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Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen / Vertretern der Stadt Pulheim in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Personen oder Personenvereinigungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
17 kB
Datum
27.10.2009
Erstellt
26.10.09, 11:28
Aktualisiert
26.10.09, 11:28
Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen / Vertretern der Stadt Pulheim in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Personen oder Personenvereinigungen) Beschlussvorlage (Bestellung von Vertreterinnen / Vertretern der Stadt Pulheim in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Personen oder Personenvereinigungen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat I / 10.24.00 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 27.10.2009 X Herr Krüger (Verfasser/in) 457/2009 nö. S. TOP 12.10.2009 (Datum) BETREFF: Bestellung von Vertreterinnen / Vertretern der Stadt Pulheim in Organen, Beiräten oder Ausschüssen juristischer Personen oder Personenvereinigungen VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: ohne -1- ja nein ERLÄUTERUNGEN: Die Vertreter/innen der Kommune in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschaftsversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, werden gem. § 113 GO NRW durch den Rat bestellt. Sind mehrere Vertreter zu benennen, muss gem. § 113 (2) GO NRW der Bürgermeister bzw. ein von ihm vorgeschlagene/r Bedienste/r dazuzählen. Bei der Bestellung von mindestens zwei Vertreterinnen / Vertretern ist gem. § 50 (4) GO NRW das Verfahren wie der Wahl der Ausschussmitglieder anzuwenden (§ 50 (3) GO NRW, d. h. Einigungsverfahren oder Verhältniswahl). Ist nur eine Person zu bestellen, so erfolgt dies durch Mehrheitsbeschluss gem. § 50 (1) GO NRW. In der beigefügten Liste sind die Gremien aufgeführt, in die Vertreter der Kommune zu entsenden sind. Darin enthalten sind auch die Besetzungsvorschläge des Bürgermeisters. -2-