Daten
Kommune
Pulheim
Größe
7,9 kB
Datum
09.09.2009
Erstellt
03.09.09, 21:40
Aktualisiert
03.09.09, 21:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Mitteilungsvorlage 322/2009
II/320.36.72.32
Seite 1 von 1
Pulheim, den 01.04.2009
Vermerk
über eine gemeinsame Bereisung zu verschiedenen Verkehrsangelegenheiten im Stadtgebiet Pulheim
am 31.03.2009 mit Herrn Fuhs (Polizei), Herrn Königs (Tiefbauamt), Frau Hausmann (320) und dem
Unterzeichner (32)
Ergebnis:
01. Pulheim, Christianstr. 43 und 45, Sperrmarkierung VZ 299 StVO
Die Frage nach dem Fortbestand der Markierung wurde von Herrn RM Ehm im Umwelt- und
Planungsausschuss gestellt.
Die Teilnehmer stellen fest, dass die Sperrmarkierung zur Verdeutlichung des absoluten
Haltverbotes auf Grund der geringen Straßenbreite (4,50 – 4,75 m) zwingend notwendig ist. Eine
Parkfreigabe würde den fließenden Verkehr deutlich einschränken bzw. zum Erliegen bringen.
Für den besonderen Fall des Kranken- oder Rettungstransportes ist auch die Nutzung der
Gehwegfläche oder auch die Wartepflicht nachfolgender Fahrzeuge tolerabel.
Ein Regelungsbedarf besteht nicht.
Im Auftrag
gez.
Schüngel