Daten
Kommune
Pulheim
Größe
94 kB
Datum
30.06.2009
Erstellt
30.06.09, 22:14
Aktualisiert
30.06.09, 22:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Umweltbericht – Teil der Begründung zum BP Nr 88 „Dansweiler“-
23.9.08
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1
1
2
6.1
6.1.1
6.1.2
INHALT UND ZIELE DER PLANUNG
Das Vorhaben und seine Festsetzungen im Bebauungsplan
Darstellung der festgelegten Ziele des Umweltschutzes
6.2
BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN, PROGNOSEN SOWIE GEPLANTE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH
3
6.2.1
6.2.1.1
6.2.1.2
6.2.1.3
6.2.2
6.2.3
6.2.4
6.2.5
6.2.6
6.2.7
Schutzgut Mensch, seine Gesundheit und Bevölkerung
Lärm und Geruchsimmissionen
Schadstoffimmissionen
Aspekt Erholung und Regeneration
Schutzgut Klima/ Luft
Schutzgut Tiere/ Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaftsbild
Schutzgut Boden
Schutzgut Wasser
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
6.3
PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (NULL-VARIANTE,
STATUS-QUO-PROGNOSE)
12
6.4
ERGEBNIS DER PRÜFUNG ANDERWEITIGER PLANUNGSVARIANTEN
12
6.5
METHODIK DER UMWELTPRÜFUNG UND SCHWIERIGKEITEN
BEI DER ERMITTLUNG
13
6.6
MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING)
13
6.7
ZUSAMMENFASSUNG DES UMWELTBERICHTES
15
HAACKEN + HAMMERMANN
Landschaftsarchitekten /
Ingenieure
- Gertrudisstr. 18
- 42651 Solingen
- Tel. 0212 / 2543506 Fax 0212 / 2543502
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11
12
Umweltbericht – Teil der Begründung zum BP Nr 88 „Dansweiler“-
23.9.08
6.1.
INHALT UND ZIELE DER PLANUNG
6.1.1
Das Vorhaben und seine Festsetzungen im Bebauungsplan
gem. Punkt 1 a) der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 4, §§ 2 a und 4 c) BauGB 2007
Der Bebauungsplan Nr. 88 Dansweiler soll die bereits nördlich des Plangebietes eingeleitete
bauliche Entwicklung (Bebauungsplan Nr. 61/3) für eine Wohnbebauung fortsetzen, wobei die
vorhandene Bebauungsstruktur in Form von 2-geschossigen Doppelhäusern übernommen
werden soll. Westlich wird das Plangebiet durch ein bestehendes Wohnhaus mit Anlagen zur
Hobbypferdehaltung begrenzt, im Süden und Osten bilden Wirtschaftswege die Begrenzung
des Gebietes, an die sich in Richtung der K 25 weitere Ackerflächen anschließen. Da das Plangebiet im Flächennutzungsplan (FNP) als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist, wird
parallel zum Bebauungsplanverfahren auch eine Änderung des FNP angestrebt.
Vorgesehen ist der Neubau von 30 Wohneinheiten in Form von Einfamilien-Doppelhäusern auf
einer bisher als Acker genutzten, ca. 1,4 ha großen Fläche am südlichen Ortsrand des Stadtteils Dansweiler. Bei der vorgesehenen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 für das geplante Allgemeine Wohngebiet (WA) ist von einer maximal möglichen Versiegelungsrate der überbaubaren Grundstücke (Flächengröße ca. 8.800 qm) von ca. 60 % auszugehen. Mindestens 3.500
qm werden folglich als Gartenfläche hergestellt.
Für die verkehrliche Anbindung soll eine Fortführung der von Norden kommenden Liethenstraße über den vorhandenen Wirtschaftsweg (Schiffgesweg) bis zur K 25 erfolgen, wobei die
Durchfahrt am heutigen Ausbauende unterbrochen wird. An der Einmündung der ausgebauten
Liethenstraße wird die K 25 mit einer Linksabbieger-Spur aus der Fahrtrichtung Freimersdorf
ausgebaut.
Das Plangebiet selbst wurde aus dem Geltungsbereich des rechtsgültigen Landschaftsplans
bereits herausgenommen. Nur der Ausbauabschnitt der K 25 mit der vorhandenen Baumreihe
liegt im Geltungsbereich, wobei die Bäume als Geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt
sind und erhalten werden müssen.
Die von der weitergeführten Liethenstraße ausgehende U-förmige Erschließungsstraße endet
mit einer kleinen Platzfläche als Sackgasse. Darüberhinaus verbinden kleinere Stichstraßen
und Fußwege die geplante Bebauung mit dem vorhandenen Wirtschaftsweg im Süden und der
neu ausgebauten Liethenstraße im Osten. Im Straßenraum sowie in den Vorgärten entlang
der Liethenstraße werden insgesamt 11 Bäume zur Bepflanzung festgesetzt.
Der zukünftig nach Süden verlagerte Ortsrand wird durch eine ca. 1.700 qm große Grünfläche
mit Versickerungsbecken für Niederschlagswasser und landschaftsgerecht mit Gehölzen bepflanztem Lärmschutzwall neu definiert. Zur weiteren Kompensation von Eingriffen in Natur
und Landschaft sind Ersatzmaßnahmen außerhalb des Plangebietes vorgesehen, die z.B. über
das Ökokonto der Stadt Pulheim abgewickelt werden. Eine vertragliche Regelung zwischen der
Stadt Pulheim und dem Investor erfolgt noch im Laufe des weiteren Bebauungsplanverfahrens.
HAACKEN + HAMMERMANN
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Ingenieure
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Umweltbericht – Teil der Begründung zum BP Nr 88 „Dansweiler“6.1.2
23.9.08
Darstellung der festgelegten Ziele des Umweltschutzes
gem. Punkt 1 b) der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 4, §§ 2 a und 4 c) BauGB 2007
Zur Überprüfung einer Berücksichtigung der festgelegten Ziele des Umweltschutzes und sonstiger Umweltbelange ist im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Träger öffentlicher Belange der Verfahrensschritt des `Scopings´bereits erfolgt. Die daraus resultierenden
Bedenken und Anregungen sind bereits in die Planung eingeflossen.
Planungsrelevante Grundsätze bzw. allgemeine Ziele des Umweltschutzes sind in
übergeordneten Gesetzen - im wesentlich § 1 BauGB sowie § 1a BauGB - enthalten
und in der Abwägung (nach § 1 Abs. 7 BauGB) zu berücksichtigen.
In der folgenden Tabelle ist dargestellt, in welchen einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen Ziele des Umweltschutzes festgesetzt sind, die für den Bebauungsplan von Bedeutung
sind. Außerdem ist aufgelistet, durch welche Planungen und Gutachten die Ziele und Umweltbelange bei der Aufstellung der Planung berücksichtigt wurden.
Ziel
Gesetzliche Grundlagen
Fachpläne/ Gutachten
Schutz des Menschen, seine
Gesundheit und seine Bevölkerung
vor schädlichen Umweltauswirkungen (Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u.ä. Vorgänge),
Sicherstellung von Erholung und
Regeneration
EU-Richtlinien
PM 10)
Verkehrskonzept
Schiffgesweg
(Stadt Pulheim, 1999)
Schutz von Luft/Klima
Schutz von Pflanzen/ Tieren,
biologische Vielfalt,
Landschaftsbild
(Feinstaubbelastung
EnEV (Energieeinsparverordnung
BImSchG, Fassung v. 26.9.2002
DIN 18005 (Juli 2002)
DIN 18005, Orientierungswerte
(1987)
DIN 45641 (Mittelung Schallpegel
(1990)
DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau
1989)
RLS 90 (Richtlinien Lärmschutz an
Straßen, 1990)
VDI 2719 (Schalldämmung an Fenstern, 1987)
s.o.:EU-Richtlinien (Feinstaubbelastung PM 10)
LG NW (Landschaftsgesetz von Nordrhein-Westfalen §§ 4-6)
BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz,
§§ 18-21)
Schutz des Bodens
Landesbodenschutzgesetz
(LBodSchG, § 4 Abs. 2)
ATV-DVWK-A 138, Januar 2002 (Versickerung)
Schutz des Wassers
Schutz von Kultur- und Sachgütern
LWG NW (Landeswasserges. Nordrhein-Westfalen,§ 51a)
Wasserschutzgebietsverordnung
Weiler
§§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz
NW (archäologische Bodenfunde,
Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege–Außenst. Bonn)
Gutachterliche
Stellungnahme
zur Bewertung der Geruchsemissionen vom Pferdehof Nolte
(Graner + Partner, Juni 2003)
Gutachten zu den Auswirkungen
des Verkehrslärms von der K 25
(Graner + Partner, Mai 2008)
LUA-Messwerte
Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP, HAACKEN + HAMMERMANN, Sept. 2008)
Landschaftsplan Nr. 7, rechtsgültig seit 29.12.1992
Karte
„Schutzwürdige
Böden
Nordrhein-Westfalen“ (Geologisches Landesamt NRW, 1998)
Baugrunduntersuchung/ Hydrogeologisches Gutachten (OWS,
Januar 2008)
s.o.:
Baugrunduntersuchung/
Hydrogeologisches
Gutachten
(OWS, Januar 2008)
Die geltenden Grenzwerte und Maßnahmen dienen der Einhaltung und Erreichung von Umweltschutzzielen. Diese sind ausführlich jeweils zu den Auswirkungen auf die einzelnen
Schutzgüter in Kapitel 2 beschrieben.
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Umweltbericht – Teil der Begründung zum BP Nr 88 „Dansweiler“-
6.2
23.9.08
BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN, PROGNOSE SOWIE GEPLANTE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH
gem. Punkt 2 a) bis d) der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 4, §§ 2 a und 4 c) BauGB
2007
6.2.1.1
Schutzgut Mensch, seine Gesundheit und Bevölkerung
Lärm und Geruch
Von der Bebauungsplanung gehen grundsätzlich keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die Umgebung aus. Als neu entstehende Lärmquellen gelten der Verkehr im
neuen Wohngebiet.
Beschreibung des Bestandes und Bewertung
Als potentielle Lärmquellen gelten vor Verwirklichung der Bebauungsplanung der Verkehrslärm von der K 25 sowie gelegentlich die landwirtschaftlichen Fahrzeuge auf dem Acker, den
Wirtschaftswegen und ggfls. mögliche Lärmeinwirkungen von der Hoflage durch Ausübung von
Reitsport. Geruchsbelästigungen können bedingt durch die landwirtschaftliche Nutzung von
den angrenzenden Flächen (z.B. durch Düngung) und die private Pferdehaltung auf dem Hof
ausgehen.
Um einen ausreichenden Schallschutz für die geplante Wohnbebauung gewährleisten zu können, wurde eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben (Schalltechnisches Prognosegutachten, GRANER + PARTNER, Lichtenweg 15, 51465 Bergisch-Gladbach, Mai 2008).
Prognose bei Durchführung der Planung
Das Plangebiet entspricht von der Verdichtung her und dem damit verbundenen Verkehrsaufkommen der übrigen Bebauungsstruktur. Unzumutbare Beeinträchtigungen für die angrenzenden Bewohner sind nicht zu erwarten, da der Anliegerverkehr durch die neue Bebauung
nur geringfügig zunehmen wird. Aufgrund der Lage des Plangebietes und der Abbindung der
neu auszubauenden Liethenstraße am heutigen Ausbauende ist kein belastender Fremd- oder
Durchgangsverkehr zu erwarten.
Insgesamt wird die zusätzliche Beeinträchtigung durch Lärm, die von dem neuen Bebauungsplangebiet ausgeht, zu vernachlässigen sein. Die Tierhaltung von 5 bis 6 Pferden in der vorhandenen Hoflage steht im Einklang mit den Immissionsschutz-Vorschriften (s. Gutachterliche
Stellungnahme GRANER + PARTNER, 2003), so dass relevante Geruchsbelästigungen bei einem Heranrücken der Bebauung ausgeschlossen werden können.
Das schalltechnische Prognose-Gutachten (GRANER+ PARTNER, Mai 2008) kommt zu dem
Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der Erstellung eines 3 m hohen Erdwalles an der südlichen Grenze des Vorhabengebietes die Orientierungswerte der DIN 18005 für WR-Gebiete
immer noch teilweise überschritten werden, wenn von der derzeit zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf der K 25 ausgegangen wird. Falls der geplante Knotenpunkt zur Anbindung des Baugebietes an die K 25 zu einer vom Straßenplaner empfohlenen Reduzierung
auf 50 km/h führt, kann mit einer Reduzierung der prognostizierten Verkehrslärmimmissionen
von ca. 4-5 dB(A) tags und nachts erwartet werden.
HAACKEN + HAMMERMANN
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Umweltbericht – Teil der Begründung zum BP Nr 88 „Dansweiler“-
23.9.08
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Maßnahmen zum Lärmschutz für die neue Bebauung sind in Form von verschiedenen Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.
Aktiver Lärmschutz
Der von der K 25 ausgehende Lärm kann durch einen 3 m hohen bepflanzten Erdwall bzw.
eine Lärmschutzwand entlang der südlichen Plangebietesgrenze gemindert werden.
Passiver Lärmschutz - Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen
Umwelteinwirkungen gem. § 9 (1) 24 BauGB
Je nach Lage der Baufenster für die geplante Bebauung werden trotz des Lärmschutzwalls
bzw. der -wand verschiedene Überschreitungen der Orientierungswerte für Reine Wohngebiete
(WR) prognostiziert und deshalb gemäß DIN 4109 im Bebauungsplan die Lärmpegelbereiche I
– IV festgesetzt. Diese erfordern unterschiedliche Anforderungen an die Luftschalldämmung
der Außenbauteile (Wand, Fenster, Dach usw.) für die Räume, die zum dauernden Aufenthalt
von Menschen geeignet sind (z.B. nicht Bäder, Treppenhäuser). Für die Lüftung bei Nacht wird
die Anordnung von schallgedämmten fensterunabhängigen Lüftungselementen empfohlen, da
der Schutz gegen Außenlärm durch die Bauteile nur bei geschlossenen Fenstern voll wirksam
ist.
6.2.1.2
Schadstoffemissionen
Von der Bebauungsplanung gehen grundsätzlich keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die Umgebung aus.
Beschreibung des Bestandes und Bewertung
Zur genaueren Beurteilung der Grundbelastung durch Immissionen eignen sich grundsätzlich
die Daten der LUA-Stationen (Messstationen des Landesumweltamtes NRW, s.
www.lua.nrw.de). Die nächsten Stationen befinden sich östlich des Plangebietes (KölnChorweiler (Hintergrundstation), Köln Turiner Straße und Köln-Hürth (Verkehrsstationen) jedoch Pulheim selbst weist keine Stationen auf. Aufgrund einer flächendeckenden Immissionsprognose für NRW insgesamt lässt sich aber (beispielhaft bezogen auf die Daten des
30.4.2008/16.06.08, Stunden- bzw. Tagesmittelwerte) für eine Ersteinschätzung feststellen,
dass sich alle Daten in ihrer Tendenz im sehr guten bis mittleren Bereich (auf einer Skala von
1 bis 6) befinden:
Ozon
SO2 (Schwefeldioxid)
NO2 (Stickstoffdioxid)
PM10 (Feinstaubbelastung)
CO (Kohlenmonoxid)
Benzol
3/3
1/1
2/1
1/2
1/1
1/1
Prognose bei Durchführung der Planung
Durch die neu geplante Bebauung selbst ist keine nennenswerte Erhöhung der Luftschadstoffbelastung im Vorhabengebiet oder für dessen Umgebung zu erwarten.
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Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Unter Beachtung der aktuellen Schall- Wärmeschutzvorschriften (insbesondere der Energieeinsparverordnung EnEV) könnten Emissionen verringert werden. Durch den Einsatz energiesparender Heizungssysteme und Beachtung der aktuellen Wärmeschutzvorschriften ist aber
allgemein von einer weitgehenden Vermeidung negativer Auswirkungen durch Emissionen
auszugehen.
Es wäre begrüßenswert, die Energiebedarfswerte deutlich unterhalb der EnEV-Werte zu realisieren. Ebenso der Einsatz erneuerbarer Energien sowie ggfls. ein Verbrennungsverbot für
Kamine.
Durchgangsverkehr wird vermieden, indem die Durchfahrt von Pkw auf der Liethenstraße in
Höhe des heutigen Ausbauendes verhindert wird.
6.2.1.3
Aspekt Erholung und Regeneration
Von der Bebauungsplanung gehen grundsätzlich keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erholungs- und Regenerationsfunktion des betroffenen Freiraums aus.
Beschreibung des Bestandes und Bewertung
Die Plangebietsfläche stellt heute eine landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche dar. An der östlichen Grenze verläuft die Liethenstraße als geschotterter Wirtschaftsweg und mündet in die
K 25. An der südlichen Grenze verläuft ebenfalls ein wasserdurchlässig befestigter Wirtschaftsweg. Entlang der westlichen Grenze zur Hoflage mit privater Pferdehaltung bzw. der
nördlichen Grenze zur vorhandenen Wohnbebauung verlaufen schmale Trampelpfade. Die
Wirtschaftswege werden offensichtlich zur wohnortnahen Erholung mit genutzt. Die Trampelpfade haben sich wahrscheinlich nach der Nutzung z.B. durch Hundehalter entwickelt. Allgemein wird der gesamte Landschaftsraum mit seiner Feldflur zwischen Ville im Westen (Königsdorfer Forst) und Brauweiler im Osten intensiv von Fußgängern, Radfahrern und Reitern
zum Zweck der Erholung genutzt.
Prognose bei Durchführung der Planung
Da durch die neue Bebauung nur die Trampelpfade verschwinden und das Wegenetz ansonsten intakt bleibt, ist keine nennenswerte Beeinträchtigung der Erholungsnutzung zu erwarten.
Das Landschaftsbild wird sich dahingehend eher positiv ändern, dass sich der Ortsrand - mit
einer intensiveren und landschaftsgerechteren Begrünung - bis an die Wirtschaftswege verschiebt.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung bzw. zum Ausgleich der Auswirkungen auf das
erholungsrelevante Landschaftsbild erfolgen in Form von grünordnerischen Maßnahmen wie
Straßenbegleitgrün, Sichtschutzpflanzung zur Hoflage und Ortsrandeingrünung entlang
der K 25. Fuß- und Radwege binden das Baugebiet an die umliegenden Wege an, so dass
eine Nutzung durch Anwohner und sonstige Erholungssuchende möglich ist.
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Ingenieure
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Schutzgut Klima und Luft
Von der Bebauungsplanung gehen grundsätzlich keine erheblichen Beeinträchtigungen des Lokalklimas oder der Luftqualität aus.
Beschreibung des Bestandes und Bewertung
Das Plangebiet, das hauptsächlich aus einer Ackerfläche besteht, ist baum- und strauchlos.
Die angrenzenden Wirtschaftswege besitzen eine wassergebundene Schotterdecke. Lediglich
ein kleines Trafohäuschen stellt eine versiegelte Fläche dar.
In lokalklimatischer Hinsicht ist eine gute Eignung der noch unbebauten Fläche zur Kaltluftentstehung und – abhängig von der Windrichtung – für den Frischlufttransport in die angrenzenden Wohngebiete vorhanden.
Prognose bei Durchführung der Planung
Durch die Neubebauung wird die günstige lokalklimatische Funktion zwar eingeschränkt, aber
durch die Erhaltung eines hohen Freiflächenanteils sind die negativen Auswirkungen auf das
Schutzgut Klima als nicht erheblich einzustufen. Die vorhandene Belastung der Luft durch
Hausbrand aus den angrenzenden Wohngebieten sowie durch Schadstoffe aus Verkehrsimmissionen ist insgesamt als nicht relevant einzustufen. Auch die Mehrbelastung infolge der Neubebauung ist nicht erheblich.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Die Begrenzung der Versiegelungsrate durch die Grundflächenzahl (GRZ), die Festsetzung von
grünordnerischen Maßnahmen sowie die Festsetzung der Versickerung von Dachflächenwasser
im Zuge des Bebauungsplans dienen der Verringerung der negativen lokalklimatischen Auswirkungen. Zur Verringerung der negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Luft durch Hausbrand werden die Vorschriften gemäß EnEV (Energieeinsparverordnung) eingehalten. Durch
die Abbindung der Liethenstraße in Höhe des heutigen Ausbauendes werden unnötige verkehrsbedingte Schadstoffemissionen vermieden.
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Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie Schutzgut Landschaft
Von der Bebauungsplanung gehen grundsätzlich keine erheblichen Beeinträchtigungen auf die Tier- und Pflanzenwelt sowie das Landschaftsbild aus. Es sollen neue Wohnbauflächen ausgewiesen werden mit dem Ziel, durch begleitende
Kompensationsmaßnahmen diesen neuen Eingriff möglichst im Plangebiet auszugleichen.
Beschreibung des Bestandes und Bewertung
Im Plangebiet selbst sind nur ökologischweniger wertvolle baum- und strauchlose Flächen in
Form von Acker, Weg und Saumvegetation vom Eingriff betroffen, an den im Osten und Süden
weitere Ackerflächen angrenzen. Die übrigen Grenzbereiche im Norden und Westen sowie der
Einmündungsbereich an der K 25 weisen einige schützenswerte Bäume auf. So wird das
Wohngebiet aus 2-geschossigen Doppelhäusern im Norden heute durch noch junge Gehölze
begrenzt, die auf der Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 61/3 als private
ökologische Ausgleichsflächen erstellt wurden. An der Grundstücksgrenze der Hoflage mit privater Pferdehaltung im Westen stockt eine einreihige Pflanzung aus Ziersträuchern und einigen jungen Bäumen. Im Unterschied zum überwiegenden Teils des Bebauungsplans liegt nur
der geplante Ausbaubereich der K 25 im Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 7 „Rommerskirchener Lössplatte“ mit dem Entwicklungsziel „Anreicherung“. Dort sind die hier stockenden Straßenbäume als Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 2.4-55 festgesetzt. Es
handelt sich um insgesamt 67 Linden und acht Ahornbäume zwischen Neufreimersdorf und
Brauweiler. Die Bäume wurden wegen ihrer Bedeutung zur Belebung und Gliederung des
Landschaftsbildes gemäß § 23 b Landschaftsgesetz NW geschützt.
Eine Beschreibung und Bewertung der betroffenen Flächen liegt in Form des Landschaftspflegerischen Begleitplans (HAACKEN + HAMMERMANN, Stand April 2008) vor, der auf der rechtlichen Grundlage das LG NW (Landschaftsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen §§ 4-6) sowie des BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz §§ 18-21) erarbeitet wurde. Eine Untersuchung
der Fauna liegt nicht vor, Aussagen über Auswirkungen des Vorhabens auf die Tierwelt können demzufolge nicht gemacht werden. Aufgrund der ökologisch weniger wertvollen Biotopflächen ist aber davon auszugehen, dass erhebliche Beeinträchtigungen der Fauna nicht zu erwarten sind.
Allerdings sind ökologisch wertvolle Flächen ca. 1,2 km westlich des Plangebietes vorhanden,
die in Hinsicht auf den großräumigeren Biotopzusammenhang hier erwähnt werden. Negative
Auswirkungen der Planung auf diese Flächen sind aber nicht zu erwarten.
Es handelt sich um den Königsdorfer Forst, der am vom Braunkohletagebau verschonten Ostrand der Ville liegt. Forst. Hier sind noch großflächig ursprüngliche Ville-Wälder mit typischen
und frischen Perlgras-Buchenwäldern auf Löss und feuchte Eichen-Buchenwälder vorhanden.
Der Königsdorfer Forst ist gemäß dem Landschaftsplan des Rhein-Erft-Kreises als Naturschutzgebiet BM-015 ausgewiesen. Außerdem ist das Gebiet Bestandteil des Biotopkatasters
von NRW unter der Nr. BK-5006-020 sowie FFH-Gebiet (DE-5006-301) gemäß Anhang I der
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume
sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie).
Prognose bei Durchführung der Planung
Aufgrund der Gegebenheiten ist der ökologische Wert für Pflanzen und Tiere zurzeit als gering
einzustufen. Die mit der Umsetzung der Bebauungsplanung verbundenen Eingriffe in Natur
und Landschaft sind daher nicht erheblich und können durch Kompensationsmaßnahmen im
Plangebiet selbst und durch Ersatzmaßnahmen außerhalb ausgeglichen werden (s. Landschaftspflegerischer Begleitplan, HAACKEN + HAMMERMANN, Juli 2008).
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Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Zur Verringerung der Eingriffsauswirkungen werden im Bebauungsplan Festsetzungen bzw.
Vorschläge zur Verwendung von Schnitthecken, der Gestaltung von Vorgärten sowie der Begrünung von Müllboxen, Carports sowie Fassaden von Garagen und fensterlosen Wänden erstellt (gem. § 9 (4) BauGB in Verbindung mit 86 BauO NRW). Desweiteren erfolgt im Zuge der
Anlage der Erschließungsstraße die Pflanzung von insgesamt 11 mittelkronigen Laubbäumen
als Bestandteil des neuen Straßenbegleitgrüns (gem. § 9 (1) 25 a BauGB).
Die vorhandenen Straßenbäume an der K 25 (Geschützter Landschaftsbestandteil Nr. 2.4-55
gemäß Landschaftsplan) werden gemäß § 9(1) 25b BauGB zur Erhaltung festgesetzt. Darüber
hinaus sind während der Baumaßnahmen geeignete Schutzmaßnahmen für die zu erhaltenden
Gehölze durchzuführen (s. Landschaftspflegerischer Begleitplan).
Als Ausgleichsmaßnahmen wird gemäß § 9(1)15 BauGB die Herstellung einer ca. 1.700 qm
großen privaten Grünfläche festgesetzt. Sie umfasst einen Lärmschutzwall, die Fläche für eine
Lärmschutzwand und die landschaftsgerechte Bepflanzung des neuen Ortsrandes mit Sträuchern und Bäumen.
Die Fläche zur Anlage eines Versickerungsbeckens umfasst das Erdbecken selbst sowie umliegende Flächen zur Andienung und Eingrünung. Diese technische Anlage gilt zwar als Eingriff,
durch die naturnahe Ausgestaltung (Erdbecken, Wege in Schotterrasen, Strauchabpflanzung)
ist aber der ökologische Wert auf die Kompensation anrechenbar.
6.2.4
Schutzgut Boden
Von der Bebauungsplanung Nr. 88 `Dansweiler´gehen Beeinträchtigungen auf das
Schutzgut Boden aus, die - wie bei allen Baumaßnahmen - grundsätzlich nicht zu
vermeiden sind.
Beschreibung des Bestandes und Bewertung
Bodenaufbau/ Relief
Das Plangebiet liegt auf einer weitgehend ebenen Fläche (im Mittel ca. 78,5 m üNN), die von
der nordwestlichen Ecke mit ca. 79,6 m üNN auf 77,6 m üNN nach Südosten zur geplanten
Anbindung an die K 25 abfällt. Kleinflächig sind am Rand der Ackerfläche ca. bis 1 m hohe
Ablagerungen aus Boden, Gartenabfällen oder Bauschutt vorhanden.
Das derzeit vorliegende Hydrogeologische Gutachten (OWS Ingenieurgeologen, Greven, v.
25.01.08) sagt aus, dass bis zur maximalen Aufschlusstiefe von 4,6/6,4 m unter der Geländeoberkante quartäre Niederterrassenablagerungen aus Sand und Kies mit Schluff in variablen
Zusammensetzungen anstehen. Darüber liegt bis in 3,4/ 4,8 m unter Gelände Quartärer Löß
/ Lößlehm. Die darüber lagernden natürlichen Löß/ Lößlehmböden sind stellenweise anthropogen überformt mit geringen Anteilen an Bauschutt, Gartenabfällen, Bodenaushub, Ziegelbruch
und Glasresten - örtlich auch mit Schlacken. Die oberen 40 bis 50 cm bestehen aus humosem
Oberboden. Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen sind nicht bekannt.
Bodentypen / Schutzwürdigkeit
Die Lößböden sind dem Bodentyp der Parabraunerden zuzuordnen. Sie zeichnen sich durch
Tiefgründigkeit, eine gute Wasserhaltefunktion und einen hohen Wert für die Landwirtschaft
aus. Gemäß der Karte der schutzwürdigen Böden von Nordrhein-Westfalen handelt es sich um
Böden mit regional hoher Bodenfruchtbarkeit.
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23.9.08
Die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen weist auf Hinweis der RWE-Power AG (Köln)
in kleinen Teilbereichen des Plangebietes (im Nordosten und Süden) Böden aus, die humoses
Bodenmaterial enthalten.
Wasserdurchlässigkeit/ Versickerung
Das anfallende Wasser der Dachflächen, der Straßen und privaten Erschließungsflächen soll
zentral in einem Erdbecken im Südosten des Plangebietes versickert werden, was grundsätzlich möglich ist. .
Durch das Büro OWS (Greven) wurde im Januar 2008 ein hydrogeologisches Gutachten erstellt, um die Eignung der Böden zur Versickerung von Niederschlagwasser festzustellen. Danach weist die bislang landwirtschaftlich als Acker genutzte Fläche bei entsprechender technischer Durchführung eine Eignung zur Versickerung von Niederschlagswasser auf.
Schadstoffe
Im Rahmen der Bodenuntersuchungen wurde überwiegend nur natürlich gelagerter Boden
angetroffen, so dass Altablagerungen bzw. Altlasten nicht zu erwarten sind. Lediglich punktuell sind Ablagerungen aus Bauschutt, Gartenabfällen, Bodenaushub, Ziegelbruch und Glasresten - örtlich auch mit Schlacken - vorhanden.
Prognose bei Durchführung der Planung
Mit Versiegelungen, Bodenumlagerungen sowie Verdichtungen ist allgemein ein Verlust versickerungsfähiger Flächen und Eingriffe in den Bodenwasserhaushalt verbunden. Außerdem
entfällt die Funktion des Bodens als Lebensraum auf den versiegelten Flächen. Durch Verdichtungen und Bodenumlagerungen erfolgen auch darüber hinaus Beeinträchtigungen des
Bodens. Insbesondere die Bereiche mit hohem Anteil an humosem Bodenmaterial im Nordosten und Süden sind geringer tragfähig bzw. reagieren mit unterschiedlichen Setzungen.
Insgesamt sind jedoch keine – über das übliche, hier lokal eng begrenzte Maß hinaus - erheblichen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Eine Begrenzung der Beeinträchtigungen infolge von Versiegelungen wird im Bebauungsplangebiet durch die Festsetzungen der Grundflächenzahl (GRZ 0,4) erreicht.
Im Rahmen der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans erfolgen Hinweise zu allgemeinen Schutzmaßnahmen für Boden. Insbesondere ist danach der Oberboden zu sichern und
vor Ort wieder zu verwenden. Eventuell vorhandene Kontaminationen müssen entfernt werden und das Einbringen von verunreinigtem Boden ist untersagt.
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23.9.08
Die Versickerungsfähigkeit des Bodens innerhalb von Versickerungsanlagen ist durch die fachgerechte Herstellung dauerhaft zu gewährleisten (OWS, Hydrogeologisches Gutachten, Januar
2008).
Insbesondere die Flächen mit hohem Anteil an humosem Material (S. Bodenkarte von NRW,
Blatt L5106 sind gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr.
15.11 der Anlage zur Planzeichenverordnung als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung
ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind.
Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitshinweise im Erd- und
Grundbau“ und der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische
Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
6.2.5
Schutzgut Wasser
Von der Bebauungsplanung gehen grundsätzlich keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser aus.
Beschreibung des Bestandes und Bewertung
Oberflächengewässer
Entlang der südlichen Plangebietsgrenze verläuft neben dem Wirtschaftsweg ein wasserführender Graben, die „Brauweiler Ronne“. Es handelt sich um einen künstlich angelegten Entwässerungsgraben, der als Gewässer II. Ordnung eingestuft ist. Die Entwässerung erfolgt in
östlicher Richtung, wobei die Wasserführung nur temporär vorhanden ist Augenscheinlich ist
eine Belastung mit Abwässern vorhanden. Der Graben verläuft im Untersuchungsgebiet geradlinig und passiert im Bereich der Anbindung des „Schiffgesweges“ an die K 25 einen Durchlass. Er ist relativ naturfern ausgebaut mit einem Regelprofil aus sehr steilen, grasbewachsenen und gehölzlosen Böschungen.
Grundwasser
Der Grundwasserflurabstand beträgt gemäß dem aktuell vorliegenden hydrogeologischen Gutachten (OWS, Januar 2008) mindestens 10 m bzw. der maximale Grundwasserstand liegt bei
ca. 68 mNN. Dazu wurden zwar keine Messungen vorgenommen, aber die Bezirksregierung
Köln verwies auf Nachfrage auf langjährige Messdaten der Grundwassermessstellen der Umgebung.
Trotzdem das Grundwasser in relativ großer Tiefe ansteht, weisen die stark bindigen und daher nur gering wasserdurchlässigen Löß/-Lößlehmablagerungen örtliche Vernässungen auf.
Dabei handelt es sich um aufgestautes Sicker- und Schichtwasser, das während bzw. nach
Niederschlägen stark zeitverzögert in den tieferen Untergrund versickert.
Das Bebauungsplangebiet liegt in der Wasserschutzzone III b der Wassergewinnungsanlagen
Weiler und Worringen/Langel.
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Prognose bei Durchführung der Planung
Der Graben ist zurzeit durch die Planung nicht betroffen. Auf das Grundwasser ergeben sich
durch die geplanten Versiegelungen negative Auswirkungen durch die Verminderung der natürlichen Versickerungsrate.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Das Niederschlagswasser von den Dachflächen, den Straßen und von den privaten Erschließungsflächen soll gemäß § 51a Landeswassergesetz gesammelt und im Südosten des Plangebietes innerhalb einer Versickerungsmulde dem Grundwasser über eine Passage der belebten
Bodenzone wieder zugeführt werden.
Darüberhinaus wird vorgeschlagen, Stellplätze, Zufahrten und Wegeflächen mit sickerfähigen
Oberflächenbefestigungen zu erstellen. Die beiden neu geplanten Fuß- und Radwege sollen in
wassergebundener Wegedecke o. ä. hergestellt werden.
6.2.6
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Von der Bebauungsplanung gehen nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Kultur- und Sachgüter aus.
Beschreibung des Bestandes und Bewertung
Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Objekte zu verstehen, die von gesellschaftlicher
Bedeutung sind. Hierbei kann es sich um architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische
Schätze handeln, deren Nutzbarkeit bzw. Wertigkeit durch das Vorhaben eingeschränkt werden könnte.
Als Kultur- bzw. Sachgut ist die landwirtschaftliche Nutzbarkeit der Fläche in Form von Ackerfläche festzustellen. Es handelt sich um ertragreiche Standorte mit relativ hoher Bodenqualität, die dementsprechend einer sehr intensiven Bewirtschaftung unterliegen. Eine konkrete
Aussage zu möglichen Konflikten zwischen der Planung und den Belangen des Bodendenkmalschutzes ist auf der Basis der für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen derzeit nicht abschließend möglich, da in dieser Region bisher keine systematische Erfassung der Bodendenkmäler durchgeführt wurde.
Prognose bei Durchführung der Planung
In Hinsicht auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter sind mit der Planung Verluste von landwirtschaftlichen Nutzflächen verbunden. Es entfallen ca. 1,1 ha Ackerläche. Mögliche Auswirkungen der Planung auf das archäologische Kulturgut können nicht abgegeben werden.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Sollten bei Erdarbeiten Bodendenkmäler zutage treten, sind diese gemäß §§ 15 und 16 des
Denkmalschutzgesetzes NW der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Stadt Pulheim bzw.
dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Bonn, Tel. 0228-9834-187, Fax
0221-8284-0367 , unverzüglich zu melden. Aus diesem Grund erfolgen im Anschluss an die
textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Hinweise zu allgemeine Schutzmaßnahmen für
Bodendenkmäler.
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Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Erhebliche planungsrelevante Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.
6.3
PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (NULL-VARIANTE,
STATUS-QUO-PROGNOSE)
gem. Punkt 2 b der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 4, §§ 2 a und 4 c) BauGB 2007
Sollte das geplante Bebauungsplanverfahren nicht durchgeführt werden, würde sich an dem
heute dokumentierten Zustand der Ackernutzung (s. Landschaftspflegerischer Begleitplan;
April 2008) vermutlich auf längere Sicht nichts ändern.
6.4
ERGEBNIS DER PRÜFUNG ANDERWEITIGER PLANUNGSVARIANTEN
gem. Punkt 2 d) der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 4, §§ 2 a und 4 c) BauGB 2007
Der vorliegende Bebauungsplan wurde aufgrund eines städtebaulichen Entwurfes in Zusammenarbeit zwischen der Firma TEN BRINKE als Investor und der Stadt Pulheim als Fortführung
der im Norden vorhandenen städtebaulichen Entwicklung erstellt. Anderweitige Möglichkeiten
wurden nicht untersucht, da bisher kein Bebauungsplan bestand.
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Umweltbericht – Teil der Begründung zum BP Nr 88 „Dansweiler“6.5
23.9.08
METHODIK DER UMWELTPRÜFUNG UND SCHWIERIGKEITEN BEI DER ERMITTLUNG
Gem. Punkt 3 a) der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 4, §§ 2 a und 4 c) BauGB 2007
Der vorliegende Umweltbericht beschreibt und bewertet die im Rahmen der Umweltprüfung
ermittelten, voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Bebauungsplans (gem. §
2 Abs. 4 Satz 1 BauGB). Er dient damit der Aufbereitung des umweltrelevanten Abwägungsmaterials (im Sinne des § 2 Abs. 3 BauGB).
Der Umweltbericht bildet gem. § 2 a BauGB einen gesonderten Teil der Begründung
des Planentwurfes, die dem Entwurf des Bebauungsplans beizufügen ist. Er wird im Laufe
des Planungsprozesses insbesondere durch die Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung bis zum Ende des Verfahrens fortgeschrieben. Die Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung, die am 02.06.08 geendet hat, sind in die Planung sowie
den vorliegenden Umweltbericht bereits eingeflossen.
Er zeigt auf, wie die Umweltbelange in dieser Planung - auch aufgrund von speziell angefertigten Umweltgutachten (Geohydrologie/ Versickerung, Landschaftspflegerischer Begleitplan) –
sachgerecht berücksichtigt und aus ökologischer Sicht als abwägungserheblich gewichtet worden sind, bevor sie in den Prozess der Abwägung mit anderen Belangen einbezogen wurden.
Es bestanden keine Schwierigkeiten bei der Ermittlung.
6.6
Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
gem. Punkt 3 b) der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 4, §§ 2 a und 4 c) BauGB 2007
Nach § 4c BauGB haben die Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund
der Durchführung des Bauleitplanes eintreten können, zu überwachen. So sollen insbesondere
unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen frühzeitig ermittelt werden, um geeignete
Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können.
(Umwelt-)Behörden sind gem. § 4 Abs. 3 BauGB zur Unterrichtung der Gemeinde verpflichtet,
sofern ihnen Erkenntnisse über derartige Umweltauswirkungen bei der Durchführung des Bauleitplanes vorliegen.
Die festgesetzten Schutz-, Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen werden im Rahmen
der Umsetzung des Bebauungsplanes z.B. durch Abnahmen zumindest einmalig und stichprobenartig gemäß den Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung auf Vollzug überprüft.
Die geplante Ausgleichsmaßnahme in Form der Gehölzanpflanzungen auf dem Wall bzw. am
Ortsrand im Süden sowie die Anpflanzung von hochstämmigen Laubbäumen als Straßenbegleitgrün sowie die Ersatzmaßnahmen werden im Rahmen der Abnahme durch die Stadt Pulheim kontrolliert. Voraussichtlich wird zwischen der Firma TEN BRINKE als Investor und der
Stadt Pulheim im Erschließungsvertrag die Durchführung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Pflege geregelt. Danach erfolgt eine turnusmäßige Kontrolle der Einhaltung der
vertraglichen Regelungen durch die Stadt Pulheim und die Funktionserfüllung der Maßnahme.
Hinweise
Um vorsorglich unvorhergesehene, möglicherweise nachteilige Umweltauswirkungen zu vermeiden, sind für die Durchführung der Bebauungsplanung unter den Hinweisen Maßnahmen
aufgeführt, und zwar für die Fälle, wenn bisher nicht absehbare Bodendenkmale/-funde oder
Bodenverunreinigungen auftreten sollten.
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Unvorhergesehene Umweltauswirkungen
Nach dem jetzigen Stand der Planung sind aufgrund der vorangegangenen Untersuchungen
keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten.
Dennoch soll 5 Jahre nach der Plandurchführung überprüft werden, ob unvorhersehbare erhebliche nachteilige Auswirkungen und Beeinträchtigungen aufgetreten sind.
Nach dem bisherigen Planungs- und Kenntnisstand ergeben sich bei der Umsetzung
des mit dem Bebauungsplan angestrebten Bauvorhabens keine Hinweise auf erheblichen Beeinträchtigungen der Umwelt.
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6.7
23.9.08
ZUSAMMENFASSUNG DES UMWELTBERICHTES
gem. Punkt 3 c) der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 4, §§ 2 a und 4 c) BauGB 2007
Kurzbeschreibung des Vorhabens:
Ausweisung von Wohn- und Kompensationsflächen statt Fläche für die Landwirtschaft
Beschreibung der Umwelt:
Das Gebiet im Bereich überplanten „Fläche für die Landwirtschaft“ wird durch Ackerfläch
Wirtschaftswege und schmale Gräser- und Krautsäume ohne Gehölzaufwuchs geprägt
Prognose der voraussichtlichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der
Planung und geplanter Umfang der Kompensationsmaßnahmen
Schutzgüter
Kurzerläuterung
1.
Keine erhebliche Beeinträchtigung hinsichtlich Lärm,
Geruch und Schadstoffen, keine erhebliche Beeinträchtigung der Funktionen Erholung und Regeneration
Schutzgut Mensch,
seine Gesundheit
und Bevölkerung
Vermeidung, Verminderung, Ausgleich:
•
Beachtung der aktuellen Wärmeschutzvorschriften (insbesondere der Energieeinsparverordnung
EnEV)
•
Vermeidung von Durchgangsverkehr durch Abbindung der Liethenstraße in Höhe des heutigen
Ausbauendes
•
Anlage eines mit Gehölzen bepflanzten landschaftsgerechten Lärmschutzwall in Richtung der
K 25
•
Eingrünung des neu entstehenden südlichen
Ortsrandes
•
Anbindung des Baugebietes über Fuß- und Radwege an die umliegenden Wegeverbindungen
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Schutzgut Tiere/
Pflanzen, biologische Vielfalt
23.9.08
Keine erheblichen Beeinträchtigungen durch den Verlust von potentiellen Biotopflächen infolge Versiegelung durch Gebäude und Verkehrsflächen
Vermeidung, Verminderung, Ausgleich:
•
Anlage einer privaten Grünfläche mit Lärmschutzwall und -wand am südlichen Ortsrand mit
landschaftsgerechter Gehölzpflanzung, vertragliche Sicherung der Pflege
3.
Schutzgut Boden
•
Anlage eines Versickerungsbeckens in landschaftsgerechter Erdbauweise, Becken und Andienungsweg mit Wiese/Schotterrasen
•
Erhaltung der Bäume an der K 25 (geschützter
Landschaftsbestandteil)
•
Allgemeine Schutzmaßnahmen für vorhandene
Bäume
•
Baumpflanzungen im Bereich der Verkehrsflächen
(7 Stck) und der Vorgärten (4 Stck.)
•
Vorschläge zur Gestaltung von Vorgärten sowie
der Begrünung von Müllboxen, Carports und
fensterlosen Wänden
•
Durchführung von Ersatzmaßnahmen in Abstimmung mit der Stadt Pulheim (voraussichtlich im
Rahmen des Ökokontos)
Beeinträchtigung durch Bodenversiegelung/ Bodenumlagerung/ Verdichtung
Sicherstellung von Erholung und Regeneration
Vermeidung, Verminderung, Ausgleich:
•
Vermeidung der Veränderung schädlicher physikalischer Bodenveränderungen (insbesondere
zur Erhaltung der Versickerungsfähigkeit im Bereich von Versickerungsanlagen)
•
Hinweis im Bebauungsplan: Allgemeine Bodenschutzmaßnahmen (u.a. Wiederverwendung von
Oberboden)
•
Beschränkung der versiegelten Flächen durch
GRZ 0,4
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Umweltbericht – Teil der Begründung zum BP Nr 88 „Dansweiler“4.
Schutzgut Wasser
23.9.08
Keine erhebliche Beeinträchtigung infolge der Versickerung bzw. Ableitung von anfallendem Niederschlagswasser
Vermeidung, Verminderung, Ausgleich:
•
Einleitung des Niederschlagswassers der Dachflächen, der Straßen und privaten Erschließungsflächen gem. § 51a LWG in einer zentralen Regenversickerungsanlagen – Versickerung über die
belebte Bodenzone)
5.
•
Herstellung von Fuß- und Radwegen mit wasserdurchlässiger Wegedecke
•
Für offene Stellplätze, Zufahrten und Wege Empfehlung der Verwendung von Materialien, die eine Versickerung von Oberflächenwasser ermöglichen
.
Keine erhebliche Beeinträchtigung infolge zusätzlicher
Versiegelung und Emissionen
Schutzgut Luft/
Klima
Vermeidung, Verminderung, Ausgleich:
•
Erhalt und Ausbau von Gehölz- und Baumpflanzungen (Gehölzpflanzung innerhalb der privaten
Grünfläche im Süden, Anpflanzung von 11 Straßenbäumen, Ersatzmaßnahmen)
•
6.
Landschaft und Erholung
Reduktion der Verkehrsemissionen (Abbindung
der Liethenstraße/ Verhinderung von Durchgangsverkehr)
Keine erhebliche Beeinträchtigung infolge der zusätzlichen Bebauung am Ortsrand
Vermeidung, Verminderung, Ausgleich:
•
Erhaltung der landschaftsbildprägenden Bäume
an der K 25 (Geschützter Landschaftsbestandteil)
7.
Schutzgut Kulturund Sachgüter
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
•
Anlange von landschaftsgerechter Gehölzpflanzung auf dem Wall am südlichen Ortsrand
•
Anpflanzung von Straßenbäumen insbesondere
auch innerhalb der Vorgärten am östlichen Ortsrand
Keine erhebliche Beeinträchtigung
Vermeidung, Verminderung, Ausgleich:
Hinweis im Bebauungsplan zum Schutz evtl.
auftretender Bodendenkmäler
Erhebliche planungsrelevante Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten
Prognose bei Nichtdurchführung der 5. Planänderung (Null-Variante):
Erhaltung der heute vorhandenen intensiv genutzten Ackerfläche
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Umweltbericht – Teil der Begründung zum BP Nr 88 „Dansweiler“-
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Darstellung anderweitig geprüfter Lösungsmöglichkeiten:
Anderweitige Möglichkeiten wurden nicht untersucht, da bisher kein Bebauungsplan
bestand.
Methodik der Umweltprüfung Schwierigkeiten bei der Ermittlung
Bei der Aufbereitung des Abwägungsmaterials (u.a. Gutachten, Fachpläne) bestanden
keine Schwierigkeiten.
Monitoring:
Zur Einschätzung unvorhergesehener nachteiliger Umweltauswirkungen ist die Planung
bzw. Umsetzung durch Fachbehörden bzw. die Stadt auch zukünftig angemessen zu
prüfen
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