Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
25.08.2009
Erstellt
21.08.09, 21:26
Aktualisiert
21.08.09, 21:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
II / 52 10 20 / rf
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
25.08.2009
ö. S.
X
Herr Ritter
(Verfasser/in)
337/2009
nö. S. TOP
14.08.2009
(Datum)
BETREFF:
Zuwendung an Sportvereine 2009
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
X
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1.
Zuschuss zum 12. Pulheimer Staffelmarathon am 18.01.2009 in Höhe von 264,00 € gem.
Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien.
2.
Zuschuss zu den Fahrtkosten der 1. Damenhandballmannschaft des Pulheimer SportClubs 1924/57 e.V. in Höhe von 220,00 € gem. Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien.
3.
Zuschuss zu den Materialkosten der Pulheim Vipers in Höhe von 690,00 € gem. Ziffer 3.11
der Förderungsrichtlinien.
4.
Zuschuss zu den Mietkosten des TTC „Blau-Rot“ 1971 Geyen e.V. in Höhe von 590,00 €
gem. Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien.
5.
Fahrtkostenzuschuss für die 1. Herrenhandballmannschaft des Pulheimer Sport-Clubs.
1924/57 e.V. in Höhe von 220,50 € gem. Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien.
-1-
6.
Zuschuss für den 1. Pool-Billard-Club Pulheim e.V. für die Anschaffung eines Billardtisches
in Höhe von 200,00 € gem. Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien.
7.
Fahrtkostenzuschuss für die Basketball-Abteilung des TuS Schwarz-Weiss Brauweiler 1951
e.V. in Höhe von 742,00 € gem. Ziffer 3.5 der Förderungsrichtlinien.
ERLÄUTERUNGEN:
zu 1.
Mit Schreiben vom 08.04.2009 beantragte die Leichtathletik-Abteilung des Pulheimer SportClubs 1924/57 e.V. einen Zuschuss für die Durchführung des 12. Pulheimer Staffelmarathons am 18.01.2009.
Nach Angaben des Vereins überstiegen die Kosten die Einnahmen um einen Betrag von
1.320,00 €.
Aus diesem Grund wurde der Leichtathletik-Abteilung gem. Ziffer 3.11 ein Zuschussbetrag
in Höhe von 264,00 € (20 % der Kosten) gewährt.
zu 2.
Mit Schreiben vom 22.04.2009 beantragte die Handball-Abteilung des Pulheimer SportClubs 1924/57 e.V. einen Fahrtkostenzuschuss für die 1. Damenmannschaft. Gem. Ziffer
3.5 wurde ein Fahrtkostenzuschuss wie folgt gewährt:
2.940 km x 0,25 € =
Zuschuss der Stadt (30 %) =
735,00 €
220,00 €
zu 3.
Mit Schreiben vom 14.05.2009 beantragten die Pulheim Vipers einen Materialkostenzuschuss für einen neuen Anstrich des Skaterhockeyplatzes. Die Materialkosten betrugen
2.300,00 €.
Gem. Ziffer 3.11 der Förderungsrichtlinien wurde ein Zuschuss in Höhe von 690,00 € (30 %
der Kosten) gewährt.
zu 4.
Mit Schreiben vom 23.06.2009 beantragte der TTC „Blau-Rot„ 1971 Geyen e.V. einen Mietkostenzuschuss für die Durchführung von Wirbelsäulengymnastikkursen im Pfarrhaus Geyen.
Da dem Verein entsprechende Übungszeiten in der Turnhalle Sinthern/Geyen nicht gewährt werden können, wurden die kompletten Mietkosten in Höhe von 590,00 € übernommen.
zu 5.
Mit Schreiben vom 10.07.2009 beantragte die Handball-Abteilung des Pulheimer SportClubs 1924/57 e.V. einen Fahrtkostenzuschuss für die 1. Herrenmannschaft. Gem. Ziffer
3.5 wurde ein Fahrtkostenzuschuss wie folgt gewährt:
2.940 km x 0,25 € =
Zuschuss der Stadt (30 %) =
735,00 €
220,50 €
zu 6.
Mit Schreiben vom 17.07.2009 beantragte der 1. PBC Pulheim e.V. einen Zuschuss für die
Beschaffung eines Billardtisches.
Die Kosten für den Billardtisch betragen 2.000,00 €. Städtischerseits wurde ein Zuschuss in
Höhe von 200,00 € (10 % der Kosten) gewährt.
zu 7.
Mit Schreiben vom 29.07.2009 beantragte die Basketball-Abteilung des TuS SchwarzWeiss Brauweiler 1951 e.V. einen Fahrtkostenzuschuss.
Gem. Ziffer 3.5 wurde ein Zuschuss wie folgt gewährt:
9.894 km x 0,25 € =
Zuschuss der Stadt (30 %) =
2.473,50 €
742,00 €
-2-