Daten
Kommune
Pulheim
Größe
20 kB
Datum
16.09.2009
Erstellt
15.09.09, 21:28
Aktualisiert
15.09.09, 21:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
IV-66-12-01-9368
Termin
ö. S.
16.09.2009
X
Herr Würtz/ Herr
Enders
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
355/2009
nö. S. TOP
3
20.08.2009
(Datum)
BETREFF:
Straßenbaumaßnahme "Am Theuspfad" in Sinnersdorf
hier: Bürgerantrag gemäß § 24 GO NW, Antrag der SPD-Fraktion
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Bürger, SPD-Fraktion
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
1.) Der Tiefbau- und Verkehrsauschuss beschließt, die Anlieger der Straße „Am Theuspfad“ nach
Maßgabe der Verwaltungsvorlage Nr. 922 und dem hierzu ergangenen Beschluss des HFA
vom 24.10.2006 über die geplante Baumaßnahme durch ein Anliegerschreiben zu informieren.
2.) Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss nimmt den Inhalt des Bürgerantrags, die Erneuerung
der Stichwege der Straße „Am Theuspfad“ zeitlich zurückzustellen, zustimmend zur Kenntnis.
ERLÄUTERUNGEN:
-1-
In einem Bürgerantrag gem. § 24 GO NW vom 14.06.2009 (Anlage 1) sowie einem Antrag der
SPD-Fraktion vom 27.07.2009 (Anlage 2) fordern die Antragsteller, die Eigentümer und Anlieger
der Straße „Am Theuspfad“ umgehend und umfassend über die für 2010 seitens der Verwaltung
vorgesehene Erneuerung der Straße im Teilabschnitt zwischen August-Imhoff-Straße und „Am
Zehnthof“ zu informieren.
Zudem regt Hr. Kauth in seinem Bürgerantrag gem. § 24 GO NW an, die Erneuerung der Wohnwege „Am Theuspfad“ zurückzustellen aufgrund der aus seiner Sicht notwendigen Erneuerung der
Frischwasserleitungen durch die Rheinenergie und der evtl. Arbeiten im Zuge der noch durchzuführenden Dichtheitsprüfungen der privaten Kanalhausanschlussleitungen.
Nach dem aktuellen Planungsstand sieht die Verwaltung vor, die Wohnwege aufgrund des etwas
geringeren Substanzverlustes im Gegensatz zur eigentlichen Straße erst in späteren Jahren zu
erneuern. Davon unabhängig wurden die in Pulheim tätigen Versorgungsunternehmen in einem
jährlich stattfindenden Gespräch zu Beginn dieses Jahres über die geplanten Bauvorhaben informiert. Hier sind weder von Seiten der Rheinenergie noch eines anderen Versorgers Leitungserneuerungen in den Wohnwegen vorgesehen. Diese Einschätzung wurde auf Nachfrage der Verwaltung vor wenigen Wochen seitens der Versorgungsunternehmen nochmals bestätigt.
Um nachträgliche Straßenaufbrüche aufgrund von defekten Hausanschlussleitungen im öffentlichen Bereich zu vermeiden, sind sowohl die Hauptkanäle der Straße sowie die Anschlussleitungen
bis zur Grundstücksgrenze befahren worden. Die Ergebnisse der Befahrung werden z. Zt. noch
ausgewertet. Eventuelle Schäden können je nach Dringlichkeit somit im Vorfeld oder im Zuge der
Baumaßnahme beseitigt werden.
Somit steht zurzeit alleine die Erneuerung des Hauptstraßenzuges an.
In der Frage, wie bzw. in welcher Weise betroffene Anlieger über anstehende straßenbauliche
Erneuerungsmaßnahmen informiert werden, hat die Verwaltung in der Vorlage Nr. 922 (HFA Sitzung vom 24.10.2006) unter Darlegung der Gesamtthematik folgende Verfahrensweise empfohlen:
1) Öffentliche Bekanntgabe aller im jeweiligen Haushaltsjahr veranschlagten beitragsfähigen Ausbaumaßnahmen mit Wirksamkeit der Haushaltssatzung (am Anfang des Jahres) und Bekanntgabe an alle Ratsmitglieder, Ortsvorsteher/Ortsvorsteherinnen und die Presse (Anmerkung: In
2009 stehen für „Am Theuspfad“ nur Mittel für die Planung zur Verfügung). Der TVA wurde mit
Vorlage Nr. 127/2008 in der Sitzung am 12.11.2008 informiert. In der allgemeinen Presseinformation zu Beginn dieses Jahres war die Straße „Am Theuspfad“ nicht enthalten. Dies ist im
Sinne des Beschlusses vom 24.10.2006 erst mit Beginn des Jahres 2010 vorgesehen, wenn sicher gestellt ist, dass die benötigten Haushaltsmittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
2) Vorstellung der jeweiligen Maßnahme vor Beginn im TVA unter „Mitteilungen der Verwaltung“
(Anmerkung: Diese Mitteilung erfolgt in der Vorlage Nr. 356/2009 für diese Sitzung des TVA).
3) Wohngebietsbezogene Information aller Anlieger über den voraussichtlichen Beginn der Maßnahme, Bauzeitenplanung und Verkehrsführung (kurz vor Beginn der Maßnahme). (Anmerkung:
Da die beabsichtigte Erneuerungsmaßnahme keine Veränderung in der Fahrbahnführung vorsieht, ist die Information der Anlieger der Straße „Am Theuspfad“ nach Maßgabe der Vorlage
Nr. 922 und des hierzu ergangenen Beschlusses in der Form vorgesehen, dass über die Maß-2-
nahme und ihre beitragsrechtliche Folgen nach Ausschreibung und vor Baubeginn durch eine
Wurfsendung informiert wird).
Ergänzend hierzu werden die Anlieger vor Erlass der Vorausleistungsbescheide in einem Anhörungsverfahren über die Berechnung der auf ihre Grundstücke entfallenden Vorausleistungen
individuell informiert. Diese Notwendigkeit bestand Ende 2006 noch nicht. Sie resultiert aus der
Abschaffung des Widerspruchsverfahrens im Zuge der Bürokratieabbaugesetze I und II.
Die Verwaltung empfiehlt, an dieser bereits beschlossenen und in Vergleichsfällen angewandten
Vorgehensweise mit folgender Maßgabe festzuhalten:
Z. Zt. wird durch das Ing.-Büro Ennenbach die Planung für die Erneuerung der Straße „Am
Theuspfad“ erstellt. Sobald ein Ergebnis vorliegt, werden die Anlieger über die Maßnahme informiert, so dass diese Gelegenheit haben, mit den Mitarbeitern des Tiefbauamtes Ausbaudetails zu
erörtern. Sich daraus ergebende Änderungen fließen dann gegebenenfalls in die Planung ein. Die
mit den Bürgern abgestimmte Baumaßnahme wird dann dem TVA anschließend zur Beschlussfassung vorgelegt.
Über die beitragsrechtliche Situation werden die Betroffenen dann im Rahmen eines Anhörungsverfahrens informiert, dem der Bescheidversand folgt.
Zur beitragsrechtlichen Situation:
Die Straße „Am Theuspfad“ mit den hiervon abzweigenden Stichwegen wurde zum überwiegenden
Teil zu Beginn der 60er Jahre durch einen Erschließungsträger auf der Grundlage eines mit der
Gemeinde Sinnersdorf geschlossenen Erschließungsvertrags hergestellt. Aufgrund des Schadensbildes und Alters der Straße liegen die Voraussetzungen des § 8 KAG für eine Kostenbeteiligung der Anlieger vor. Halbwegs realistische Angaben zur Beitragshöhe setzen die technische
Ausbauplanung und die Kenntnis der in einem Ausschreibungsverfahren zu ermittelnden Kosten
voraus. Bei der gegenwärtig geplanten Erneuerung des Hauptstraßenzugs in 2010 und den in späteren Jahren geplanten Erneuerungen der Stichwege wird es sich um jeweils eigenständige Abrechnungsmaßnahmen handeln.
-3-