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Beschlussvorlage (BP 33/9 Bw 1. und 2. Änderung 1301)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,5 MB
Datum
09.09.2009
Erstellt
03.09.09, 21:40
Aktualisiert
03.09.09, 21:40
Beschlussvorlage (BP 33/9 Bw 1. und 2. Änderung 1301)

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Inhalt der Datei

(Hinweis: Nur die Festsetzung unter Nr. 4 ist neu. Alle anderen textlichen Festsetzungen entsprechen denen des Bebauungsplans Nr. 33/9 Brauweiler, 2. Änderung.) Planungsrechtliche Festsetzungen A. 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 Kerngebiet - MK MK MK 1 2 MK* 1.1.1 Gemäß § 1 (5) BauNVO wird festgesetzt, dass die nach § 7 (2) BauNVO allgemein zulässige Art der Nutzung Nr. 2 Vergnügungsstätten 1,0 nicht zulässig ist. TH/WH 1.1.2 Gemäß § 1 (6) Nr. 1 BauNVO wird festgesetzt, dass die nach § 7 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässige Art der Nutzung Nr. 1 GH Tankstellen (...) nicht Bestandteil des Bebauungsplanes wird. g 1.1.3 Gemäß § 7 (2) Nr. 7 BauNVO wird festgesetzt, dass die Nutzungsart Nr. 7 Sonstige Wohnungen oberhalb des Erdgeschosses allgemein zulässig ist. 2. Höhe baulicher Anlagen Gemäß § 16 (2) Nr. 4 BauNVO sind durch Planeintrag die zulässigen Höhen baulicher Anlagen festgesetzt. Bezugshöhe ist die mittlere Höhe der an das Baugrundstück angrenzenden Verkehrsfläche. Dabei gilt als Traufhöhe die Höhe des Schnittpunktes der Außenwand mit der Oberkante der Dachhaut. Bei festgesetzten Wandhöhen (WH) beziehen sich die Werte auf die jeweils höchsten Punkte der jeweiligen Gebäudeumfassungswände. 3. Überbaubare Grundstücksflächen Gemäß § 23 (3) Satz 3 BauNVO wird festgesetzt, dass Tiefgaragen und die zu ihnen gehörenden Nebenräume ausnahmsweise auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind. 4. Öffentliche Verkehrsflächen GFL Das Befahren der in der Planzeichnung als „öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: "Fußgängerbereich“ festgesetzten Grundstücksflächen ist dem Anliegerverkehr in Form von Lieferfahrzeugen gestattet. Festsetzungen über die äußere Gestaltung gemäß § 86 BauO NRW B. 1. Dachform Zulässig sind Sattel-, Walm- und Pultdächer. Im MK* sind ausnahmsweise Flachdächer zulässig, sofern nur eine eingeschossige, maximal 5,0 m hohe Bebauung errichtet werden soll. 2. Dachaufbauten 2.1 Dachaufbauten sind nur bis zu einer Gesamtlänge von 2/3 der jeweiligen Trauflänge des Gebäudes zulässig. 2.2 Die Dachflächen der Dachaufbauten sind so auszubilden, dass ihr oberer Abschluss mindestens 1,00 m unterhalb des Firstes des Hauptdaches einbindet. DN 5 - 15° Im Übrigen finden die Regelungen der Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Kernbereich des Ortsteiles Brauweiler vom 13.09.1991 Anwendung. Nicht mehr anzuwenden sind die Festsetzungen der Satzung nach § 81 BauO NRW vom 25.04.1988 für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 33 Brauweiler, 7. Änderung. Das Plangebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone III B des Wasserwerkes Weiler. Das Baugesetzbuch vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.12.2008 (BGBl. I S. 3018). 2. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - Bau NVO) vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466). 3. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58). Darstellung des Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514). 6. Landeswassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25.06.1995 (GV. NRW. S. 926) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.12.2007 (GV. NRW. S. 708) 7. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 25.03.2002 (BGBl. I S. 1193) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986) 8. 9. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG Der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3(2) BauGB i.V.m. § 13(2) BauGB wurde am............................... vom Umwelt- und Planungsausschuss gefasst. Die öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom ........................bis .................................. Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung: ........................ ERNEUTE BETEILIGUNG Der Beschluss zur erneuten Beteiligung gem. § 4a(3) BauGB wurde am ........................ vom Umwelt- und Planungsausschuss gefasst. Pulheim, den ..................................... Pulheim, den ..................................... Pulheim, den ..................................... Pulheim, den ..................................... Pulheim, den ...................................... i.V........................................................................ Bürgermeister i.V........................................................................ Bürgermeister i.V........................................................................ Bürgermeister i.V........................................................................ Bürgermeister ............................................................................ Bürgermeister AUFSTELLUNGSBESCHLUSS Der Beschluss zur Aufstellung / Änderung gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) wurde am ......................... vom Umwelt- und Planungsausschuss gefasst. BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4(1) BauGB mit Schreiben vom .............................. unterrichtet worden. BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4(2) BauGB mit Schreiben vom .......................... unterrichtet worden. BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4(2) BauGB mit Schreiben vom .......................... unterrichtet worden. INKRAFTTRETEN Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 BauGB ist am ............................ erfolgt. Dieser Plan ist Urkundsplan. Planinhaltes 4. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung - BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 28.10.2008 (GV. NRW. S. 644). 5. BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT Der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) i.V.m. § 13(1) BauGB wurde am .......................... vom Umwelt- und Planungsausschuss gefasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom ........................... bis ............................. Ortssübliche Bekanntmachung: ........................... Dieser Plan stimmt mit dem Urkundsplan und den darauf verzeichneten Vermerken überein. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 23.10.2007 (BGBl. I S. 2470) Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom 11. März 1980 (GV. NRW. S. 226, 716) zuletzt geändert durch Artikel 259 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 274) SATZUNGSBESCHLUSS Der Rat hat am.............................. diesen Plan gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom ....................... bis...................... Ortsübliche Bekanntmachung der erneuten Auslegung : .......................... Langgasse 1. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses: ....................................... Pulheim, den .................................... Pulheim, den ..................................... Pulheim, den ..................................... Pulheim, den ..................................... Pulheim, den .................................... i.V........................................................................ Bürgermeister i.V........................................................................ Bürgermeister i.V........................................................................ Bürgermeister i.V........................................................................ Bürgermeister i.V........................................................................ Bürgermeister © Katasteramt Rhein-Erft-Kreis, 996/08