Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
25.06.2009
Erstellt
17.09.09, 11:27
Aktualisiert
17.09.09, 11:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
III / 26-Ba
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
25.06.2009
ö. S.
X
Herr Batist
(Verfasser/in)
273/2009
nö. S. TOP
07.06.2009
(Datum)
BETREFF:
Zanderhof Pulheim
hier: Feuchteschäden in den Erdgeschossräumen
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Liegenschafts- und Hochbauauschuss nimmt den Sachstandbericht der Verwaltung zu den
Feuchteschäden im Zanderhof zur Kenntnis und beschließt, dass die für eine Sanierung erforderlichen Haushaltsmittel für den Haushalt 2010 angemeldet werden sollen.
ERLÄUTERUNGEN:
Die ehemaligen Caritasräume im EG des Zanderhof können seit geraumer Zeit aufgrund von
Feuchteschäden nicht genutzt werden. Das Immobilienmanagement hat zur Ergründung der
Schadensursache mehrere Untersuchungen durch Fachfirmen und Gutachter durchführen lassen.
Zwischenzeitlich liegt ein Sanierungskonzept vor. Dieses beinhaltet eine umfangreiche Fugensanierung an 3 Seiten der Außenfassade, eine Isolierung der Kelleraußenwände bis 3,5 m Tiefe an 2
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Seiten sowie div. Arbeiten im Innenbereich. Eine erste Kostenschätzung, die hierzu vorgenommen
wurde, endet mit einem Betrag von 75.000 €. Hinzu kommen voraussichtlich weitere Kosten für
haustechnische Gewerke, die z.Zt. noch nicht vollständig beziffert werden können.
Für eine Sanierung im laufenden Jahr stehen hierfür keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die
Verwaltung schlägt daher vor, den erforderlichen Kostenaufwand genauer zu ermitteln und zu den
Haushaltsberatungen für das Jahr 2010 anzumelden.
Der LHA hat in seiner Sitzung am 19.03.2009 unter TOP II.6 beschlossen, die frei werdenden Erdgeschossäume neu zu vermieten. Ein entsprechender Mietvertrag konnte wegen der Feuchteschäden bislang jedoch nicht zum Abschluss gebracht werden. Dem Mieter wurden alternativ leerstehende Ersatzräume im Dachgeschoss zur Verfügung gestellt. Der aktuelle Raumbedarf des
Mieters ist damit gedeckt.
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