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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 346/2009)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
723 kB
Datum
22.09.2009
Erstellt
25.09.09, 21:27
Aktualisiert
25.09.09, 21:27
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 346/2009)

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Inhalt der Datei

Vorle$t-zu -f Üi5 Tf Anlage 1 zur Vorlage 346 / 2009 1. Anderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffenflichen Abwasseranlage der Stadt Pulheim (Benutzungsgebührensatzung) vom ......,. Aufgrund der $$ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, s.666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV NRW 2008, Seite 514), sowie der gg 5t f. Oes Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmacfrüng vom 25. Juni 1995 (GV NRW 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Artikel i des Gesetzes vom 11.lz.zooz 1Cv NRW 2007 , S. 708), hat der Rat der Stadt Pulheim am ... ... . folgende Satzung beschlossen: g 1 - Anderungen g 1 - Benutzungsgebühren - wird wie folgt ergänzt: (3) Die Stadt kann die zur Erhebung der Abwassergebühren gemäß gg 3 und 4 erforderlichen personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und speichern. lm Einzelnen werden die Adress- und Geburtsdaten der Eigentümer eines Grundstücks oder der dinglich Berechtigten sowie alle erforderlichen Wasserverbrauchs- und Geodaten erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die erforderlichen Daten zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr können erhoben werden durch 1. 2. 3. 4. Befliegung des Stadtgebiets zur Herstellung von Luftbildern des gesamten Stadtgebietes und anschließende Erstellung von Geodaten und Lageplänen der befestigten Grundstücksflächen, Anlegung und Pflege einer Datenbank, die grundstücksbezogene Daten der kanalwirksamen Flächen, der entsprechenden Luftbildausschnitte und der Auskünfte der Eigentümer sowie des Schriftverkehrs mit den Eigentümern enthält, automatisierten Datenabruf des Liegenschaftskatasters und des Liegenschaftsbuches hinsichtlich der Daten zur Grundstücksbemessung sowie automatisierten Abruf der Eigentümeradressen zur Zuordnung der kanalwirksamen Flächen zu den Abgabenbescheiden. Soweit für die Gebührenermittlung bzw. Datenbankfortschreibung erforderlich, kann die Stadt auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtete Dritte beauftragen und einen Datenabgleich mit Ver- und Entsorgungsträgern durchführen. s2 Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft. -3-