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Beschlussvorlage (Neubau einer Mensa am Schulzentrum Brauweiler)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
19 kB
Datum
25.06.2009
Erstellt
17.09.09, 11:27
Aktualisiert
17.09.09, 11:27
Beschlussvorlage (Neubau einer Mensa am Schulzentrum Brauweiler) Beschlussvorlage (Neubau einer Mensa am Schulzentrum Brauweiler) Beschlussvorlage (Neubau einer Mensa am Schulzentrum Brauweiler)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau III/26-Ba (Amt/Aktenzeichen) Termin 25.06.2009 ö. S. X Herr Batist (Verfasser/in) 278/2009 nö. S. TOP 5 17.06.2009 (Datum) BETREFF: Neubau einer Mensa am Schulzentrum Brauweiler VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss nimmt die anliegenden Ausführungspläne und Kostenberechnungen sowie die Erläuterungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und gibt die Maßnahme zur Ausführung frei. ERLÄUTERUNGEN: In der Sitzung am 19.03.2009 wurden dem LHA die 1. Entwurfspläne des Architekten sowie die Kostenschätzung vorgestellt. Zwischenzeitlich wurden diese Pläne im Rahmen der Ausführungsplanung fortentwickelt. Die Ergebnisse sind anliegend beigefügt (Anlage 1 – 4). Diese Pläne wurden bereits in der Projektgruppe und im Verwaltungsvorstand beraten und freigegeben. Das Farbkonzept ist noch nicht abschließend entwickelt. Dieses wird zu einem späteren Zeitpunkt, rechtzeitig vor Beginn der Ausführung, vorgestellt. -1- Durch den Architekten wurde darüber hinaus ein neuer Bestuhlungsplan (Anlage 5) entwickelt, der den Anforderungen der Schule und des Ratsbeschlusses vom 14.05.2009 hinsichtlich einer aufgelockerten Bestuhlung Rechnung trägt. Dieser Bestuhlungsplan wurde hinsichtlich der Platzzahl, der Festlegung der Fluchtwege sowie der notwendigen Freiflächen, die sich aus Abstandsflächen und Installationspunkten (z.B. Bodenanschlüsse) von der Schule akzeptiert. Der Schule wurde jedoch die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen dieser Eckpunkte eigene Gestaltungsvorschläge noch einbringen zu können. Es ist nochmals ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die ursprünglich vorgegebene Anzahl von 270 Sitzplätzen mit dieser aufgelockerten Gestaltung nicht erreicht werden kann. Nach dem neuen Bestuhlungsplan wird eine Anzahl von 210 Sitzplätzen erreicht. Es ist daher vorgesehen Tische und Stühle anzuschaffen, mit denen auch die ursprünglich geplante Reihenbestuhlung umsetzbar ist. Sollte sich später das Erfordernis ergeben, die volle ursprünglich geplante Platzanzahl unterzubringen, könnte dies durch Anschaffung zusätzlicher Tische und Stühle ohne bauliche Veränderungen realisiert werden. Dies allerdings nur solange die von der Schule gewünschte Szenenfläche nicht realisiert wird, denn diese löst Abstandsflächen aus, die nicht mit Tischen und Stühlen belegt werden dürfen. Der Architekt wurde gebeten zu ermitteln, um welche Anzahl sich die maximal mögliche Platzzahl durch den Einbau der Szenenfläche reduzieren wird. Das Ergebnis lag bis zur Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor und wird daher ggfls. im Rahmen der Sitzung mündlich vorgetragen. In seiner Sitzung am 14.05.2009 hat der Rat beschlossen, dass bei der Mensa Brauweiler entsprechende Vorrüstungen zum Einbau einer Szenenfläche vorzusehen sind. Dies betrifft neben einigen haustechnischen Vorkehrungen insbesondere die Vorrüstungen für ein Rigg (Trapez), an dem die Bühnenbeleuchtung befestigt wird. Die Schule hat Ihre diesbezüglichen Vorstellungen zwischenzeitlich konkretisiert. Danach soll ein Rigg mit 50 lfd. Metern vorgesehen werden (10 x 5 m). Dieses Rigg soll im Dach abgehängt werden. Hierfür sind zwar nach Auskunft des Statikers keine besonderen statischen Vorkehrungen am Dach zu treffen, es muss jedoch bereits jetzt eine geeignete Unterkonstruktion installiert werden um späteren Mehraufwand zu vermeiden. Die Kostenschätzung zur Herstellung dieser Unterkonstruktion lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor und wird ggfls. im Rahmen der Sitzung mündlich vorgetragen. Hinsichtlich der sonstigen Gestaltung im Innenbereich ist noch darauf hinzuweisen, dass die Lüftungs- und Kabelkanäle offen liegend - also sichtbar - in der bogenförmigen Dachkonstruktion untergebracht werden. Nach Vorlage der Kostenberechnungen durch den Architekten ist festzustellen, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ausreichend sind (Anlage 6). Es haben sich zwar gegenüber der Kostenschätzung deutliche Erhöhungen bei den haustechnischen Gewerken ergeben, diese können jedoch teilweise durch Einsparungen bei anderen Kostengruppen reduziert werden. Weitere Kostensteigerungen ergeben sich daraus, dass das angefertigte Bodengutachten geologische Probleme aufzeigt, die besondere Gründmaßnahme erfordern. Hierzu liegen unterschiedliche Vorschläge des Bodengutachters und des Statikers vor, die sich hinsichtlich des Kostenaufwands erheblich unterscheiden. In der vorgelegten Kostenberechnung ist zunächst die günstigere Variante zugrunde gelegt worden. Die Frage welche der beiden Gründungmaßnahmen letztlich zum Zuge kommt, ist noch nicht abschließend entschieden und wird derzeit zwischen den Fachleuten noch diskutiert. Hier besteht insofern noch ein Kostenrisiko von 130.000 € falls doch die teurere Variante zur Ausführung kommen muss. Selbst in diesem Fall wäre das Projekt jedoch ausreichend finanziert. Die Verwaltung schlägt daher vor die Freigabe für die Ausführung zu erteilen, damit die notwendigen Ausschreibungen möglichst zeitnah vorbereitet werden können. Sofern die Freigabe erteilt wird, ist vorgesehen dem Rat in seiner Sitzung am 22.09.09 die Vergabevorschläge für die Hauptgewerke zur Entscheidung vorzulegen. -2- -3-