Daten
Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.09.09, 12:44
Aktualisiert
21.09.09, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
Rat
IV/60/66.10.11
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
16.09.2009
X
22.09.2009
X
Frau Eisbrüggen
(Verfasser/in)
397/2009
nö. S. TOP
07.09.2009
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 33/9 Brauweiler, 1. und 2. Änderung, Bereich Guidelplatz
hier: Teileinziehung gemäß § 7 StrWG NRW
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Ausschuß für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, vorbehaltlich der
Zustimmung des Umwelt- und Planungsausschusses zur Änderung des Bebauungsplanes Nr.
33/9, 1. und 2. Änderung, (Bereich Guidelplatz, siehe Anlage), die Teileinziehung (nachträgliche
Beschränkung der Widmung einer Straße auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke
oder Benutzerkreise) des Guidelplatzes gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom
23.9.1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen und entsprechend der Bebauungsplanänderung den Guidelplatz als Gemeindestraße mit der Beschränkung
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als Fußgängerbereich mit zeitlich befristetem Anlieferverkehr für Anlieger gemäß § 3 Abs. 1
Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW zu widmen.
Die Absicht der Teileinziehung ist gemäß § 7 Ziffer 4 StrWG NRW mindestens 3 Monate vorher
ortsüblich bekannt zu machen. Die Teileinziehung tritt spätestens mit der nach § 7 Abs. 1 Satz 3
StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
ERLÄUTERUNGEN:
Der Guidelplatz ist am 17.7.1962 als vorhandene Straße ohne Beschränkung gewidmet worden.
Liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohles für eine Teileinziehung vor, so kann nach
erfolgter Änderung des Bebauungsplanes die Straßenbaubehörde die Teileinziehung der Straße
verfügen (§ 7 Abs. 3 StrWG NRW).
Seit dem Workshop „Entwicklungsperspektiven für die Ortsmitte“ von 1998 und dem Gutachterverfahren des Jahres 2000 mit dem ausgewählten Entwurf des Büro Fritschi, Stahl und Baum, ist
deutlich geworden, dass der Guidelplatz autofrei werden soll und der Stellplatzbedarf in einer Tiefgarage unter dem Guidelplatz zu decken ist. In der Sondersitzung des Rates am 26.8.2009 (Vorlagen Nr. 315 und Nr. 316) wurde über den Verkauf von Grundstücksflächen im Kernbereich von
Brauweiler, Guidelplatz, entschieden. Es soll vertraglich vereinbart werden, dass der Käufer der
Stadt Pulheim gestattet, die in der beigefügten Anlage gekennzeichneten Flächen dem öffentlichen
Verkehr zur Verfügung zu stellen.
Vorbehaltlich der Bebauungsplanänderung schlägt die Verwaltung die Teileinziehung dieser Flächen vor, um eine Beschränkung der Widmung als Fußgängerbereich mit zeitlich befristetem Anlieferverkehr für Anlieger verfügen zu können.
Die Absicht einer Teileinziehung muss gemäß § 7 Ziffer 4 StrWG NRW mindestens 3 Monate vorher ortsüblich bekannt gemacht werden. Aufgrund der positiven Beschlußfassung in der Sondersitzung des Rates am 26.8.2009 (Vorlage Nr. 315 und Nr. 316) wird die Verwaltung diese Absicht
nach Beschlußfassung des UPA über die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33/9 Brauweiler,
1. und 2. Änderung, gemäß § 13 BauGB am 9.9.2009 bekanntmachen.
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