Daten
Kommune
Pulheim
Größe
9,1 kB
Datum
16.09.2009
Erstellt
11.09.09, 21:29
Aktualisiert
11.09.09, 21:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
IV-66-12-18-1000
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
16.09.2009
Herr Würtz
(Verfasser/in)
ö. S.
X
308/2009
nö. S. TOP
20.07.2009
(Datum)
BETREFF:
Rad Region Rheinland
hier: Sachstandsmitteilung zur Förderung infrastruktureller Maßnahmen
MITTEILUNG:
In der Sitzung des Tiefbau- und Verehrsausschusses am 01.04.2009 (Vorlage Nr. 120/2009) wurde die Verwaltung damit beauftragt, die Förderfähigkeit vorhandener Netzlückenschlüsse im Radverkehrsnetz zur Rad Region Rheinland zu ermitteln und ggf. bei Förderung die erforderlichen
Haushaltsmittel für das Jahr 2010 anzumelden. Die Gesamtbaukosten der vorgestellten Maßnahmen belaufen sich nach einer ersten Schätzung auf 540.000 €.
Definitive Zusagen zur Förderung der infrastrukturellen Maßnahmen im Stadtgebiet können vor
Prüfung des Antrages nicht getätigt werden. Grundsätzlich kann jedoch von einer Förderung im
Rahmen der Regionale 2010 im Zuwendungsbereich „Rad- und Wanderwegebau in der freien
Landschaft“ ausgegangen werden. Daher wurde seitens der Verwaltung ein entsprechender Förderantrag erarbeitet und durch das mit der Planung und Umsetzung der Rad Region Rheinland
beauftragte Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen als Rahmenförderantrag bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Basierend auf den z. Zt. gültigen Richtlinien beläuft sich die Förderung
auf 80 % der zuwendungsfähigen Kosten, so dass ein Eigenanteil in Höhe von 108.000 € durch
die Stadt Pulheim zu tragen wäre. Mit einer Bewilligung des Antrages durch die Bezirksregierung
Köln ist frühestens Anfang 2010 zu rechnen.
Parallel zum Förderantrag wird z. Zt. die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Rhein-Erft-Kreis
und der Stadt Pulheim in Bezug auf die Errichtung einer ergänzenden Wegweisung der Routen
geschlossen. Die Stadt Pulheim ist hierbei nur für die Erhaltung der Beschilderung zuständig. Die
Kosten für die Planung und Aufstellung der Schilder werden komplett durch den Rhein-Erft-Kreis
getragen.
-1-