Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
21.09.09, 12:44
Aktualisiert
21.09.09, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Rat
IV/61 br/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
09.09.2009
X
22.09.2009
X
Herr Brozio
(Verfasser/in)
325/2009
nö. S. TOP
10
11.08.2009
(Datum)
BETREFF:
1. Änderungssatzung der Satzung der Stadt Pulheim über örtliche Bauvorschriften im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 15 Brauweiler
Bereich: Zwischen Ohmstraße, Von-Werth-Straße, Bonnstraße und Koepchenstraße
Satzungsbeschluss gemäß § 86 BauO NRW
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Bürger / Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss
zu fassen:
Die Satzung der Stadt Pulheim über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 15 Brauweiler vom 25.03.1986 wird geändert.
Ziel der Änderung ist es, die zulässige Breite von Dachaufbauten und Dacheinschnitten neu zu
regeln.
-1-
Die in der Anlage beigefügte Änderung der örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 15 Brauweiler wird gemäß § 86 BauO NRW als Satzung beschlossen und
erhält die Bezeichnung 1. Änderungssatzung Satzung der Stadt Pulheim über örtliche Bauvorschriften vom 25.03.1986 im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 15 Brauweiler.
ERLÄUTERUNGEN:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 Brauweiler zwischen Ohmstraße, VonWerth-Straße, Bonnstraße und Koepchenstraße besteht seit dem 25.03.1986 eine Gestaltungssatzung, die u. a. die Breite der zulässigen Dachaufbauten und Dacheinschnitte regelt.
Derzeit beträgt sie ein Drittel der Trauflänge. Mit Schreiben vom 29.05.2009 (siehe Anlage,
n. ö. T.) wurde seitens eines Architekten sowie eines Bewohners des Gebietes beantragt, die bestehende Satzung aufzuheben, damit breitere Dachgauben errichtet werden können.
Im April 2009 ist bereits ein Bauantrag für breitere Dachgauben gestellt worden, der nach der Auskunft, dass die Gauben planungsrechtlich nicht zulässig sind, zurückgezogen worden ist.
Aus planerischer Sicht ist die Zulässigkeit von Gauben, die nur ein Drittel der Trauflänge breit sind,
nicht mehr für eine zeitgemäße Nutzung des Dachraums ausreichend. Aus gestalterischer Sicht ist
eine Gaubenbreite von der Hälfte der Trauflänge vertretbar.
Dementsprechend schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dem Rat der
Stadt Pulheim zu empfehlen, die bestehende Satzung für den Bebauungspan Nr. 15 Brauweiler
dahingehend zu ändern, dass § 3 zu Dachaufbauten und Dacheinschnitten aufgehoben und durch
die Festsetzungen der 1. Änderungssatzung der Satzung ersetzt wird.
-2-