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Beschlussvorlage (Zulassung der Wahlvorschläge zur Kommunalwahl am 30. August 2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
15.07.2009
Erstellt
22.07.09, 21:29
Aktualisiert
22.07.09, 21:29
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Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Wahlausschuss II/32.330.12.91.11/8 Termin ö. S. 15.07.2009 X Herr MüllerBeyreiß (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 304/2009 nö. S. TOP 09.07.2009 (Datum) BETREFF: Zulassung der Wahlvorschläge zur Kommunalwahl am 30. August 2009 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Wahlausschuss beschließt gem. § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) die Zulassung der bis zum 13.07.09, 18.00 Uhr eingereichten Wahlvorschläge 1) der CDU 2) der SPD 3) der FDP 4) des Bündnis 90/ Die Grünen 5) des Bürgerverein Pulheim e.V. 6) Ahmet Dari, Kennwort: Chancengleichheit für die Kommunalwahl am 30.08.2009. -1- ERLÄUTERUNGEN: Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 14.08.08 forderte der Wahleiter zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten auf. Gemäß § 15 des KWahlG können Wahlvorschläge nur bis zum 13.07.09, 18.00 Uhr eingereicht werden. Bis zum Fristablauf wurden folgende Wahlvorschläge eingereicht: 1) Christlich Demokratische Union 2) Sozialdemokratische Partei Deutschlands 3) Freie Demokratische Partei 4) Bündnis 90/ Die Grünen 5) Bürgerverein Pulheim e.V. 6) Ahmet Dari, Kennwort: Chancengleichheit Die Zusammenstellung ist als Anlage 2 und 3 beigefügt. Die Wahlvorschläge wurden unverzüglich nach Eingang dahingehend überprüft, ob sie allen Voraussetzungen des KWahlG und der Kommunalwahlordnung (KWahlO) entsprechen. Hiernach kann festgestellt werden, dass alle vorliegenden Vorschläge ordnungsgemäß unterzeichnet/ mit Zustimmungserklärung versehen/ die Nachweise der ordnungsgemäßen Ausstellung der Bewerber erbracht waren und somit gültig sind. Die eingereichten Wahlvorschläge werden erst dann für die Kommunalwahl verbindlich gemacht, wenn sie vom Wahlausschuss zugelassen worden sind Es wird daher die Zulassung der Wahlvorschläge empfohlen. -2-