2008 (TOP 14) behandelt. In der Verwaltungsvorlage Nr: 180/2008 wurden die fehlenden, rechtlichen Gegebenheiten einer kommunalen Einflussnahme dargestellt. Der HFA beschloss daraufhin einstimmig, die Problematik den Datenschutzbeauftragten von Bund und Land vorzutragen. Dies ist erfolgt. Die Datenschutzbeauftragten haben diese Rechtsauffassung der Verwaltung bestätigt. Zwischenzeitlich hatte die Gemeinde Kreuzau, in Kenntnis der unveränderten Rechtslage, einen gesellschaftspolitischen Beschluss gefasst und diesen der Firma Google zugeleitet. Zum Zeitpunkt der Vorlageerstellung gab es hierauf noch keine Reaktion der Firma Google. Der hiesige Beschlussvorschlag verzichtet auf das von Kreuzau gewählte formelle Instrument des Widerspruchs und trifft eine grundsätzliche politische Aussage. Herpel Dezernent Schüngel Amsleiter -2-