Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
16.09.2009
Erstellt
11.09.09, 21:29
Aktualisiert
11.09.09, 21:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
II/320.36.72.32
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
16.09.2009
X
Frau Hausmann
(Verfasser/in)
369/2009
nö. S. TOP
27.08.2009
(Datum)
BETREFF:
Freigabe des Marktplatzes für Radfahrer
hier: Antrag des Herrn Wolfgang Werner, ADFC KV Rhein-Erft e. V. Ortsgruppe Pulheim
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Wolfgang Werner, ADFC KV Rhein-Erft e. V. Ortsgruppe Pulheim
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1.Der Marktplatz in Pulheim wird für eine Übergangszeit von 3 Monaten für Fahrradfahrer, außer
an Markttagen, freigegeben.
Dazu wird unter dem Verkehrszeichen 239 StVO (Sonderweg für Fußgänger) das Zusatzschild
„für Radfahrer frei, außer an Markttagen“, installiert.
2. Alternativbeschluss:
Der Marktplatz und die Straße „Auf dem Driesch“ werden für eine Übergangszeit von 3 Monaten
für den Radfahrer unter gleichlautender Beschilderung freigegeben.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Ablauf der Probezeit über die Erkenntnisse des jeweils
getroffenen Beschlusses dem TVA zu berichten.
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ERLÄUTERUNGEN:
Herr Werner teilte per Mail vom 08.05.2009 an Amt 66 mit, dass sich im ADFC in Anbetracht der
verstärkten polizeilichen Kontrollen für Radfahrer die Beschwerden über die Sperrung des Marktplatzes in Pulheim für Fahrradfahrer häufen. Die Sperrung an Markttagen sei notwendig, sonst
aber völlig überflüssig, auch ohne das die „Herztour“ darüber gehe.
Er stellte daher den Antrag, unter dem Verkehrszeichen 239 StVO (Sonderweg für Fußgänger) das
Zusatzschild „für Radfahrer frei, außer an Markttagen“, zu installieren. Die verkehrslenkenden Behörden trafen sich im Rahmen der Bereisung am 01.07.2009 zu einem Ortstermin mit Herrn Werner auf dem Marktplatz.
Nach Erfahrungen der Polizei haben zahlreiche Städte des Rhein-Erft-Kreises positive Erfahrungen mit der Freigabe diverser Flächen für Radfahrer gemacht.
Als Argument gegen die Freigabe des Marktplatzes wurde die erhöhte Schutzbedürftigkeit des
Fußgängers, insbesondere im Bereich Auf dem Driesch, geltend gemacht, wo wegen Anlieferverkehr und einem in der Vergangenheit zu beklagenden Unfall ein erhöhter Schutz notwendig ist.
Als Alternative zur Öffnung des Marktplatzes und des Driesches für Radfahrer wurde eine Änderung der sogenannten „Herztour“ für Fahrradfahrer aufgezeigt, was aber nicht dem Interesse Herrn
Werners entsprach.
Als Argument für die Freigabe beider Bereiche wurde geltend gemacht, dass mangels weiterer
polizeilich feststellbarer Unfälle eine Versagung der Freimachung für Radfahrer den positiven Erfahrungen anderer Kommunen entgegenlaufe.
Einer Differenzierung der Bereiche Auf dem Driesch und des Marktplatzes wurde entgegengehalten, dass dies insofern keinen Sinn mache, als nach praktischen Erfahrungen die Radfahrer den
ganzen Bereich bereits nutzen und diese aufgrund der jeweiligen Gegebenheiten vor Ort faktisch
zum Schieben bzw. langsamen Radeln im eigenen Interesse der Unfallvermeidung angehalten
seien.
Die Vertreter der verkehrslenkenden Behörden kamen zu folgendem Ergebnis:
Der Marktplatz sowie der Bereich Auf dem Driesch sollen versuchsweise für eine Übergangszeit
von 3 Monaten für Radfahrer freigegeben werden. Nach Ablauf der befristeten neuen Regelung
soll anhand der in der Zwischenzeit dokumentierten Auffälligkeiten über das weitere Vorgehen
entschieden werden. Herr Werner gab bei dem Ortstermin bekannt, dass er aufgrund dieser Entscheidung ein bereits der Stadt vorliegendes Antragsschreiben zunächst zurückziehen wolle.
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