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Beschlussvorlage (Aufhebung eines Sperrvermerkes im Produkt 006 001 001 Sachkonto 10000.5412000 (Aus- und Fortbildung städtische Kindergärten))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
08.09.2009
Erstellt
02.09.09, 21:34
Aktualisiert
02.09.09, 21:34
Beschlussvorlage (Aufhebung eines Sperrvermerkes im Produkt 006 001 001 Sachkonto 10000.5412000 (Aus- und Fortbildung städtische Kindergärten)) Beschlussvorlage (Aufhebung eines Sperrvermerkes im Produkt 006 001 001 Sachkonto 10000.5412000 (Aus- und Fortbildung städtische Kindergärten))

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss II/510 (Amt/Aktenzeichen) Termin 08.09.2009 ö. S. X Friedhelm Seibel (Verfasser/in) 292/2009 nö. S. TOP 17.06.2009 (Datum) BETREFF: Aufhebung eines Sperrvermerkes im Produkt 006 001 001 Sachkonto 10000.5412000 (Ausund Fortbildung städtische Kindergärten) VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: X ja ja Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: nein X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: € - im Haushalt des laufenden Jahres: 10.000.- € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: € € € X ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der HFA hebt den Sperrvermerk im HH 2009 auf dem Konto 10000.5412000 (Aus- und Fortbildung städtische Kindergärten) auf. ERLÄUTERUNGEN: Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2009 wurde beim o.g. Sachkonto ein Sperrvermerk angebracht. Begründend für die Mittelanmeldung des Fachamtes ist und war der gesetzliche Auftrag aus § 11 des Kinderbildungsgesetzes (Fortbildung und Evaluierung). Nach Abs. 1 dieses Paragrafen erfordert die Umsetzung des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrages eine ständige Fortbildung der mit dem Auftrag betrauten Personen. Weiter wird in Abs. 2 ausgeführt, dass zur Siche-1- rung und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen eine kontinuierliche Evaluierung erforderlich ist. Dafür sollen von den Trägern Qualitätskriterien entwickelt werden, die Aussagen über die Begleitung, Förderung und Herausforderung frühkindlicher Bildungsprozesse enthalten. Qualitätsentwicklungsmaßnahmen werden von den Trägern der Kindertageseinrichtungen in eigener Verantwortung durchgeführt. Zur Erfüllung dieses Auftrages ist externe Hilfe erforderlich. Das Fachamt konnte für den Einstieg in die Qualitätsentwicklung eine Pädagogin B.A. gewinnen, die neben fundierten theoretischen Kenntnissen über langjährige praktische Erfahrungen in der Arbeit mit unter dreijährigen Kindern verfügt. Das hinterlegte Konzept sieht eine praxis- und einrichtungsorientierte Implementierung von QE auf der Grundlage des Nationalen-Kriterien-Kataloges (NKK) vor. Die Grundkosten der geschlossenen Vereinbarung liegen bei rd. 5.300,00 €. Hinzu kommen noch weiter zu vereinbarende Stunden (Stundensatz 70,00 € brutto) für die weitergehende Schulung und Beratung der pädagogischen Teams in den Kindergärten, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die ursprünglich eingeplanten Mittel vollständig benötigt werden. Das Fachamt bittet daher darum, den Sperrvermerk aufzuheben und möchte bei dieser Gelegenheit deutlich machen, dass die weitere Qualifizierung der Kindertageseinrichtungen auch zukünftig nur durch die Bereitstellung adäquater Mittel für Aus- und Fortbildung erfolgreich sein kann. -2-