Daten
Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
27.10.2009
Erstellt
26.10.09, 11:28
Aktualisiert
26.10.09, 11:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Rat
I / 10.24.00
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
ö. S.
27.10.2009
X
Herr Krüger
(Verfasser/in)
457/2009
nö. S. TOP
12.10.2009
(Datum)
BETREFF:
Bestellung von Vertreterinnen / Vertretern der Stadt Pulheim in Organen, Beiräten oder
Ausschüssen juristischer Personen oder Personenvereinigungen
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
ohne
-1-
ja
nein
ERLÄUTERUNGEN:
Die Vertreter/innen der Kommune in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschaftsversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, werden gem. § 113 GO NRW
durch den Rat bestellt.
Sind mehrere Vertreter zu benennen, muss gem. § 113 (2) GO NRW der Bürgermeister bzw. ein
von ihm vorgeschlagene/r Bedienste/r dazuzählen. Bei der Bestellung von mindestens zwei Vertreterinnen / Vertretern ist gem. § 50 (4) GO NRW das Verfahren wie der Wahl der Ausschussmitglieder anzuwenden (§ 50 (3) GO NRW, d. h. Einigungsverfahren oder Verhältniswahl).
Ist nur eine Person zu bestellen, so erfolgt dies durch Mehrheitsbeschluss gem. § 50 (1) GO NRW.
In der beigefügten Liste sind die Gremien aufgeführt, in die Vertreter der Kommune zu entsenden
sind. Darin enthalten sind auch die Besetzungsvorschläge des Bürgermeisters.
-2-