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Beschlussvorlage (Anlage 3 zur Beschlussvorlage 307/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
187 kB
Datum
16.09.2009
Erstellt
11.09.09, 21:29
Aktualisiert
11.09.09, 21:29
Beschlussvorlage (Anlage  3 zur Beschlussvorlage 307/2009) Beschlussvorlage (Anlage  3 zur Beschlussvorlage 307/2009) Beschlussvorlage (Anlage  3 zur Beschlussvorlage 307/2009) Beschlussvorlage (Anlage  3 zur Beschlussvorlage 307/2009)

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Inhalt der Datei

Rhein-Erft-Kreis Beschlussvorlage Der Landrat - öffentlich Drucksache 118/2009 Aktenzeichen: 66 federführendes Amt: 66/1 Amt für Straßenbau und Verkehr Antragsteller: 66 Beratungsfolge Termin Verkehrsausschuss 04.06.2009 Kreisausschuss 10.06.2009 Bemerkungen Bürgerwerkstatt Glessen/ Brauweiler Beschlussvorschlag: 1. Das Ergebnis des Bürgerwerkstattverfahrens wird zur Kenntnis genommen. Der in den Grundzügen in der Bürgerwerkstatt konzipierte Umgehungsstraßenzug soll unter dem Arbeitstitel K 10n weiter verfolgt werden. Ferner soll von der Kreisverwaltung zügig die Aufnahme in den Landesstraßenbedarfsplan betrieben werden. Beide Teilabschnitte des Umgehungsstraßenzuges (Nordumgehung Bergheim- Glessen und Nordostumgehung Pulheim-Brauweiler) sollen gemeinsam projektiert und umgesetzt werden, damit sichergestellt ist, dass die positiven Wirkungen einer Umgehungsstraße für einen Ortsteil nicht zu Nachteilen für den benachbarten Ortsteil führt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine vertiefende Verkehrsuntersuchung in Auftrag zu geben, damit die Aufnahme des Umgehungsstraßenzuges in den Landesstraßenbedarfsplan auf der Basis konkretisierter und abgesicherter Prognosen beantragt werden kann. Vor Antragstellung ist das Ergebnis der Prognoseberechnungen den zuständigen Gremien der Städte Bergheim und Pulheim sowie des Rhein-Erft-Kreises zur abschließenden Beschlussfassung vorlegen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Stadt Pulheim und ggf. auch dem Landesbetrieb Straßen zeitnah eine Auflistung der gewünschten innerörtlichen Maßnahmen mit einer Prioritätenreihung zu erstellen und diese den zuständigen Gremien des Kreistages zur Beschlussfassung vorzulegen. Sachdarstellung: 1. Problem: Zwischen dem 11. September und dem 25. November 2008 wurde im Rahmen eines Bürgerwerkstattverfahrens mit insgesamt 5 Veranstaltungen die Verkehrssituation in Glessen, Brauweiler und Dansweiler diskutiert und eine Vielzahl von Lösungsansätzen erarbeitet. Diese bezogen sich sowohl auf innerörtliche als auch auf außerörtliche Maßnahmen (Umgehungsstraße). Zur Abschlussveranstaltung am 25. November 2008 waren neben der Bürgerschaft auch Vertreter der Stadträte und des Kreistages eingeladen worden; den Fraktionen wurde anschließend eine Zusammenfassung der Bürgerwerkstatt auf Datenträgern zugeleitet. In der Bürgerwerkstatt sind Lösungsansätze entwickelt worden, die in den Zuständigkeitsbereich der Städte Bergheim und Pulheim, des Landesbetriebes Straßen NRW und des Kreises fallen. Auf Grund der Überlegungen im Zusammenhang mit der Verkehrsentwicklungsplanung ist die Umgehungsstraße ein Hauptthema des Kreises; in Brauweiler ist der Kreis aber auch als Baulastträger der K 25 (Bernhardstraße) stark betroffen. Da die innerörtlichen Themenbereiche sehr komplex sind und nicht losgelöst von benachbarten Landes- und Gemeindestraßen betrachtet werden können, wurde auf Verwaltungsebene übereingekommen, insbesondere die innerörtlichen Themen zunächst in die kommunalen Ratsgremien und erst anschließend in die zuständigen Gremien des Kreistages hineinzutragen. Die zuständigen Gremien der Städte Bergheim und Pulheim haben am 11.03.2009 (siehe Anlage 1) bzw. am 04.02.2009 (siehe Anlage 2) bereits Beschlüsse gefasst. In der Bürgerwerkstatt wurden einige der bisher angedachten Umgehungsstraßenvarianten verworfen (insbesondere die Südumgehung), aber auch einige neue Varianten erarbeitet. Während des Werkstatttages in Dansweiler war das Planungsbüro, das die bisherigen Verkehrsgutachten erstellt hat, vor Ort und hat die Wirkung verschiedener Varianten in einem ersten groben Rechengang ermittelt. Für die Weiterverfolgung des Projektes als K 10n bzw. die Aufnahme des Umgehungsstraßenzuges in den Landesstraßenbedarfsplan wäre eine fundierteres Gutachten unerlässlich. 2. Lösung: 2.1 Die Verwaltung empfiehlt, eine vertiefende Verkehrsuntersuchung zur Umgehungsstraßenthematik in Auftrag zu geben und schlägt folgende konkrete Netzfälle vor: Beschlussvorlage 118/2009 Seite 2 2.2 Die Verwaltung schlägt vor, in Zusammenarbeit mit der Stadt Pulheim, und ggf. auch dem Landesbetrieb Straßen, zeitnah eine Auflistung der gewünschten innerörtlichen Maßnahmen mit einer Prioritätenreihung zu erstellen und diese den zuständigen Gremien des Kreistages zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Das Ingenieurhonorar in Höhe von 14.000 € wäre vom Kreis in voller Höhe zu tragen und würde 2009 beim PSK 120.542.660.7852304 (Auszahlung für Straßenbau) voraussichtlich in voller Höhe kassenwirksam. Da die Maßnahme K 10n im Finazplan B zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 nicht enthalten ist, müssen die Mittel außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden. Die erforderliche Zustimmung zur Leistung dieser Auszahlung wird die Kämmerin erteilen In Vertretung Beschlussvorlage 118/2009 Seite 3 Gerlinde Dauber Kreisdirektorin Beschlussvorlage 118/2009 Seite 4