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Beschlussvorlage (Umsetzungskonzept zur Bürgerwerkstatt "Brauweiler")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
16.09.2009
Erstellt
11.09.09, 21:29
Aktualisiert
11.09.09, 21:29
Beschlussvorlage (Umsetzungskonzept zur Bürgerwerkstatt "Brauweiler") Beschlussvorlage (Umsetzungskonzept zur Bürgerwerkstatt "Brauweiler")

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr.: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr IV/660 Termin ö. S. 16.09.2009 X Herr Königs/ Herr Würtz (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 307/2009 nö. S. TOP 20.07.2009 (Datum) BETREFF: Umsetzungskonzept zur Bürgerwerkstatt "Brauweiler" VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1.) Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die seitens der Verwaltung erarbeitete Prioritätenliste auf Grundlage des Maßnahmenkataloges für den innerörtlichen Verkehr in Brauweiler zustimmend zur Kenntnis. 2.) Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Prioritätenliste mit den betroffenen Straßenbaulastträgern, dem Rhein-Erft-Kreis und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, abzustimmen und diese zwecks Beschlussfassung dem Ausschuss erneut vorzulegen. ERLÄUTERUNGEN: -1- Mit Beschluss vom 04.02.2009 hat der Ausschuss für Tiefbau- und Verkehr die Verwaltung beauftragt, den seitens des Planerbüros erarbeiteten Maßnahmenkatalog für den innerörtlichen Verkehr in ein Umsetzungskonzept einschließlich einer Kostendarstellung zu überführen. Ferner soll dargestellt werden, für welche Maßnahmen KAG-Beiträge erhoben werden müssen. Zwischenzeitlich hat die Verwaltung eine Prioritätenliste auf Basis des Maßnahmenkataloges erarbeitet, die als Anlage 1 der Vorlage beigefügt ist. Dabei wurden die einzelnen Maßnahmenvorschläge anhand der Priorität aus Sicht der Verwaltung bewertet. Hauptbewertungskriterium für die Prioritätensetzung ist die Verbesserung der z. Zt. vorhandenen verkehrlichen Situation, insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer . Anhand der Prioritätenlisten wird dabei erkennbar, dass für die größte Anzahl der Maßnahmenvorschläge die Zuständigkeit beim Rhein-Erft- Kreis ( Bernhardstr. ) bzw. dem Landesbetrieb Straßenbau NRW (Mathilden- bzw. Ehrenfriedstraße ) liegt. Zu besserer Übersicht wurden zudem die im Zuge der Bürgerwerkstatt erarbeiteten Maßnahmenvorschläge den vorliegenden Anträgen für den Innerörtlichen Verkehr in Brauweiler gegenübergestellt ( Anlage 2). Die Punkte des Maßnahmenkataloges die den ÖPNV betreffen (B01-B03 bzw. B+ G 8) wurden nicht bewertet, da die Verwaltung / Amt 20 vorsieht hierzu eine gesonderte Vorlage für eine der nächsten Sitzungen zu erstellen. Zu Punkt B 16 des Maßnahmenkataloges / Ausbau der Rendez-vous-Haltestelle an der Ehrenfriedstraße wird darauf hingewiesen, dass der TVA in der Sitzung vom 13.02.08 / TOP 5Vorlagen-Nr. 1494 die Entwurfsplanung der Buskaps beschlossen und die Verwaltung beauftragt hat, die weitere Vorgehensweise mit dem Rhein-Erft-Kreis abzustimmen. Eine konkrete Aussage bezüglich der Umsetzung der Maßnahme liegt z. Z. jedoch noch nicht vor. Aus Sicht der Verwaltung ist nach entsprechender Beschlussfassung durch den Ausschuss vorgesehen zeitnah die notwendigen Abstimmungsgespräche auf Grundlage der Prioritätenliste mit den betroffenen Straßenbaulastträgern zu führen ( siehe auch Sitzung vom Kreisausschuss am 10.06.2009 / Beschlussvorlage 118/2009 - Punkt 3 / Anlage 3) Im Rahmen dieser Gesprächen wird u. A. zu klären sein, welche Maßnahmenvorschläge relativ kurzfristig zu verwirklichen sind und wie die Finanzierung gesichert werden kann. Verwaltungsseitig wird versucht die ersten Ergebnisse dem TVA bis zur nächsten Sitzung zur Kenntnis bzw. zur Beschlussfassung vorzulegen. . -2-