Daten
Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
16.09.2009
Erstellt
11.09.09, 21:29
Aktualisiert
11.09.09, 21:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
IV-660
Termin
ö. S.
16.09.2009
X
Herr Königs/
Herr Würtz
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
275/2009
nö. S. TOP
2
08.06.2009
(Datum)
BETREFF:
Verkehrssicherheit in Sinnersdorf
hier: Schreiben der Schulpflegschaft vom 14.02.2008
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
X
ja
ja
nein
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsplananmeldung 2010 zu veranschlagen.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt die vorgestellten Planungsansätze zur Verbesserung
der Verkehrssicherheit in Sinnersdorf zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt,
die Planungen auf dieser Basis weiter fortzuführen und die Möglichkeiten zur Umsetzung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung zu prüfen.
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
Mit Schreiben vom 12.02.2008 hat die Schulpflegschaft der Horion Schule in Sinnersdorf (GGS
Sinnersdorf) die Stadt Pulheim angeschrieben, verbunden mit der Bitte, Belange die die Verkehrssicherheit bzw. Gefahrenstellen im Straßenverkehr in Sinnersdorf betreffen, zu überprüfen.
Nach einer Besprechung der Thematik in der Planungsverwaltungskonferenz am 02.02.2008 fand
ein Ortstermin zur Beurteilung der Angaben im Bezugschreiben mit den Vertretern der verkehrslenkenden Behörden, dem zuständigen Straßenbaulastträger sowie der Schulpflegschaftsvorsitzenden am 17.04.2008 von 13.00-18.00 Uhr statt.
Im Rahmen dieses Termins gelangten die Vertreter der verkehrslenkenden Behörden zu der Ansicht, dass an vier Straßen bzw. Einmündungs- / Kreuzungsbereichen die Verkehrssicherheit nur
durch bauliche Maßnahmen zu verbessern wäre. Nachfolgend sind die Bereiche an denen ein
Umbau der vorhandenen verkehrlichen Situation sinnvoll erscheint aufgeführt. Basierend auf den
Ergebnissen dieser Vorüberprüfung vor Ort wurden durch die Ingenieurgesellschaft Kempen Krause erste Planungsideen entworfen, die im Rahmen der Ausschusssitzung noch näher erläutert
werden.
1.) Roggendorfer Straße im Bereich der Engstelle Hs-Nr. 5 bis Hs-Nr. 13 (s. Anlage A)
Aufgrund der dichten Bebauung weist die öffentliche Verkehrsfläche der Roggendorfer Straße im
o. g. Teilabschnitt nur eine Gesamtbreite von 7,0 – 8,0 m auf. Die Fahrbahn ist zu ungunsten der
beidseitig vorhandenen Gehweganlagen mit einer Breite von ca. 5,25 m ausreichend dimensioniert
worden, während die nördliche Gehweganlage eine Breite zwischen 0,40 m und 1,50 m aufweist.
Insbesondere im Bereich der Engstellen des Gehweges in Höhe Haus-Nr. 5, 9 und 11 ist eine Mitbenutzung der Fahrbahn durch den Fußgänger unumgänglich. Zur Sicherstellung einer durchgehenden verkehrssicheren Fußgängerführung ist im Rahmen der Vorplanung eine Verbreiterung
der nördlichen Gehweganlage mit einer Breite von 1,00 m bis 1,60 m vorgesehen. Die verbleibende Fahrbahn wäre mit einer Breite von 4,75 m – ein Begegnungsfall Pkw/ Pkw ist weiterhin möglich – für das heutige Verkehrsaufkommen ausreichend dimensioniert, zumal in naher Zukunft die
Westumgehung Sinnersdorf L 183n zu einer weiteren verkehrlichen Entlastung des Ortskerns Sinnersdorf führen wird.
2.) Einmündungsbereich Pulheimer Straße / Görreshofstraße (s. Anlage C)
Im Bereich der Einmündung der Görreshofstraße auf die Pulheimer Straße sieht die Planung vor,
die Fahrradfahrer gesondert durch eine markierte Furt vom Fußgängerverkehr zu trennen und somit eine direktere Querungsmöglichkeit zu schaffen. Bisher queren Fahrradfahrer und Fußgänger
gemeinsam die Görreshofstraße an einer vom Knotenpunkt weiter abgerückten Stelle, die weder
baulich noch markierungstechnisch ausgebildet ist. Durch die Markierung und die direkte Lage der
Furt parallel zur Pulheimer Straße wäre der Fahrradfahrer für ein- und ausbiegende Kfz besser
sichtbar. Die vorhandenen Längsparkplätze auf der Pulheimer Straße würden im Falle einer Umsetzung der Maßnahmen den Fahrradfahrer zudem bei der Führung von der Nebenanlage auf die
Fahrbahn schützen.
3.) Pulheimer Straße in Höhe der Bushaltestelle EDEKA-Markt (s. Anlage B)
Die Nebenanlage der Pulheimer Straße im o. g. Bereich ist für die Verkehrsteilnehmer (Fußgänger,
Fahrradfahrer, Wartende im Bereich der Haltestelle) z. Zt. unübersichtlich gestaltet. Erschwert wird
die Situation durch die vorhandenen Pflanzbeete und ein mittig in der Nebenanlage errichtete
Buswartehäuschen. Die nutzbare Fläche für die Fußgänger und Fahrradfahrer, die die vorhandene
Fläche in beiden Richtungen befahren, reduziert sich dadurch auf ca. 2,0 m. Hier sieht die Planung
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vor, durch den Entfall dreier Pflanzbeete inkl. Baumbestand sowie einer Verschiebung des Wartehäusschens in Richtung Bushaltebucht, die komplette Nebenanlage zu befestigen und für die Verkehrsteilnehmer nutzbar zu machen. Bei einer Breite der Nebenanlage zwischen 3,5 m und 5,0 m
könnten Fußgänger und Fahrradfahrer konfliktfrei miteinander geführt werden.
Zur Verbesserung der z. Zt. nicht vorhandenen Radverkehrsführung ist zudem geplant, die Fahrradfahrer aus östlicher Richtung kommend direkt hinter dem Knotenpunkt gesichert auf die Nebenanlage zu führen.
4.) Kreuzungsbereich Am Zehnthof/ Am Theuspfad (s. Anlage D)
Aufgrund des großzügig dimensionierten Knotenpunktes Am Zehnthof/ Am Theuspfad und der
daraus resultierenden langen Wege wird die Querung der beiden Straßen für Fußgänger in allen
Richtungen erschwert. Zur Verbesserung der Verkehrssituation sieht die Planung hier die Anlage
eines Mini-Kreisverkehrsplatzes mit minimalem baulichem Aufwand gegenüber einem KomplettUmbau des Knotenpunktes vor.
Für die Gestaltung eines normalen, kleinen Kreisverkehrsplatzes mit einem Mindestdurchmesser
von 26 m wäre neben einem kostenintensiven Umbau der Fahrbahn und der Nebenanlagen noch
ein entsprechender Grunderwerb durchzuführen. Andernfalls wäre eine "Rundum"-Führung des
Fußgängerverkehrs nicht zu realisieren. Daher wird seitens der Verwaltung die Ausführung des
Knotenpunktes als Mini-Kreisverkehrsplatz mit einem Mindestdurchmesser von 13 m favorisiert.
Bei dieser Variante kann die vorhandene Bordsteinführung im Knotenpunkt größtenteils erhalten
bleiben. Um den Anforderungen des Linienverkehrs mit Gelenkbussen gerecht zu werden wird die
Kreiskalotte überfahrbar ausgebildet.
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